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Bitte nicht lächeln - Pannenshows müssen Lizenzgebühren zahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. Mai 2018.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    TV-Pannen dürfen von anderen Fernsehsendern nicht ohne weiteres kostenfrei verwertet werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln nach einer Mitteilung des Gerichts von Mittwoch entschieden.

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  2. KLX

    KLX Lexikon

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    Das heißt, wenn RTL ihre "Die Zehn" oder "Die 25" oder an Neujahr ihre Pannenshow zeigt, dann auch nur mit lizenzierten und vorher bezahlten Ausschnitten Dritter?

    Wenn schon, denn schon, RTL!
     
  3. red_tiger82

    red_tiger82 Platin Member

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    jahrelang gab es Zapping und ähnliche TV-Sendungen, in denen Pannen gezeigt wurden. Das Urteil dürfte nun das Aus dieser Sendungen bedeuten! Denn: Die Kosten waren bestimmt überschaubar, wenn man nun Lizenzen bezahlen muss, dann wird sich sowas garantiert nicht mehr lohnen!
     
  4. Wambologe

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    In dem Fall müsste es heißen: Wenn schon, denn schon, NDR.

    Denn der NDR, der sich jetzt auf "im Rahmen solcher Sendungen darf man das doch kostenlos nutzen" berief, hatte 2008 selbst nämlich gegen TV total und Stefan Raab geklagt:
    „TV Total“: NDR verklagt Stefan Raab auf 568.000 Euro
     
  5. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Technisches Equipment:
    TV: LG OLED 65" C17
    mit UM oder ACC Modul
    BD-HDD Recorder:
    Panasonic DMR-BCT730
    mit ACC oder UM Modul
    Media-Player: Zidoo Z9X
    AVR: Marantz Cinema 60
    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Man muss halt ständig neue Einnahmequellen generieren. Diese Rechte-Mafia ist wirklich unerträglich. Unterliegt mittlerweile jeder Furz einem Copyright. Bestes Beispiel ist das rechteckige Smartphone mit abgerundeten Ecken, wofür Apple gerade mal wieder 1 Milliarde Dollar von Samsung fordert oder das Fotografieverbot des Eiffelturms bei Nacht.
    Was ich von solchen "Menschen", Firmen, Vereinen, Klitschen etc. halte, kann ich hier gar nicht schreiben, dann würde ich wahrscheinlich gesperrt.
     
    FilmFan und Danger Mouse gefällt das.
  6. KLX

    KLX Lexikon

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    Ist wie der kranke Abmahnwahnsinn in Deutschland. Eine richtige Industrie ist das, wo Anwälte und dubiose Vereine/Institutionen sich eine goldene Nase verdienen.

    Es ist verboten, Nacht-Fotos vom Eiffelturm zu verkaufen
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Mai 2018
    Danger Mouse gefällt das.
  7. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    CD: Atoll CD100
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    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
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    Tablet: Samsung SM-T510 und
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    Und da sieht man ja schon die Problematik, die ich beschrieb. Nicht nur, dass jeder Hansel Geld fordern kann, wenn sein Haus gefilmt wird, nein, auch trifft das mittlerweile auf Sehenswürdigkeiten zu.
    Ein Reisebericht, der ja eigentlich eine Werbung für die jeweilige Gegend oder das Objekt darstellt, wird irgendwann oder ist schon unbezahlbar, nur wegen der Rechtekosten.
    Um es mal auf die Spitze zu treiben. Muss ich bei einem Foto eines Gänseblümchens den Besitzer des Rasens und denjenigen, der es gesäät hat, um die Erlaubnis fragen?
    Der Eiffelturm ist Allgemeingut und wenn die Illuminationsfirma die Fotos nicht möchte, sollten sie sie abschalten. Sie haben für die Installation reichlich Kohle bekommen und Ende.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Mai 2018
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