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Bin auf Privatgrund abgeschleppt worden - zu unrecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von John24ffm, 6. August 2025 um 20:12 Uhr.

  1. John24ffm

    John24ffm Silber Member

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    Hallo ich bin vor etwa zwei Monaten auf dem Privatgrund einer Wohnbaugesellschaft abgeschleppt worden. Damals ging ein Infoschreiben raus wo drin stand, das Fahrzeuge im allgemeinen Bereich und außerhalb gekennzeichneter Parkflächen parkende Fahrzeuge, eine Versperrung des Weges und eine Rangierunfähigkeit der Fahrzeuge darstellt abgeschleppt werden. Nun bin ich abgeschleppt worden weil mich meine Mitmieterin angeschwärzt hat. Ich habe keinen angemieteten Stellplatz, bin aber der Meinung das ich niemanden behindert habe. Bitte um Rat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. August 2025 um 20:21 Uhr
  2. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Such dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
    DF düfte dafür die falsche Plattform sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. August 2025 um 23:30 Uhr
  3. hvf66

    hvf66 Gold Member

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    Wenn du keinen angemieteten Stellplatz hast, bist du nicht berechtigt dort zu parken. Deine Meinung, niemanden behindert zu haben, ist nicht relevant. Die Regeln legt der private Grundstückseigentümer fest und es wurde ja auch angekündigt, das abgeschleppt wird. Da hast du schlechte Karten.
     
    KL1900, Gorcon und luzifer gefällt das.
  4. John24ffm

    John24ffm Silber Member

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    Auch wenn die Abschleppmaßnahme nicht von der Wohnbaugesellschaft kam, sondern von einer Mitmieterin? Ich sollte angeblich noch Flucht-und Rettungswege behindert haben.
    Außerdem hängt an der Grundstückseinfahrt eine Info das wiederrechtliche Fahrzeuge abgeschleppt werden. Meine Sorge ist nun diese da ich diese Abschleppkosten tragen muss. Soll ich zu einem Anwalt für Verkehrsrecht gehen, oder würde das nichts bringen?

    Es kam ja nicht direkt von der Wohnbaugesellschaft, sondern von der Mitmieterin.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. August 2025 um 22:53 Uhr
  5. hvf66

    hvf66 Gold Member

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    Ich bezweifle, dass die Mitmieterin selbst den Abschlepper beauftragt hat, sondern die Wohnbaugesellschaft informiert hat. Und die haben meistens einen Vertrag mit einem Abschleppunternehmen. Du schreibst, dass die Information an der Einfahrt hängt, der Eigentümer zusätzlich noch per Infoschreiben daraufhin gewiesen hat und du sie ja auch zur Kenntnis genommen hast. Wenn du dich aber trotzdem dorthin stellst, dann ist das dein Fehler und du musst die Kosten tragen. Du kannst bestenfalls gegen unangemessen hohe Abschleppkosten mithilfe eines Anwalts vorgehen.
     
  6. John24ffm

    John24ffm Silber Member

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    Ja sie hat über das Abschleppunternehmen diese veranlasst, mußte dafür auch unerschreiben, und deswegen habe ich ja jemanden den ich für Verantwortlich machen kann.
     
  7. besserwisser

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  8. ms0705

    ms0705 Gold Member

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    So ist es.

    Von daher Pech gehabt.

    Denn wenn man sich dort Hinstellt, Wo Parken verboten ist,und Ein Schild es schon Ankündigt, das man dort net Parken darf.

    Sagt das schon so einiges aus.

    Parkst bestimmt auch in Einfarten.

    Ich sag nur MPU.

    :rolleyes:
     
  9. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Lohnt es sich überhaupt weiter in diesem Faden zu schreiben?
    Verursacherprinzip, Privatgrundstück, fertig.
    Lernen durch Schmerz, hoffentlich eine Lehre für die Zukunft.
    Eogismus siegt nicht immer, obwohl er immer häufiger vorkommt.
     
    Serverus1 und hvf66 gefällt das.
  10. Gorcon

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    Ja, Dich selbst. Wenn man da nicht so parken darf, dann ist das so.
    Richtig, die müsste dann nämlich das ganze bezahlen und müsste es dann bei Dir einfordern.