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Beck wird bestimmt 2. Schröder falls er Kanzler würde

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von fcköln4ever, 1. April 2007.

  1. NFS

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    AW: Beck wird bestimmt 2. Schröder falls er Kanzler würde

    Scheint aber vernünftiger als die Regierung zu sein. :eek:
     
  2. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Beck wird bestimmt 2. Schröder falls er Kanzler würde

    @LS wenn man mal von Frankreich und Spanien absieht dürfte es überall in Europa für den Arbeitnehmer und ganz besonders für Selbständige wesentlich angenehmer sein. Zumindest was die Einkommen- und Sozialsteuerbelastung angeht.
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Beck wird bestimmt 2. Schröder falls er Kanzler würde

    Da muß ich doch mal nachhaken ;)

    Zu 1) Warum drückt dein Steuerberater dir ne DATEV-Datei in die Hand und schickt das nicht selbst per ELSTER weg? Warum so kompliziert? Oder redest Du von Buchführung?

    Zu 2) Immer dieses Mißverständnis. Natürlich kann Du auch als Angestellter weiterhin diejenigen Steuerberatungskosten absetzten, die deine diversen Einkünfte betreffen!!!

    Der Gesetzgeber hat (warum auch immer) lediglich verfügt, das Steuerberatungskosten, die die private Lebensphäre betreffen, nicht mehr abgesetzt werden können. Praktisch bedeutet das für die Einkommensteuererklärung, daß man lediglich die Gebühr für die Bearbeitung des Mantelbogens nicht mehr steuerlich absetzen kann, weil dort Sonderausgaben, außergewöhnluiche Belastungen etc eingetragen werden, die nichts mit Erwerbseinkünften zu tun haben. Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte dürfen aber weiterhin steuerlich abgesetzt werden. Also die Gebühr für die Bearbeitung der Anlage N als WK in der Anlage N, die Gebühr für die Anlage KAP als WK aus Kapitaleinkünfte, Anlage V+V als WK bei der Vermietungseinkünfte, den Jahresabschluß bei den Betriebsausgaben etc.pp.
    Wenn dein StB auf Zack ist, berechnet er dir für den Mantelbogen nur ne geringe Pauschale, sagen wir 20-50 €, den Differenzbetrag zur normalen Gebühr für den Mantelbogen schlägt er dann auf die übrigen Gebühren drauf. Diese Vorgehensweise wird allgemein vom Berufsstand empfohlen...
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. April 2007
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Beck wird bestimmt 2. Schröder falls er Kanzler würde

    Jein. Es kommt gruindsätzlich zunächst darauf an, wo man seinen Wohnsitz hat. Hat man seinen Wohnsitz ausschließlich in Deutschland, ist es völlig egal, wie lange man sich tatsächlich in Deutschland aufhält und was andere Staaten so meinen, man ist in Deutschland uneingeschänkt steuerpflichtig. Hat die Person keinen Wohnsitz in Deutschland oder mehrere Wohnsitze in verschiedenen Staaten, dann ist der gewöhnliche Aufenthalt maßgebend. Uneingeschränkt ist man dann nur stpfl., wenn man länger als 6 Monate in Deutschalnd ist.

    Nein, das kann niemals passieren ;) Theoretisch und praktisch ist eine Person mit inländischen Einkünften, die aber weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, beschränkt einkommensteuerpflichtig, d. h. nur mit den inländischen Einkünften. Die meisten anderen Länder haben ähnliche Regelungen. Weil es da regelmäßig zu Kollisionen zwischen den verschiedenen Steuerrechten der Länder kommt, hat Deutschland mit vielen Ländern sog. Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Die regeln, wer was wie und warum zu versteuern hat und ob, und wie ausländische Steuern angerechnet werden dürfen.

    Wäre jetzt aber zuviel, alle Feinheiten hier darzulegen. Nicht umsonst betreffen 60% der weltweit zur Verfügung stehenden Steuerrechtsliteratur das deutsche Steuerrecht ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. April 2007
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Beck wird bestimmt 2. Schröder falls er Kanzler würde

    :D Sorry, muß sein ;)

    Doch, der Firmensitz spielt eine sehr wichtige Rolle. Nicht bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, aber bei Körperschaften wie Kapitalgesellschaften. Die sind nämlich in D nur dann uneingeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie Geschäftsleitung oder Firmensitz in Deutschland haben. Ansonsten nur beschränkt mit den inländischen Einkünften, Doppelbesteuerungsabkommen beachten etc. pp.

    ;) So, jetzt aber genug von mir :D :winken:
     
  6. LuckySpike

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    AW: Beck wird bestimmt 2. Schröder falls er Kanzler würde

    Danke dir! Und das alles kostenlos.;)
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Beck wird bestimmt 2. Schröder falls er Kanzler würde

    ;) Meine Pro-Bono-Arbeit für diese Woche wäre damit erledigt. Ab jetzt kostet es Geld :D
     
  8. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Beck wird bestimmt 2. Schröder falls er Kanzler würde

    Da muss ich dir widersprechen, du kannst deinen Firmensitz auch auf den Cayman Inseln haben, solange du die Firma von Deutschland aus managst, musst du hier Steuern bezahlen. Da ist es auch egal ob Kapital oder Personengesellschaft. Meines Wissens ist es sogar so, dass selbst wenn die Fa in C wirklich existiert und nur du als Chef in Deutschland weisungsberechtigt bist, du hier bezahlen musst.

