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BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juni 2015.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Am Mittwoch hat der Bundesgerichtshof in drei Filesharing Verfahren entgegen aller Erwartungen zugunsten der Kläger entschieden. Mit diesem Urteil wurde der Musikindustrie ein bahnbrechender Sieg beschert.

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  2. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Tja, vor Gericht und auf hoher See.....

    Das zeigt, dass Recht nicht immer gerecht sein muss.
     
  3. Lt_Spock

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Große Aufregung um nichts! Es wurde einerseits die "Halterhaftung" für den Anschlussinhaber bestätigt und andererseits wird eben wieder mal vor Augen geführt, dass Filesharing eben nicht sicher ist, um an illegalen Content zu kommen.

    Einen gescheiten WLAN-Router kann man gegen gewöhnliche Hackerangriffe durch Dritte absichern und den Gefahren aus der eigenen Familie kann man durch eine schriftliche Belehrung, welche die Familienmitglieder unterzeichnen und auf dem Bürgermeisterramt mit Datum und Stempel beglaubigt wird im Sinne des BGH ebenfalls entgenwirken. Wer sich mit der Technik auskennt kann auch zusätzlich noch Protokoll- und Portsperren auf dem Router einrichten.

    Wenn man dann noch beim Filesharing erwischt wird, dann ist ein "Versehen" sicher auszuschließen und ein gewisser krimineller Vorsatz geradezu offensichtlich. . Von daher empfinde ich diese Rechtsprechung als gerecht, weil Dummheit nicht hoch genug bestraft werden kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  4. Hurda

    Hurda Senior Member

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Abmahnwelle 3.0 in drei, zwo, eins...

    Wurde eigentlich auch erwähnt, dass RA-Kanzlei und das Unternehmen der "Download-Ermittler" den gleichen GF haben? :D
     
  5. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Das ist doch krank. :eek: So einen Sch... würde ich niemals mitmachen.

    Das Filesharing illegal ist, ist gewiss kein Streitpunkt. Für ein Lied 200€ anzusetzen, sind allerdings eine Frechheit.
    Da werden einige Anwaltskanzleien gleich wieder in den Abzockermodus verfallen, statt ehrlicher Arbeit nachzugehen.
     
  6. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Man kann von Unterhaltsanspruch ausgehen, wenn 2 Menschen dabei sind, den Koitus zu beginnen.
    Was heißt das genau?
    Wenn 2 / 3 Zahlen in der IP abweichen, ist das kein Grund, von der Unschuld des Beschuldigten auszugehen?
    Bis zu welcher anzunehmenden Abweichung ist ein Anschlußinhaber nicht zu entlasten?
     
  7. Smolle

    Smolle Gold Member

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    Ich glaube das hier nicht wirklich den Menschen klar ist was dieses Urteil bedeutet. Ein Freifahrtschein für jeden kleinen Gangster den Nachbarn zu hacken. Weil ja sowieso nicht weiter recherchiert wird wenn er die Nachbarn gehackt hat. Man, sieht doch mal was beim Bundestag passiert ist.
    Ich habe selber erlebt wie Hacker in unserer Straße nach einfach verschlüsselten Wlan gesucht haben. Mit hochwertigen Scanner. Man denkt ja erst an Polizei oder Rundfunkmitarbeiter.
     
  8. Hurda

    Hurda Senior Member

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Ist ja auch ein toller Aspekt.
    Einerseits soll eine IP-Adresse zur Identifzierung genügen, aber die Adresse muss nicht genau stimmen. Wie passt das zusammen?

    Hans Schmidt, Hans Schmitt, Hans Schmid, Hans Schmied, ein und derselbe Kerl? :winken:
     
  9. modus333

    modus333 Guest

    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Sicherste Lösung: PC abschaffen.
     
  10. astratv

    astratv Junior Member

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    ist im Prinzip auch richtig das man selber für den Internet Anschluss haftet genauso wie für die eigene Wohnung verantwortlich ist.
    nur was ist wenn jemand eine Abmahnung bekommt der z.b. überhaupt keinen PC keinen Internet Zugang hat? oder wie in dem einem Fall wo ein Teilnehmer 2 Wochen einen nicht funktionieren Telefon, Internet Anschluss hatte dies auch der Provider bestätigt hatte, der gute Mann soll in der Zeit Filesharing von seinem Anschluss begannen haben ?
    hier geht es doch schon lange nicht mehr um Urheberrechtsverstöße sondern nur noch um Abkassieren, nur in Deutschland gibt es die meisten Abmahnungen.