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Bundeskartellamt genehmigt DPC-Verkauf

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von htw89, 30. Dezember 2004.

  1. htw89

    htw89 Guest

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    Bundeskartellamt genehmigt DPC-Verkauf
    [sh] Nach langer Prüfung durch das Bundeskartellamt darf der Betreiber des Astra-Satellitensystems nun mehrheitlich das Digital Playout Center von Premiere in Unterföhring übernehmen.


    Das Bundeskartellamt in Bonn hat am Donnerstag den Erwerb sämtlicher Anteile an der DPC Digital Playout Center GmbH, Unterföhring, von der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG, Unterföhring, durch die SES Global Europe S.A., Betzdorf/Luxemburg, freigegeben. Damit kann der geplante Verkauf nun zwischen beiden Unternehmen vollzogen werden. SES Global betreibt in Europa die ASTRA Satellitenflotte und stellt insbesondere Rundfunkanbietern Transponderkapazität für die Ausstrahlung ihrer Programme über Satellit an den Endkunden bereit. DPC betreibt derzeit für Premiere und andere deutsche TV- und Radiosender eine digitale Plattform (Playout, Bouquetbildung, Uplink zum Satelliten, ggf. Verschlüsselung und Smartcard-Verwaltung). Mit der Übernahme will SES Astra die bisher im Eigentum von Premiere stehende digitale Plattform für alle interessierten Pay-TV-Anbieter öffnen.

    Der Zusammenschluss führe nach Ansicht des Bundeskartellamts zwar zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von SES Astra auf dem nationalen Transpondermarkt. Im Hinblick auf die durch die Entflechtung der digitalen Plattform für Pay-TV von Premiere entstehenden Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen auf dem nationalen Pay-TV-Markt sei das Vorhaben jedoch freizugeben (Abwägungsklausel).

    Die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von SES Astra folge aus der vertikalen Integration des marktbeherrschenden Satellitenbetreibers mit dem einzigen Dienstleister, der den Zugang zu den Premiere-Set-Top-Boxen für den Satellitenbereich gewähren könne. Hierdurch würden zwei wesentliche technische Pay-TV-Vorleistungskomponenten mit Netzcharakter bei einem Betreiber gebündelt.

    Die Beteiligten haben jedoch nachgewiesen, dass es durch den Zusammenschluss zu Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen auf dem derzeit von Premiere beherrschten Pay-TV-Markt kommen wird, die die Verstärkungswirkungen überwiegen (Abwägungsklausel). Nach Ansicht des Bundeskartellamts habe Premiere bislang den Pay-TV-Markt durch eine proprietäre Verschlüsselungstechnologie und die darauf abgestimmte Set-Top-Box-Infrastruktur abgeschottet. Der Zusammenschluss ermögliche nunmehr über ein von Premiere unabhängiges Unternehmen den Zugang zu der etablierten Set-Top-Box-Infrastruktur. Damit entfiele eine wesentliche Marktzutrittschranke für den Pay-TV-Markt. Mit der Schaffung einer neutralen Plattform in der Digitalisierungsphase der Satellitenübertragung könne außerdem mit einer deutlichen Ausweitung des Pay-TV-Marktvolumens gerechnet werden.