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Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von ukroll96, 27. Januar 2009.

  1. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Naja es wurde entschieden das eine Begründung fehlt.

    Im Grunde ist das BVG nun nur noch dafür da um zu sagen was gemacht werden muss damit es passt.
     
  2. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Aha. Also ist nichts entschieden, wird aber so durch die Presse posaunt.
     
  3. king85

    king85 Senior Member

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Da werden die anatolischen Geburtsmaschinen wieder den Turbo einlegen...
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Korrekt. Das Bundessozialgericht ist nur der Ansicht, dass die willkürliche Festlegung auf 60% bzw. 80% verfassungswidrig sei. Nach deren Meinung sozusagen. Und die geben das jetzt nach Karlsruhe zur Feststellung.

    Das ist alles. Das ist ein wunderbarer PISA-Test. Texte lesen und verstehen und fast alle sind durchgefallen. ;)
     
  5. #67

    #67 Guest

    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Wobei du uns aber eine Begründung schuldest, warum Karlsruhe deiner Ansicht nach dieser Vorgabe nicht folgen sollte.
     
  6. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Journalisten halt...

    btw: Wie ist das mit Beitrag 11 und 12 in diesem Thread passiert?
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Das ist völlig irrelevant. Das Bundessozialgericht kann nicht entscheiden, ob etwas verfassungswidrig ist oder nicht. Es kann nur der Ansicht sein.

    Aber begründe Du mir mal vorher, warum ich Dir/Euch eine Begründung schulde.
     
  8. #67

    #67 Guest

    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Es gibt keinen Fall, in denen Karlsruhe einer solchen Vorgabe nicht gefolgt wäre. Es ist daher durchaus schlüssig, davon auszugehen, daß die Entscheidung bestätigt wird. Du unterstellst aber Verständnisschwäche. Für diese arrogante Ansicht hätte ich gern eine Begründung. Vielleicht kennst du das GG ja besser als die Richter am Bundessozialgericht...
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Ich kann der Ansicht sein, dass der Nachbar mir 1000 EUR schuldet. Trotzdem darf ich nicht sofort losziehen und mir das Geld einfach nehmen, auch wenn das Gericht mir zu 100% folgt.

    Und wer nicht versteht, dass nur das Verfassungsgericht die alleinige Entscheidung hat, und vor der Entscheidung überhaupt nichts entschieden ist, der hat ne gewaltige Verständnisschwäche.
     
  10. #67

    #67 Guest

    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Du weißt selbst ganz genau, daß das Urteil bestätigt werden wird. Es paßt dir nur nicht in dein menschenverachtendes Weltbild. Die H4-Regelung für Kinder ist grunggesetzwidrig. Punkt.