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BGH Urteil zu Satellitenschüssel

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Grognard, 16. Mai 2007.

  1. Grognard

    Grognard Guest

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    Hallo, Members und User,
    hier die aktuelle Entscheidung zu Parabolantennen vom Bundesgerichtshof
    http://juris.bundesgerichtshof.de/c...Aktuell&Sort=12288&nr=39803&linked=pm&Blank=1


    Bundesgerichtshof

    Mitteilung der Pressestelle

    Nr. 59/2007
    Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung

    Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung zulässig ist. Die Beklagten sind Mieter einer der Klägerin gehörenden Wohnung in Berlin, die mit einem Breitbandkabelanschluss ausgestattet ist. Die Beklagten stellten auf dem Fußboden des Balkons ohne feste Verbindung zum Gebäude eine Parabolantenne auf. Mit ihrer im vorliegenden Rechtsstreit erhobenen Klage nimmt die Klägerin die Beklagten auf Entfernung der Parabolantenne in Anspruch. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Landgericht der Klage stattgegeben. Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Berufungsgericht ausgeführt, durch den Mietvertrag sei der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung dahin eingeschränkt, dass die Beklagten außerhalb ihrer Wohnung keine Parabolantenne anbringen dürften.
    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die ständige Rechtsprechung, dass bei der Verfügbarkeit eines Kabelanschlusses regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben ist, bestätigt. Er hat entschieden, dass der Vermieter aber wegen des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Mieters am zusätzlichen Empfang von Satellitenprogrammen nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, der Aufstellung zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist. Die tatrichterlichen Feststellungen des Berufungsgerichts dazu waren unzureichend. Das Berufungsgericht ist von einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gebäudes ausgegangen, ohne Feststellungen zu der durch die Antenne konkret verursachten optischen Beeinträchtigung zu treffen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berufungsgerichts deshalb aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
    Urteil vom 16. Mai 2007 – VIII ZR 207/04
    AG Neukölln – Urteil vom 9. Februar 2004 - 4 C 302/03 ./. LG Berlin – Urteil vom 1. Juni 2004 - 64 S 117/04



    dies dürfte von vielen mit Erleichterung aufgenommen werden.
    Gruß, Grognard
     
  2. frankkl

    frankkl Talk-König

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  3. simpelsat

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Da hat der BGH sich aber mal wieder richtig schön schwer getan, die Satellitenantennen als verachtetes Symbol der Unterschicht doch noch irgendwie so gerade eben zuzulassen. Noch immer ist deutlich zu spüren, wie sehr sich diese Leute ja auch in ihrem privaten Bereich vor diesen hässlichen Schüsseln ekeln.

    Diese Berufsgruppe denkt eben gewohnheitsmäßig hauptsächlich in strammen Eigentumsvorstellungen und kann sich meist auch aus Altersgründen gar nicht vorstellen einen Computer oder Receiver auch nur anzufassen. Diese Berührungsängste bestehen zu allen möglichen Lebenseinstellungen gegenüber dem Volk, in dessen Namen ganz souverän entschieden wird - ohne deren Haltung des Alltags überhaupt kennen lernen zu wollen.

    Dass nun absolute Selbstverständlichkeiten, die niemanden wirklich beeinträchtigen, doch noch mit offensichtlich allergrößten Bedenken zugelassen werden, ist zwar sehr beruhigend, aber absolut kein Durchbruch - außer natürlich für diese Mannschaft in Roben, die sich eigentlich lieber noch immer für die damalige Entscheidung zugunsten des Kabelanschlusses in Grund und Boden (ihres eigentümlichen Eigentumsbegriffs) schämen sollten.

    Im Namen des Forums

    Danke Grognard
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Mai 2007
  4. simpelsat

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  5. Grognard

    Grognard Guest

    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    @simpelsat,
    die kannte ich schon, somit ist das heutige Urteil schon ein Fortschritt, über die Ästhitik von einer Ansammlung von Satschüsseln kann man natürlich, trefflich steiten, ich hoffe dieses Urteil nehmen Vermieter und Mietgesellschaften zum Anlass vernünftige Gemeinschaftsantennen zu installieren. Hier in der badischen Stadt Achern hat eine Gesellschaft sogar wegen der vielen Migranten auf mehreren 12 Parteienhäusern Wave Toroidal T90 aufgebaut.
     
  6. simpelsat

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Da ist für mich auch schnell die Grenze der Zumutbarkeit erreicht. Wenn man bedenkt, mit welchem technisch völlig unnötigen Aufwand unzählige Individualschüsseln zur Gebäudeverschönerung montiert werden, packt mich regelmäßig die Wut - mittlerweile bin aber schon zum Kopfschütteln übergegangen.

    Darüber hinaus gilt meine Kritik auch den fast immer sehr hoch und weit außen angebrachten Balkonschüsseln, die mit halbwegs Sachkenntnis wesentlich dezenter aufgestellt werden könnten.

    Dass den dezent im Balkon angebrachten Antennen, die niemanden stören können, aber ein Urteil so mühsam entgegenkommt - das nervt mich auch. Aber immerhin dient es nun der Rechtssicherheit.
     
  7. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    So isses. Auch dann, wenn die Schüsselchen nur auf einem Schirmständer montiert wurden. Wenns denn in einer großen WE oder Hochhaus auf vielen Balkonen so ist, sieht das einfach nur grauenhaft aus.

