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Bundesnetzagentur will Kabelnetzregulierung beenden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. September 2010.

  1. teucom

    teucom Talk-König

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    AW: Bundesnetzagentur will Kabelnetzregulierung beenden

    Ja, rein theoretisch hast du natürlich Recht, aber ich glaube eine Lösung mit geteilter Kapaizät und damit drastischer Verringerung des Programmangebotes ist nicht das, was der Fragesteller erreichen wollte, ebenso die Reselleroption, die das Angebot ja nicht verändert ;). Und gemeint war natürlich das klassische Kabel, kein IPTV.
     
  2. Manfred Z

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    AW: Bundesnetzagentur will Kabelnetzregulierung beenden

    Die Städte und Gemeinden müssten einem neuen Kabelanbieter erlauben ihre Immobilien (Straßen, Wege) zu nutzen. Nicht jeder darf einfach den Bürgersteig aufbuddeln und Leitungen verlegen. Und da, wo es schon einen Kabelanbieter gibt, wird es keine Genehmigung geben.
     
  3. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: Bundesnetzagentur will Kabelnetzregulierung beenden

    Die Must-Carry-Regelungen sind auf Landesgesetze gegründet und liegen im Zuständigkeitsbereich der Landesmedienanstalten. Da hat die BNetzA nichts mit zu tun.

    Rundfunkstaatsvertrag, Landesmediengesetz -> Landesmedienanstalt

    Telekommunikationsgesetz -> BNetzA
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. September 2010
  4. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Bundesnetzagentur will Kabelnetzregulierung beenden

    Wobei die Landesmedienanstalten wohl eher zahnlose Tiger sind.
    Ich kann mich da dran erinnern das ewt(heute TC) sich nicht an die must and carry Regelung gehalten hat und ich mich an die Landesmedienanstalt gewendet habe.
    Die wussten nicht mal das ewt in unserer Stadt ein Kabelnetz betreibt.Nach einem 1 1/2 Std. Gespräch am Telefon war mir klar das die mir nicht helfen konnten oder wollten.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Bundesnetzagentur will Kabelnetzregulierung beenden

    ... klar. Ohne Wegrechte geht gar nichts. Aber das bedeutet nicht, dass nicht mehrere Kabelnetzbetreiber die Wegerechte erhalten können.

    Unitymedia hat u.a. Wegerechte im gesamten Bundesland NRW.
    Netcologne hat Wegerechte in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf.
    Da KMS München bundesweite Wegerechte besitzt, könnten die auch in Köln ihre Kabel verlegen

    Oder nehmen wir Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Da haben Kabel Deutschland und Primacom Wegerechte. RFT Brandenburg besitzt ebenfalls Wegerechte u.a. in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch KMS München könnte aufgrund ihrer bundesweiten Wegerechte auch in diesen Bundesländern aktiv werden.

    In den Städten Mannheim und Heidelberg haben Kabel BW und Unitymedia Wegerechte.

    Quelle -> http://www.bundesnetzagentur.de/cae...cationFile/7882/Liste_WR_Alle_17062010pdf.pdf
     
  6. Gorcon

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    AW: Bundesnetzagentur will Kabelnetzregulierung beenden

    Richtig, hier gibts 3 parallele Kabelnetze. (KDG, Primacom und WTC)
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Bundesnetzagentur will Kabelnetzregulierung beenden

    ... Must-Carry bedeutet der Kabelanbieter muß für entsprechende Sender Kapzitäten vorhalten. Für die Einspeisung von Programmen muß auch mit Sendern mit Vorrangprivileg ein Einspeisevertrag abgeschlossen werden. Wenn sich Sender und Kabelanbieter nicht einig werden, müssen die Sender auch nicht eingespeist werden.

    In z.B. NRW hat der Sender NRW.TV ein Vorrangprivileg, sprich, einen Must-Carry-Status. Im Kabentez von Netcologne wird dieser Must-Carry-Sender nicht eingespeist, weil senderseitg kein Interesse an einer Weiterverbreitung im Kabelnetz von Netcologne hat.
    Die Landesmedienanstalten können zwar den Kabelanbieter vorschreiben, welche Sender vorrangig einzuspeisen sind, aber sie können keinem Sender zwingen, sein Programm in allen Kabelnetzen weiterverbreiten zu lassen ...