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Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von ukroll96, 27. Januar 2009.

  1. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Wahnsinn. Nur weil ich die alleinige Entscheidung dem Verfassungsgericht zuordne, bin ich ein Menschenverachter. Ohne Menschen wie mich hättest Du nicht mal eine Verfassung.
     
  2. #67

    #67 Guest

    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Mach dich doch nicht lächerlich. Inhaltlich hast du zu dem Urteil gar nichts zu sagen. Kannst du mangels Fachkenntnis auch gar nicht. Du ziehst es nur in Zweifel, weil es nicht aus Karlsruhe kommt. Und noch einmal: Bisher ist das Bundesverfassungsgericht den diesbezüglichen Ansichten vorstehender Bundesgerichte immer gefolgt. Es gibt keinen Grund zur Annahme, daß es diesmal anders sein würde. Insofern ist es absolut legitim, das Urteil des Bundessozialgerichts als bestätigt anzusehen. Dein Einwand ist albern. Was soll er überhaupt bezwecken?
     
  3. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Aber trotzdem werden die alten Beträge weitergezahlt. Das ganze wird sich erst ändern wenn das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Also bringt dieses Urteil dem Antragsteller gar nichts
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Und selbst wenn das Verfassungsgericht entschieden hat, ändert sich bis zum neuen Sozialgesetz auch nichts.
     
  5. #67

    #67 Guest

    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Richtig. Aber es bestätigt all jene, die die Hartz-Gesetze schon immer entsprechend kritisiert haben. Es wird eine Änderung geben müssen. Das allein ist schon positiv.
     
  6. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Der Gesetzgeber kann die Begründung nachreichen und es wird aber kein Geld zusätzlich gezahlt.
     
  7. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Nee, an dem Bild was wir über dich haben arbeitest du rund um die Uhr.
    Wer mit Arbeit hat nur so viel Zeit? :confused:
    Wird sicher wie beim "Raucherschutzgesetz".
    Zurück zur Politik die dann wieder Jahre Zeit hat das zu ändern. :(
     
  8. #67

    #67 Guest

    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Es geht nicht nur um die Begründung, warum es Prozentgrenzen gibt. Der Bedarf hätte gesondert ermittelt werden müssen. Die Nichtbezahlung von Sonderaufwendungen verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz usw. Unter dem Strich wird es mehr Geld für Kinder geben müssen.
    Es verwundert allerdings nicht, daß die selbsternannte Elite des Forums das Urteil kleinreden möchte. Es paßt eben nicht ins Weltbild. Bei genauer Betrachtung seid ihr alle ein Fall für den Verfassungsschutz. ;)
     
  9. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Das die Bundesregierung den Regelsatz im Konjunkturpaket II für Kinder bis 13 auf 70% erhöht hat, könnte fast den Hintergrund gehabt haben, das man befürchtet hat, das einem das Bundesverfassungsgericht dazu verdonnern, den Kindern bis 13 sogar 80% zahlen zu müssen.

    Andererseits sind aber zu bedenken das Kinder bis 13 in jedem Fall noch Kindergeld bekommen, und 211€ Sozialgeld + 164€ Kindergeld geben 375€.

    Und 375€ ist für ein Kind doch viel Geld, wenn man bedenkt das z.B. 22-24jährige ALGII Bezieher nur 281€ bekommen, und verheiratete ALGII Bezieher pro Person nur 316€.
     
  10. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Nur der Fairness halber, das Kindergeld wird voll auf den Regelsatz für Kinder angerechnet. Also nix mit 211 plus Kindergeld, sondern 211 minus 164 €. Bevor man zu diesem doch heiklen Thema etwas postet, sollte man sich entweder schlau machen oder gar nix posten. Aber Hauptsache mal auf den Putz hauen und von falschen Tatsachen ausgehen.

    Jeder Cent, den das Kind Einkommen hat, z. B. Kindergeld, Unterhalt wird voll angerechnet! Also, die Erhöhung von 154 € auf 164 €, die 10 € mehr werden vom Regelsatz abgezogen!