1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von ukroll96, 27. Januar 2009.

  1. Major König

    Major König Muper-Soderator

    Registriert seit:
    28. August 2005
    Beiträge:
    8.754
    Zustimmungen:
    2.206
    Punkte für Erfolge:
    163
    Anzeige
    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Hier mal die Aufschlüsselung des Arbeitslosengeld II ausgehend von einem Single der 351 € erhält:


    Nahrungsmittel:

    Der Anteil der Nahrungsmittel an der Regelleistung beträgt 130,07 EUR (ca. 37%) und umfasst alle Nahrungsmittel, Getränke, aber auch Tabakwaren!
    Innerhalb dieser Rubrik gibt es nochmals die Unterscheidung zwischen Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränke (118,30 EUR), Alkoholischen Getränke (7,81 EUR) und Tabakwaren (6,50 EUR).
    Für die Ernährung ergibt sich somit (ausgehend von 30 Tagen pro Monat) ein Tagessatz von 4,34 EUR (alles inklusive).

    Bekleidung:

    Für den Bedarf an Bekleidung und Schuhe errechnet sich ein monatlicher Anteil an der Regelleistung in Höhe von 34,98 EUR. Hierin ist jeglicher Bekleidungsbedarf beinhaltet, entsprechend muss aus der Regelleistung für diesen Aufwand angespart werden.

    Strom / Reparaturen:

    Für die Stromkosten (Haushaltsenergie und Warmwasseraufbereitung, nicht etwa Heizung) und etwaige Reparatur- und Instandhaltungskosten an der Wohnung ist in der Regelleistung ein Betrag in Höhe von 25,03 EUR pro Monat veranschlagt.

    Hausratsgegenstände:

    Für Hausratsgegenstände (auch Möbel und andere Einrichtungsgegenstände), sowie deren Instandhaltung ist eine monatliche Pauschale von 25,20 EUR beinhaltet. Ergänzungsbedarf (z.B. der Ersatz der kaputten Waschmaschine) muss also aus der Regelleistung bestritten werden.

    Medikamente:

    Für Medikamente und therapeutische Geräte sind bereits 12,88 EUR veranschlagt.

    Verkehrmittel:

    Für die Nutzung von Verkehrsdienstleistungen (auch Fahrräder) ist ein Betrag von 16,05 EUR vorgesehen.

    Telefon und Internet:Für Telefon- und Internetkosten sind 30,99 EUR monatlich vorgesehen. Hierin ist aber auch die notwendige Hardware (Telefon, Modem etc.) sowie deren Reparatur enthalten.

    Freizeit und Kultur:

    Für Freizeit- und Kulturveranstaltungen (aber auch Zeitschriften, Bücher, Spielzeug, Hobbywaren etc.) werden monatlich 40,00 EUR veranschlagt.

    Gaststättenbesuche:

    Gaststättenbesuche und Beherbergungsdienstleistungen sind mit monatlich 8,42 EUR berücksichtigt.

    Körperpflege und sonstiges:

    Körperpflegeartikel, aber auch Dienstleistungen wie z.B. der Friseurbesuch sind in der letzten Position mit monatlich 27,37 EUR beinhaltet. Hierin sind aber auch Kontoführungsgebühren, Grabpflegekosten etc. enthalten.
     
  2. camouflage

    camouflage Platin Member

    Registriert seit:
    20. Dezember 2007
    Beiträge:
    2.183
    Zustimmungen:
    70
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Also bei uns ist es z.B. so, dass kleinere Reparaturen bis 80euro vom Mieter selbst zu tragen sind. So ist bei uns letztens der Dimmschalter fürs Wohnzimmerlicht kaputt gegangen. Die 30euro musste ich auch selbst bezahlen. Oder auch ne kaputte Mischbatterie für die Wanne mussten wir selbst bezahlen. Nur der Einbau dieser wurde übernommen, oder eben vom Vermieter selbst getätigt.
     
  3. camaro

    camaro Foren-Gott

    Registriert seit:
    29. Januar 2001
    Beiträge:
    10.557
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    36
    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Wie sind "Rot-Grün" nur auf solche Preise gekommen? :confused:
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Die Preisvorgaben sind aber deftiv. 12,88 EUR für Drogen und 30,99 EUR für Telefon.
     
  5. camaro

    camaro Foren-Gott

    Registriert seit:
    29. Januar 2001
    Beiträge:
    10.557
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    36
    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Was bekommt man dafür?
    Einen Gyros komplett oder eine Pizza?
    Politiker sollten öfters mal selber zahlen müssen. ;)
     
  6. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Warum muss man in eine Gaststätte?
     
  7. camaro

    camaro Foren-Gott

    Registriert seit:
    29. Januar 2001
    Beiträge:
    10.557
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    36
    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Da hast du auch wieder Recht.
    Also die 8,42 EUR streichen. :eek:

    Von müssen war auch nicht die Rede, nur frage ich mich wie die auf 8,42 EUR im Monat kommen. :confused:
     
  8. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Ist doch unwichtig, die 8,42 EUR kann der Normalo dann auf die Lebensmittel aufschlagen. Genauso die Drogenausgaben.
     
  9. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

    Registriert seit:
    17. Oktober 2002
    Beiträge:
    8.872
    Zustimmungen:
    258
    Punkte für Erfolge:
    93
    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Weil es evtl. schön ist, sich mit Freunden auch mal außerhalb der eigenen 4 Wände zu treffen und schön in einer Kneipe abzuhängen. Das mache ich auch heute noch gern (zumindest ab und zu an den Wochenenden).

    Mag sein das du sowas nicht kennst, gehört aber zum sozialen Zusammenleben auch dazu, genauso wie Kino, Theater etc. pp.

    Btw. Rauchen und Alkohollismus sind Süchte. Das hat man erkannt und gewährt dafür deshalb ein Gnadenbrot.
    Anhand eines schon sehr veralteten Warenkorbs aus den 90er Jahren.
     
  10. camaro

    camaro Foren-Gott

    Registriert seit:
    29. Januar 2001
    Beiträge:
    10.557
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    36
    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Is sicher auch für die arbeitende Bevölkerung interessant zu wissen wie man mit 8,42 EUR im Monat "Gaststättenbesuche und Beherbergungsdienstleistungen" finanzieren kann wenn es bei alg2 klappt? :LOL: