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Bayerischer Rundfunk will alle Radiowellen in DVB/MPEG-2 aufschalten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Chris, 5. Februar 2003.

  1. Chris

    Chris Wasserfall

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    so stehts unter www.satelli-line.de
    bin mal gespannt wo, wenns keinen 3. Transponder geben darf
     
  2. Karsten

    Karsten Senior Member

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    Gilt diese Regelung denn nicht nur für Kabel (Platzmangel)?
    Ich warte schon jahrelang, dass endlich alle Radiosender des ÖR digital senden.
    Die Telekom wollte auch vor einigen Jahren ein Digitalpaket mit bekannten Privatsendern (R.SH, Delta, ffn, sunshine,... anbieten, was leider nie verwirklicht wurde.
    Ich glaube es allerdings erst, wenn ich die Sender auch höre, da ein dritter Transponder für die ARD auch schon vor Jahren im Gespräch war.
    Gruß, Karsten
     
  3. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    Ich bin in der Materie nicht ganz firm, aber ich glaube, der momentane Rundfunkstaatsvertrag verbietet der ARD noch den dringendst benötigten 3. Transponder. Wart´mer´s also ab, was aus den Plänen wird.
    Gruß, Reinhold, \V/
     
  4. amsp

    amsp Platin Member

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    Nein, das gilt grundsätzlich. Platzmangel im Kabel? Nicht ganz. Ein 3. ARD-Kanal würde auch im Kabel Platz finden, wenn man wollte - ggf. schaltet man ein gebietsfremdes Drittes analog ab.
     
  5. Kroes

    Kroes Board Ikone

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    § 19
    Satellitenfernsehprogramme, digitale Angebote für ARD und ZDF

    [...]

    (3) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF können im Rahmen ihres Programmauftrages jeweils ihre gesetzlich bestimmten Programme auch in digitaler Technik verbreiten; sie sind darüber hinaus berechtigt, in digitaler Technik weitere Programme zu veranstalten. Die Programme können jeweils zu einem Gesamtangebot unter einem elektronischen Programmführer zusammengefasst werden. In dieses Programmbouquet dürfen auch Programme anderer Veranstalter aufgenommen werden, die in europarechtlich zulässiger Weise verbreitet werden, soweit diese dauerhaft als Programme anderer Veranstalter gekennzeichnet sind; in vertraglichen Vereinbarungen haben ARD und ZDF sicherzustellen, dass das Angebot dieser Programme im Bouquet ihren rundfunkrechtlichen Grundsätzen nicht widerspricht und die zusätzlichen Programmaufwendungen grundsätzlich von den anderen Veranstaltern getragen werden.

    (4) Die nach Absatz 3 bezeichneten Programme oder Programmbouquets dürfen insgesamt für die ARD und das ZDF den Umfang von drei analogen Fernsehkanälen nicht übersteigen. Von den drei analogen Fernsehkanälen erhält die ARD zwei Fernsehkanäle und das ZDF einen Fernsehkanal. ARD und ZDF verständigen sich über die Aufteilung ihrer derzeitigen analogen gemeinsamen Fernsehprogramme auf diese Kanäle. Diese Kanäle dienen der Verbreitung der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Staatsvertrages gesetzlich bestimmten Programme von ARD und ZDF sowie ihrer zu diesem Zeitpunkt veranstalteten zusätzlichen digitalen Angebote oder an deren Stelle anderer ihrem Programmauftrag entsprechenden digitalen Angebote. Der wechselseitige Zugriff durch Programmführer auf die gemeinsamen Programme ist sicherzustellen.
     
  6. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    Hallo, kroes
    Genau das meinte ich. Nach Absatz 3 MUSS Alles verbreitet werden, was gesetzlich vorgeschrieben ist(nur, was ist gesetzlich vorgeschrieben?). Absatz 4 aber verhindert(mit der Beschränkung auf 3 Kanäle für ARD und ZDF), daß Absatz 3 so interpretiert werden kann, daß ALLES, was ARD und ZDF veranstalten, auch verbreitet werden kann.
    Also, ein neuer, der Situation angepasster, Rundfunkstaatsverrag muß her. Gebt jeweils der ARD und dem ZDF noch´n Kanal dazu, dann können alle Radioprogramme der ARD und noch ein Paar Private, die bald ADR abschalten wollen, reingepackt werden.
    Gruß, Reinhold
     
  7. Finesse

    Finesse Senior Member

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    Das wird nicht so leicht gehen weil ansonsten heulen ProSiebenSat1Media und Konsorten laut herum "die bösen ÖR, die machen uns Konkurrenz mit ihrer GEZ und zeigen nicht mal Unterbrecherwerbung! Wir fühlen mich benachteiligt und gehen sofort vor das BVerfG".

    Denen ist doch schon genug ein Dorn im Auge dass ARD/ZDF Filme unverschlüsselt über Sat zeigt und dass in den digitalen Bouquets sämtliche Dritten vorhanden sind (was ein ziemlich breites Angebot ergibt).

    Pascal
     
  8. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    Die Konkurrenz hat immer was zu klagen. Andersrum sind´s auch Prozesshansel, wenn ich zurückblicke und mir den Zores vor´s geistige Auge zurückhole, den der hr damals gegen die Benamung des ersten Privaten in Hessen anleierte. Der hr hatte doch tatsächlich was dagegen, daß FFH Hessen im Namen führte. Das verzögerte den Sendestart von FFH(damals noch kein HITRADIO) um Monate, wenn nicht sogar ein ganzes Jahr. Letztendlich konnte die letzte Instanz nix Anstößiges daran finden, wenn ein hessischer Sender Hessen im Namen führt und FFH konnte endlich on Air gehen. Genauso ham´ses auch mit dem Regionalfenster von RTL gemacht. Das nannte sich anfangs Hessen Journal, der hr klagte, daß diese Bezeichnung leicht mit hessenschau verwechselt werden könnte und bekam auch noch recht.
    Andersrum klagen(manchmal aber nur so in der Öffentlichkeit und nicht gleich vor Gericht), daß ihnen dasunddas nicht gefällt, was die ÖRAs anzetteln. Was soll's? Sollen sich halt mal was Neues einfallen lassen und ihre Programme etwas innovativer gestalten. Aber der Zug ist eh schon längst abgefahren.
    Gruß, Reinhold
     
  9. amsp

    amsp Platin Member

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    Den Privatsender wäre es doch am liebsten es gäbe keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
     
  10. Commander Keen

    Commander Keen Gold Member

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    Die Privaten dürfen froh sein, dass sie überhaupt noch senden dürfen bei dem Schrott der da kommt.
    Ich frage mich, warum unsere Jugendschützer da nicht eingreifen.
    Was da oft nachmittags kommt ist weit unter der Gürtellinie.

    Aber bei Premiere dagegen spielen sich die Heinis auf und trotz effektiver Schutzmechanismen (Vorsperrungen...) wird beanstandet bis zum Exzess.