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Brief/Mail bzgl. Preise und Programmheft

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von DerABV, 13. März 2004.

  1. DerABV

    DerABV Gold Member

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    Da es sonst in den Tiefen der anderen Threads versinkt, mache ich es mal als neuen Thread auf (zumal es beide Themen betrifft). Ich hoffe die Moderatoren verzeihen mir das. :)

    Ich habe mal einen formalen Brief verfasst, den ich schriftlich und per E-Mail an Premiere senden werde. Vielleicht hilft er ja einigen beim Verfassen eigener Schreiben:

    Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

    wie ich erfahren habe, werden zum 01.04.2004 die Preise auch für Bestandskunden erhöht und es kommt zur Einstellung des kostenlosen Premiere-Magazins.

    Ich teile Ihnen hiermit mit, dass dies nicht möglich ist. Ich habe den Vertrag mit Premiere am 29.11.1999 unterschrieben. Seitdem habe ich den Vertrag mehrfach zu den jeweils aktuell gültigen Preisen verlängert, wodurch die AGB gültig blieben (es handelte sich wie erwähnt stets um eine Vertragsverlängerung und nicht um Vertragsneuabschlüsse). AGB-Änderungen müssen laut deutschem Recht dem Vertragspartner persönlich mitgeteilt werden, was aber nie geschah, weshalb für mich noch die am 29.11.1999 gültigen AGB gelten.

    Dort steht in Punkt 1.1:

    „PREMIERE WORLD liefert im voraus eine regelmäßig - mindestens monatlich - erscheinende Programmvorschau mit umfassenden Informationen über das Programmangebot.“

    Sie haben sich hier selbst verpflichtet, im Rahmen des Vertrages eine Programmzeitschrift (deren Kosten in den Abonnement-Beiträgen enthalten sind) zu liefern. Sollten Sie an der Einstellung des Premiere-Magazins festhalten, gebe ich Ihnen die Möglichkeit, entweder die Höhe der monatlich zu zahlenden Beiträge zu senken oder mir eine Alternative (z.B. „TV Kofler“) ohne Mehrkosten regelmäßig so zuzusenden, dass mir das Premiere-Programm lückenlos in Form einer schriftlichen Programmvorschau vorliegt.

    Des Weiteren steht in Punkt 3.5:

    „PREMIERE WORLD kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beiträge erhöhen. Eine Erhöhung darf jährlich nur einmal erfolgen und muß mindestens 3 Monate im voraus, z.B. im Rahmen der Programmvorschau (Ziff. 1.1), angekündigt werden. Sobald sich die monatlichen Gebühren (ohne MwSt.) um mehr als 10% erhöhen, ist der Abonnent berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich mit einer Frist von einem Monat schriftlich zu kündigen.“

    Wie bereits erwähnt gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und mir noch die AGB von 1999, weshalb Sie die Beiträge frühestens ab Juli 2003 erhöhen dürfen.

    Da ich bisher ein relativ zufriedener Premiere-Kunde war, möchte ich dies auch weiterhin bleiben. Deshalb ist das angebotene Sonderkündigungsrecht zum 01.04.2003 für mich nicht von Interesse. Stattdessen bestehe ich auf die Einhaltung des zwischen Ihnen und mir geschlossenen Vertrages.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  2. Goscher

    Goscher Senior Member

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    Zum 2. Punkt:

    6.3
    Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang beim anderen Vertragspartner an. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Premiere behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementbeiträge abweichend von Ziffer 3.5 zu ändern. In diesem Fall ist der Abonnent/Premiere berechtigt, das Abonnement mit einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der geplanten Änderung zum Ende des auf die Bekanntgabe folgenden Quartals schriftlich zu kündigen.


    Grüße

    Stefan
     
  3. DerABV

    DerABV Gold Member

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    Kommt es denn zu einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots?
     
  4. Frank S

    Frank S Gold Member

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    2 neue Sender.

    Ob dies zu dem Punkt der AGB passt ist dann die Frage. Und sowas kann wohl nur ein Rechtsanwalt beantworten.

    Sich nur auf den Punkt 3.5 kann man sich nicht so einfach verlassen.
     
  5. DerABV

    DerABV Gold Member

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    Aber man kann's ja mal versuchen. Und der Punkt mit dem Programmheft bleibt eh davon unberührt.
     
  6. Super-Mario

    Super-Mario Guest

    breites_ breites_ breites_ winken winken winken
     
  7. sunset

    sunset Junior Member

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    Habe gestern, direkt nach Erhalt des neuen Programmheftes mit Premiere telefonisch Kontakt aufgenommen.

    Der Mitarbeiter der Hotline teilte mir auf Anfrage mit, dass mein im Juni letzten Jahres verlängerter Vertrag, "Premiere Super incl Plus"
    zu 28 €, ab 01.04.2004 bis zum 30.Juni 2005 "nur"
    3 € mehr pro Monat kostet.

    Auf das Sonderkündigungsrecht angesprochen, reagierte er nur mit dem Hinweis, dass es jedem
    freistünde dies in Anspruch zu nehmen. Es genügt ein Schreiben / Fax mit dem Hinweis "Sonderkündigung wegen Preiserhöhung" mit Eingang bis spätestens 02.06.2004 (?).

    Kann sich von Euch jemand denken, wie dieses Datum zustande kommt (3 Monatsfrist gewahrt?)
     
  8. Kilroy

    Kilroy Senior Member

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    Tja, und wie das ja nun so üblich ist bei Premiere, erhielt ich die Auskunft (zweimal nachgefragt), die Frist gehe bis zum 2.7.04 .
    Also, gib es auf, dir darüber Gedanken zu machen, Premiere weiß es selber nicht.Auskünfte gibts nach dem Losverfahren.
    Wenn du kündigen willst-dann kündige jetzt!
     
  9. DerABV

    DerABV Gold Member

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    "Jeder Kunde, der nicht kündigt, erhält eine funktionierende Kofler-Voodoo-Puppe." winken
     
  10. matrix3

    matrix3 Senior Member

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    Zum aufblasen winken