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BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Hansen, 15. November 2007.

  1. sentenza_10

    sentenza_10 Gold Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    und für den Rest der Kunden wird das dann wieder heißen,
    mehr zahlen nach Ablauf des Vertrages! :(
     
  2. deister7

    deister7 Institution

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    war es nicht immer so, dass Urteile nur für den 1 Fall Bedeutung haben und alle anderen selbst klagen müssen, aber sehr sehr gut Chancen haben Erfolg zu haben, da sie sich auf ein anderes Urteil beziehen können? :confused:

    -> so blöd sollte man als "unterlegenes" Unternehmen aber nicht sein.
     
  3. b-scheuert

    b-scheuert Senior Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    .... egal. Ich hab Premiere gerade eben erneut meine Sonderkündigung zugefaxt. Vor 6 Wochen hab ich das schonmal gemacht, weil ich es nicht einsehe, das die Radiokanäle zugunsten des bekloppten call&win-Angebotes eingestampft wurden ( ... da hab ich mich drüber blassgeärgert :wüt: ). Hier wurde meine Kündigung seitens Premiere zurückgewiesen. Man hätte das Programm nicht wesentlich abgeändert (... der Zorn wurde noch grösser).
    Wenn ich diesmal wieder ein negative Bestätigung erhalte, werde ich ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt vereinbaren, bin (glücklicherweise) rechtsschutzversichert. Das wäre dann seitt all den Jahren in denen ich Beitrag zahle mein erster Fall.
     
  4. deister7

    deister7 Institution

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Kannst ja schonmal nen Termin machen beim Anwalt, Premiere wird diese Kündigung wieder ablehnen! (mMn zurecht)
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    PREMIERE hat doch selber bekanntgegeben, dass für bestehende Verträge die beanstandeten Klauseln nicht mehr gelten. Ergo...wenn PREMIERE theoretisch im Dezember "CLASSICA" aus THEMA rausnimmt, habe ich ein Sonderkündigungsrecht :D, da einseitige Vertragsänderung.
     
  6. deister7

    deister7 Institution

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Ja, Premiere hat gesagt, dass die Regeln für Altverträge zwar bleiben, allerdings nicht mehr angewendet werden. -> freiwilliges Zugeständnis.

    Rein rechtlich hätte doch P das nicht machen müssen oder irre ich da? Ich meine sowas mal in der Schule gelernt zu haben, Urteile gelten nur für den Einzelfall.
     
  7. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Ja, da irrst du dich, denn in diesem Fall geht es ja nicht nur um einen Einzelfall, sondern darum, dass der BGH einzelne Klauseln der AGB für ungültig erklärt hat. Diese Feststellung gilt allgemein und nicht nur für den Einzelfall!

    Somit gilt das auch für alle bestehenden und zukünftigen Verträge in denen diese Klauseln enthalten sind!

    Für PREMIERE ist damit natürlich der SUPER-GAU eingetreten, den man immer verhindern wollte, nämlich ein Grundsatzurteil. PREMIERE hat es über Jahre hinweg geschafft, Gerichtsverhandlungen dieser Art zu umgehen und immer vorher die Notbremse gezogen!

    Das jetzt das Kind in den Brunnen gefallen ist, freut mich tierisch, denn PREMIERE kann jetzt nicht mehr alles machen, was man will. Allerdings bleibt trotzdem eine übler Beigeschmack!

    Ist es wirklich nötig, dass ein "PREMIUM-UNTERNEHMEN" erst von einem Gericht dazu gezwungen werden muss, sich an geltendes deutsches Recht zu halten?
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. November 2007
  8. Berliner

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Nö..das wäre nicht nötig gewesen. Allerdings hat der BGH kein konkret bestehendes dt. Recht angewandt. Dass PREMIERE keine Preise einfach so erhöhen darf, steht ja nicht im Strafgesetzbuch ;). Aber es gibt abstrakte Regelungen, wonach Verträge den Vertragsnehmer bspw. nicht unzulässig benachteiligen dürfen. Der BGH musste nun entscheiden, ob das bei den PREMIERE Klauseln der Fall ist.

    Fakt ist, dass die beanstandeten Klauseln PREMIERE einen hohen Spielraum für Preiserhöhungen und Programm-/Paketumstellungen eingeräumt haben. Sowas gibt man nicht einfach auf ;) und hangelt sich zur Not bis zum BGH. Wären sie nicht die ersten. Ich denke da bspw. an die Mobilfunker und ihre Prepaids, wo auch erst der BGH auf den Tisch hauen musste und die Abschaltung der Karten bei Nichtbenutzung oder das einkassieren von verbleibenden Guthaben als rechtswidrig eingestuft hat.

    PREMIERE ist nunmal ein Wirtschaftsunternehmen und keine Wohlfahrt. Das soll kein Verständnis sein, aber zeigt vielleicht, warum man sich an die Klauseln bis zum Schluß geklammert hat.

    Und in der Tat sehe ich nun auch arge Probleme für PREMIERE aufkommen.
     
  9. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden


    Ach was, die sind doch alle (Rechtschutz-) versichert, und haben eine eigene Rechtsabteilung. Probieren kann man es ja mal, sozusagen von den Portokosten, kann man ja abschreiben, und Negativwerbung ist auch ne Werbung. Arge Probleme? Wieso. Sie können doch in der Form, wie das BGH entschieden hat, weitermachen. Sehe ich keine Probleme...
     
  10. toren

    toren Silber Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden


    nur noch mal zur info:

    eine "kündigung aus wichtigem grund" (hier, deine sonderkündigung) ist eine einseitige willenserklärung. das heißt, du brauchst KEINE !!! zustimmung seitens premiere. auf deutsch, der vertrag ist zu dem von dir genannten termin beendet.
    allein premiere müsste auf fortführung des vertrages klagen.
    und NICHT DU auf beendigung!

    ich hoffe es hat jetzt jeder verstanden, auch die, die sich davon beindrucken lassen (leider immer noch zuviele), wenn premiere sagt: "nee, machen wir nicht".