    Gut, das mit dem Wohnsitz kommt verschärfend zur Aufenthaltsdauer hinzu. Durch die angenommen Drittelung der Einnahmen kann man ja zumindest theoretisch, in jedem Land in welchem man sich anteilsmässig aufhält ist, den vollen Grundfreibetrag in Anspruch nehmen und solange man nicht übermässig viel verdient liegt man von der Progression her noch relativ niedrig.

    Ist das nicht der Wert von vor 20Jahren oder so, der dürfte doch mittlerweile auf 75% gestiegen sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. April 2007
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Ei ja, genau das hab ich doch geschrieben:

    :)

    Also, wenn Du deine Caymann-KapGes von Deutschland aus führst, hat die zwar immer noch den Sitz auf den Caymans, aber die Geschäftsleitung in Deutschland, also ist sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

    Nehmen wir aber mal an, LuckySpike (der hat das ja ins Rollen gebracht) verlegt seine KapGes von Deutschland nach Luxemburg. Laß uns ferner mal annehmen er wohnt in Trier. Er fährt dann jeden Morgen um acht über die Grenze nach Luxemburg zu seinem Firmensitz und führt von dort aus die Geschäfte der Firma. Abends fährt er wieder heim nach Trier zu Frau und Kind. Somit ist der Firmensitz und die Geschäftsleitung in Luxemburg und die KapGes zahlt keine Steuern in Deutschland, auch wenn sie ausschließlich Geschäfte in Deutschland macht.

    Und genau jetzt kommen die Doppelbesteuerungsabkommen ins Spiel :D

    Denn: Das schärfste an der Geschichte ist, daß er sein Geschäftsführergehalt ebenfalls nicht in Deutschland versteuern muß, obwohl er seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Weil es da nämlich ein ganz spezielles Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland gibt, nach dem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit das Land zu versteuern hat, in dem er seine Einkünfte erwirbt!

    Ebenso hat Luxemburg das Recht auf Versteuerung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb (also bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften), sofern die Einkünfte aus einer Betriebsstätte in Luxemburg erwirtschaftet wird. Verlegt also LuckySpike bspw. seine Einzelfirma komplett nach Luxemburg, werden seine Gewinne aus dieser Einzelfirma in Luxemburg versteuert, obwohl LuckySpike in Trier seinen Wohnsitz hat und somit grundsätzlich in Deutschland mit seinem Welteinkommen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

    Hat LuckySpike allerdings bei seiner Einzelfirma neben dem Stammsitz in Luxemburg noch eine zusätzliche Betriebstätte in Deutschland, muß er die Einkünfte, die auf die Betriebstätte in Deutschland entfallen, in Deutschland versteuern und die Einkünfte, die auf die luxemburgische Betriebsstätte entfallen, in Luxemburg versteuern.

    Alles klar? :D

    Es sei aber gesagt, daß sich das nicht immer rechnet. So ist die persönliche Steuerbelastung in Luxemburg oft relativ hoch. Wirklich rechnen tut sich das nur bei Gründung sog. Holdings, weil die in Luxemburg keine Einkommen bzw. Körperschaftsteuer zahlen. Und von den niedrigen Lohnebenkosten träumen deutsche Unternehmer nur. Viele Speditionen haben in Luxemburg AGs gegründet und dort ihre Lkws angemeldet, aber das ist ein anderes Thema...

    Nein, der Wohnsitz kommt nicht verschärfend hinzu, sondern er steht an erster Stelle. Erst wenn man keinen Wohnsitz in Deutschland hat, stellt sich die Frage nach dem gewöhnlichen Aufenthalt.

    Ich denke, jetzt wird klar, warum es so viel Literatur über das deutsche Steuerrecht gibt :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. April 2007
  10. LuckySpike

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    AW: Beck wird bestimmt 2. Schröder falls er Kanzler würde

    @horud
    So langsam muß ich hier mal eine Kollekte herumgehen lassen für deine Wissensweitergabe. Ich sehe es schon kommen, dass das Gewerbe der Steuerberater rückläufiger wird und das DF-Forum immer mehr Zuwachs bekommt von Leuten die steuerlichen Rat brauchen.

    Nochmal kurz zu meinem Ansatz mit der Betriebsverlagerung ins Ausland. Ich möchte hier in Deutschland meine Betriebsstätte führen und auch hier meine Steuern zahlen. Ich bin auch mit der Zahlung der Gewerbesteuer einverstanden, da meine Stadt diese sinvoll verwendet.
    Nur, wenn es mir zu kompliziert und teuer wird muß ich reagieren. Und hier suggerieren ja die Politiker ein vereintes Europa und davon mache ich Gebrauch.