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Bundestag beschliesst Ende von Demonstrationsrecht und Meinungsfreiheit

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von bta98, 24. April 2008.

  1. buck

    buck Neuling

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    AW: Bundestag beschliesst Ende von Demonstrationsrecht und Meinungsfreiheit

    Dann war sie verfassungswidrig. Dafür haben wir die Judikative, die das entscheidet und die Gewaltenteilung, die einen Einfluß von Exekutive und Legislative auf diese Entscheidungen verhindert.
     
  2. AW: Bundestag beschliesst Ende von Demonstrationsrecht und Meinungsfreiheit

    Klagen kostet Zeit und Geld.
    Der Sinn einer Demo dürfte nach 2 Jahren und etlichen Kosten verpufft sein.
    ;)
     
  3. buck

    buck Neuling

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    AW: Bundestag beschliesst Ende von Demonstrationsrecht und Meinungsfreiheit

    Meistens wird das zeitnäher entschieden.
     
  4. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Bundestag beschliesst Ende von Demonstrationsrecht und Meinungsfreiheit

    Ich sehe aktuell kein Gesetz und keinen Hinweis das es so kommen sollte.

    Der Unterschied?

    Aufstände sind gewalttätige/gewaltsame widerstände gegen die Politik.
    Eine demo ist eine friedliche versammlung mit meinungsäußerung.

    Aufstände wurden schon immer aufgelöst auch ohne den eu vertrag.

    @Lord Dragon Nicht nur im GG sondern auch im eu Vertrag.
     
  5. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Bundestag beschliesst Ende von Demonstrationsrecht und Meinungsfreiheit

    Richter kann man abberufen.
     
  6. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Bundestag beschliesst Ende von Demonstrationsrecht und Meinungsfreiheit

    Dann kommen halt andere Richter.
     
  7. kingstep

    kingstep Senior Member

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    AW: Bundestag beschliesst Ende von Demonstrationsrecht und Meinungsfreiheit

    Was aber nur durch andere unabhängige Richter möglich ist...
     
  8. zacman

    zacman Senior Member

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    AW: Bundestag beschliesst Ende von Demonstrationsrecht und Meinungsfreiheit

    Die betreffende Passage steht in der EMRK. Der juristische Unterschied zwischen der alten und der neuen Situation ist:

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG steht die EMRK nicht über dem Grundgesetz, d.h. wenn eine EMRK Vorschrift weiter geht als es das GG zulässt, so ist diese Vorschrift verfassungswidrig und damit liegt keine Rechtfertigung für einen Eingriff des Staates vor.

    Mit der Aufnahme der EMRK in den Vertrag von Lissabon hat sich das jetzt umgekehrt, da der Vertrag von Lissabon als EU Recht über dem GG steht.
     
  9. buck

    buck Neuling

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    AW: Bundestag beschliesst Ende von Demonstrationsrecht und Meinungsfreiheit

    § 30 DRiG:
    § 31 DRiG:
    Wer spricht dieses Recht?
    GG Artikel 92:
    :winken:
     
  10. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Bundestag beschliesst Ende von Demonstrationsrecht und Meinungsfreiheit

    Vielleicht sollte man hier mal desinfizieren und Frühjahrsputz machen... :eek:
    Hat eigentlich einer heute morgen mal Staub gewischt=? ;)