    Meine Frau ist als Hausverwalterin tätig und für vertragswidrige Montagen von Satanlagen zuständig und hat reichlich zu tun.

    Je nach Wohnlage haben die meisten Eigentümer größerer WE allerdings längst resigniert.

    Grund:

    In vielen Großstädten(selbst in Düsseldorf) gibt es in den weniger bevorzugten Wohngegenden einem Mietermarkt und keinen Vermietermarkt.

    Da wird von den Eigentümern oft nicht mal mehr etwas gegen die Schüsselmontage an Balkonbrüstungen und Hauswänden unternommen. Schon gar nicht gegen auf Schirmstädern angebrachten Schüsseln.
    Eine leider unrealistische Vorstellung.
    Das versucht die Hausverwaltung über meine Frau immer und meistens kann sie die Eigentümer auch zu überzeigen/überreden.

    Das scheitert aber fast immer an der Haltung der Mieter. Die wollen schlicht die Kosten nicht übernehmen/nicht auf die Miete umlegen lassen.

    Fakt ist, dass die Bewohner vieler - auch größerer WE die Vermieter gedrängt haben, die Kabelvertäge zu Gunsten von DVB-T zu kündigen. Letzteres reicht den allermeisten Mietern und die Kostenersparnis beträgt ca. 180 Euro/Jahr.

    In bevorzugten Wohngegenden und kleineren WE stellt sich die Sachlage völlig anders dar. Unabhängig von der Haltung der Eigentümer, sind es hauptsächlich die Mieter eines schönen Hauses, die die Aufstellung einer Schüssel auf Balkonen nicht hinnehmen. Wegen der Fassadenverschandelung - eben.

    Und wenn ein Mitbewohner das dennoch gemacht hat, haben die Mieter bisher noch immer Mittel und Wege gefunden, dass dieser Mitbewohner seine Balkonschüssel wieder abmontiert hat. Ohne Ausnahme.
    Warum das so erfolgte, bedarf wohl keiner Erklärung.

    Gegen die Errichtung einer Schüssel auf dem Dach, hatte dagegen bisher noch kein Mitbewohner etwas - wenn jemand unbedingt Satempfang haben wollte. Ausländer haben da überigens in Bezug auf die Kosten einer vom Profi errichteten Anlage auf dem Dach keinerlei Probleme.

    Ganz im Gegensatz zu deutschen Mietern. Meistens erlischt deren Interesse an der vielgepriesenen Informationsfreiheit schlagartig, wenn sie die Installationskosten einer Dachinstallation der Antenne mitgeteilt bekommen.

    Gruß
     
  8. RealSucker

    RealSucker Neuling

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Das Urteil kommt mir sehr gelegen, weil noch ein Telefonat mit der Maklerin meiner zukünftigen Wohnung aussteht.
    Der Vermieter möchte keine Schüssel und hat Angst um seine Türdichtungen.
    Allerdings sind schon drei Schüsseln auf Balkonen angebracht.

    Ich gehe einfach mal davon aus, dass ich das Urteil auch auf Terrassen übertragen kann. *hoff*
    Jetzt muss ich nur noch eine unauffällige Schüssel finden.:love:
    Bin hier schon fleißig am Stöbern seit einiger Zeit.

    Gruß RS
     
  9. simpelsat

    simpelsat Board Ikone

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Nun mal ganz langsam:
    Im ersten Teil bestätigt die aktuelle BGH-Entscheidung also in aller bürgerlichen Rückständigkeit ein Schüsselverbot bei vorhandenem Kabelanschluss.

    So wird die zwangswirtschaftliche Verbindung von Wohnungsgesellschaften und Kabelgesellschaften zementiert. Die Entscheider haben bis heute nicht erfahren und schon gar nicht begriffen, welche Dimensionen der Satellitenempfang hinsichtlich Programmangebot, Bildqualität und vor allem auch Kosteneinsparung bieten würde.

    Oder anders herum: Sowohl die Kabelgesellschaften als auch die Wohnungsgesellschaften setzen alles daran, dass sich ihre wahnsinnigen Fehlinvestitionen auf Kosten der Mieter doch noch bezahlt machen. Und das eigentumsorientierte Gericht macht da gewohnheitsmäßig mit.

    Im zweiten Teil der BGH-Entscheidung folgt eine sehr vage Genehmigungsmöglichkeit von Satellitenschüsseln, die keiner sehen kann, die keinen stören können und die nicht in das Eigentum des Vermieters eingreifen.

    Wie eng die Entscheidung gefasst ist, wird erst durch eine Umkehrprobe deutlich: Man stelle stelle sich also vor, das hohe Gericht hätte nun auch selbst noch kaum sichtbare Installationen innerhalb der Balkone grundsätzlich untersagt.

    So ist leicht zu erkennen, wie sehr sich die Robenmannschaft mit den wirtschaftlichen Interessen der Wohnungs- und Kabelgesellschaften identifiziert und welche Berührungsängste zu fortschrittlichen Medien noch immer bestehen, die vom Volk aber bereits in aller Selbstverständlichkeit genutzt werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Mai 2007
  10. György

    György Guest

    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Ich bin gerade auf Wohnungssuche in Leipzig. Mir ist es dabei einige Male passiert, dass die Makler ungefragt! das Angebot von KD bewerben, à la "Tripleplay von KD ist ja zur Zeit das günstigste Angebot" für TV, Telefon und Internet". Das finde ich ganz schön krass.