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d-box 2 Weiterverkauf & Gewährleistung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von x-man, 9. Oktober 2006.

  1. x-man

    x-man Gold Member

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    Hallo Leute,

    ich habe vor kurzem eine d-box2 privat weiterverkauft, die ich von Premiere mit Abschluss eines Abos vergünstigt bekommen habe. Jetzt hat der Kunde nach etwa 2-3 Wochen hardwaretechnisch Probleme mit dieser d-box2 bekommen.
    Wie sieht es jetzt mit der Gewährleistung seitens Premiere aus? Normalerweise sind sie ja mindestens 6 Monate lang gewährleistungspflichtig.
    Kann der neue Besitzer die Gewährleistung von Premiere selber in Anspruch nehmen indem er ihnen mitteilt, dass er die d-box 2 von mir käuflich erworben hat, oder muss ich die Gewährleistung für ihn in Anspruch nehmen?
    Dies würde die Sache nämlich unnötig komplizieren, da die d-box2 dann mehrmals quer durch Deutschland verschickt werden müsste.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Oktober 2006
  2. Charly1511

    Charly1511 Talk-König

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    AW: d-box 2 Weiterverkauf & Gewährleistung

    Der neue "Besitzer" ist eigentlcih "Eigentümer".

    Er hat die Box nach deiner Beschreibung hin gekauft und sie hat offensichtlich funktioniert.

    Meines Erachtens kann er keine Ansprüche an dich stellen.
     
  3. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: d-box 2 Weiterverkauf & Gewährleistung

    So sehe ich das auch. Schick ihn den Kaufbeleg von Premiere .Alles andere ist seine Bier. Kann ja sein das er auf die Box versucht hat ein anderes System aufzuspielen und das ist nun in die Hose gegangen.

    bye Opa:winken:
     
  4. dotzi

    dotzi Senior Member

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    AW: d-box 2 Weiterverkauf & Gewährleistung

    Private Gewährleistung ist meines Erachtens auch ausgeschlossen. Wie mein Vorgänger schreibt, könnte er ja versucht haben die Box zu manipulieren. Ich würde mich an Deiner Stelle da nicht bemühen. Du hast ihn ein gutes Gerät verkauft und er hat es nicht gleich bemängelt. Maximal würde ich ihm die Kopie des Kaufbeleges senden. Schwärze jedoch alle wichtigen Daten.
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: d-box 2 Weiterverkauf & Gewährleistung

    Über Ebay verkauft? Dann muss als Privater die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen worden sein. Ansonsten ist man in der Pflicht..12 Monate lang.

    Aber selbst wenn man sie ausgeschlossen hat, ist das noch nicht die volle Miete. Es kommt darauf an, was PREMIERE dazu in den AGB hat. Manche Unternehmen verlangen eine "Gewährleistungsübertragung". Sprich...man muss dem Unternehmen mitteilen, dass man Ware XY an Kunde XY weiterverkauft hat. Nur dann kann der Kunde XY mit dem Kassenbeleg direkt mit PREMIERE rummachen. Liegt eine derartige Übertragung nicht vor, kann PREMIERE Gewährleistung gegenüber Kunde XY verweigern. Dann muss er die Ware erst zu Dir schicken und Du weiter an PREMIERE. Das Dumme ist nur, wenn Kunde XY an der Box rumgepfuscht hat (wovon ich mal stark ausgehe), bleibst Du gegenüber PREMIERE der Verursacher, da Vertragspartner.
     
  6. cymbol

    cymbol Platin Member

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    AW: d-box 2 Weiterverkauf & Gewährleistung

    Ich würde es auch so versuchen:
    Ihm eine Ablichtung der Premiere-Rechnung schicken und ihn bitten, sich zunächst mal an Premiere zu wenden.

    Von der "Gewährleistungsübertragung" die User Berliner anspricht habe ich noch nie etwas gehört. Werde ich aber nachlesen ;) . Hatte bisher immer gedacht, man könnte die Garantie/Gewährleistung immer vom eigentlichen Käufer übernehmen.
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: d-box 2 Weiterverkauf & Gewährleistung

    Es steht in den AGB bspw. einiger Computerhändler drinnen, dass die vor Weiterverkauf einer Gewährleistungsübertragung zustimmen müssen.

    Beispielsweise bei "Mix Computer"

    Deswegen ist die Rechnung, die bei Ebay für höhere Verkaufserlöse sorgt, im Prinzip fast wertlos. Aber alle zahlen mehr, wenn die dabeiliegt. Stehen aber dann dumm da, wenn was ist, trotz Rechnung. Weil da ein anderer Käufer draufsteht.

    Vermutlich ist das aber bei Computerhändlern eher verbreitet, weil da mit absichtlich geschrotteter Hardware (bspw. übertaktete CPU oder Grafikkarten) viel Schindluder getrieben wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Oktober 2006
  8. Bommelitos

    Bommelitos Silber Member

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    AW: d-box 2 Weiterverkauf & Gewährleistung

    24 Monate

    Die Gewährleistung nach BGB beträgt standardmäßig in Deutschland 24 Monate. Diese kann bei einseitigen Handelskäufen (Händler -> Privat) bei gebrauchten Gütern auf 12 Monate verkürzt werden. Bei Privatverkäufen (Privat -> Privat) kann die Gewährleistung ganz ausgeschlossen werden. In beiden Fällen muss die Verkürzung bzw. der Ausschluss explizit erfolgen.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: d-box 2 Weiterverkauf & Gewährleistung

    ---

    Quatsch geschrieben ;)
     
  10. coifmann

    coifmann Junior Member

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    AW: d-box 2 Weiterverkauf & Gewährleistung

    Ja, ist das nicht traurig, dass bei 9 Beiträgen nur einer hier rüber informiert ist.
    Ich möchte noch hinzufügen, dass bei der Gewährleistung der Verkäufer (!) für die Mängelfreiheit zum Übergabezeitpunkt haftet. Der Verkäufer ist für den genannten Käufer der Threadersteller und nicht Premiere. Hat der Verkäufer die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen, so muss er nun Nacherfüllung leisten (nach Wahl des Käufers Nachbesserung/Reparatur oder Ersatzlieferung).

    Bei der Gewährleistung geht es um die Mängelfreiheit zum Übergabezeitpunkt. Macht sich ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate bemerkbar, so wird angenommen, dass er (bzw. seine Ursache) bereits zum Übergabezeitpunkt vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, was in der Regel unmöglich ist.


    Hat der Threadersteller die Box bei Premiere gekauft, dann kann der Threadersteller (!) wiederum seine Gewährleistungsansprüche bei Premiere geltend machen.