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Bald doch mehr ARD-Radio im Kabel?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von jahuu2002, 17. Januar 2007.

  1. jahuu2002

    jahuu2002 Senior Member

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    Habe heute am Kiosk die Technisat-Firmenzeitung gesehen (Infosat),
    auf dem Cover stand ganz unten eine Schlagzeile die mich mal dazu
    animierte die Zeitschrift zu kaufen. Und auf Seite 138 steht´s dann:
    "Kabelkunden dürfen auf komplettes ARD-Radiobouquet hoffen."
    Angeblich ist Kabel Deutschland mit der ARD in Gesprächen und
    denken über eine Einspeisung nach. Einen genauen Termin gibt´s aber
    noch nicht. Auch Unity Media (ish und iesy) sei mit der ARD in Gesprächen
    ein weiteres Treffen sei für Ende Januar geplannt.

    Kurzum man darf hoffen?!


    PS: hoffe ich habe gegen kein Urheberrecht verstoßen.
     
  2. digen123

    digen123 Gold Member

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    AW: Bald doch mehr ARD-Radio im Kabel?

    Darf man, aber dort steht nichts neues. "sei mit der ARD in Gesprächen" hört man seit Jahren.
     
  3. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Bald doch mehr ARD-Radio im Kabel?

    Die ARD hatte bereits zum Jahreswechsel 2005/2006 die Einspeisung des kompletten Radiotransponders bundesweit in alle Kabelnetze angekündigt.
     
  4. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Bald doch mehr ARD-Radio im Kabel?

    Ja, und KabelD will das Paket sicherlich immernoch in regionale Häppchen zerstückeln.
     
  5. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Bald doch mehr ARD-Radio im Kabel?

    Ich weiß gar nicht wo drüber man da verhandelt:confused:
    Die sollen mal Gas geben:wüt:
     
  6. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Bald doch mehr ARD-Radio im Kabel?

    Nö, hat sie nicht. Ich habe eine solche Meldung jedenfalls nie gelesen. Eine solche Meldung dürfte hier dann wenigsten ein 10 Seiten Posting verursachen.

    Gruß Gorcon
     
  7. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Bald doch mehr ARD-Radio im Kabel?

    Hier die Ankündigung:
    Mit dem Start des DVB-S-Hörfunktransponders am 1. September können Sie neben den bisherigen über Kabel und Satellit verbreiteten Radioprogrammen nun sämtliche bisher noch nicht digital zu empfangende Hörfunkprogramme der Landerundfunkanstalten über folgende Frequenz empfangen:
    Satellit: Astra 1 H
    Transponder: 93
    Frequenz:12.266 MHz
    Polarisation: horizontal
    Fehlerschutz FEC: ¾
    Symbolrate: 27.500

    Einige der bisher im Programmbouquet von ARD Digital enthaltenen 22 Radioprogramme werden sowohl über Satellit als auch über Kabel verbreitet. Durch diesen Simulcast-Betrieb soll sichergestellt werden, dass die über Kabel verbreiteten digitalen Radioprogramme aufgrund der rundfunkstaatsvertraglich festgelegten „must-carry“-Regelung weiterhin empfangen werden können. Radioprogramme wie „Fritz“, „Radiomultikulti“ und „SR 1 Europawelle“ werden jedoch nur noch über den DVB-S-Hörfunktransponder verbreitet und damit derzeit nicht über Kabel.

    Diesbezüglich möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Kabelnetzbetreiber zwar verpflichtet sind, das Programmbouquet von ARD Digital in Ihre Kabelnetze einzuspeisen, diese Verpflichtung sich aber aufgrund rundfunkstaatsvertraglicher Vereinbarungen („must-carry“-Regelung) zukünftig nicht für die Gesamtheit der Hörfunkprogramme fortsetzt.
    Die ARD steht in Verhandlungen mit den verschiedenen Kabelnetzbetreibern und ist zuversichtlich, dass bis Anfang kommenden Jahres sämtliche über den oben genannten Satelliten-Transponder verbreiteten Hörfunkprogramme der ARD Landesrundfunkanstalten auch auf einem neuen Kabelplatz empfangbar sein werden. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass dies von Region zu Region, abhängig vom Verhandlungsergebnis, unterschiedlich sein kann.

    Für Ihr Interesse an ARD Digital herzlichen Dank. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß mit unseren Programmangeboten.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Bei weiteren Fragen zu ARD Digital möchten wir Sie auch auf unsere Homepage im Internet verweisen. Dort finden Sie ausführliche Informationen zum Programm sowie Hintergründe zu ARD Digital. Darüber hinaus erreichen Sie unsere Hotline unter der Nummer 0180 / 500 14 95 (12 ct./Min.).
     
  8. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Bald doch mehr ARD-Radio im Kabel?

    Die Antwort von KDG:
    Soweit dies nicht schon gesetzlich festgelegt ist, erfolgt die
    Festlegung der in die Kabelnetze einzuspeisenden Programme, entweder
    seitens der KDG oder seitens der jeweiligen Landesmedienanstalt.
    Insgesamt gibt es in der Bundesrepublik Deutschland 15
    Landesmedienanstalten, d.h. staatsferne Anstalten des öffentlichen
    Rechts, die insbesondere Aufgaben, wie die Zulassung und Aufsicht über
    private Programm-Veranstalter wahrnehmen.

    KDG und Landesmedienanstalt sind bei der Auswahl der Programme an die
    jeweiligen medienrechtlichen Vorgaben, wie z.b. Erfüllung von
    Vielfaltkriterien und Kundenakzeptanz gebunden.

    Sofern konkrete Programme durch Gesetz und/oder Landesmedienanstalt zur
    Einspeisung vorgegeben werden, bezeichnet man diese als
    „Must-Carry-Programme“. Die Vorgaben differieren von 100% Must Carry
    z.b. in Niedersachsen bis hin zu weitest gehender Freiheit wie z.b. in
    Sachsen. Must Carry Programme sind die Programme, zu deren Einspeisung
    der Kabelnetzbetreiber unmittelbar seitens des Gesetzgebers oder durch
    Entscheidung der jeweiligen Landesmedienanstalt verpflichtet wird.

    In Umsetzung neueren europäischen Rechts ist der Landesgesetzgeber
    gehalten, den Kabelnetzbetreibern Freiräume bei der Programmauswahl
    einzuräumen. Wir gehen daher davon aus, dass 100% Must-Carry-Regelungen
    in absehbarer Zeit nicht mehr existieren werden. Bislang kommen die
    zuständigen Landesgesetzgeber dem Deregulierungsauftrag allerdings nur
    sehr zögerlich nach.

    Auch bei Einräumung von Freiräumen sind weiterhin die sieben gesetzlich
    bestimmten Programme, also ARD, ZDF, das landesbezogene Dritte Programm,
    Phoenix, 3sat, ARTE und KiKa und die im jeweiligen Bundesland
    lizenzierten, meist lokal ausgerichteten Programme und die
    nichtkommerziellen „Offenen Kanäle“ einzuspeisen.

    In einigen Bundesländern sind darüber hinaus grundsätzlich auch die
    jeweils an der Einspeisestelle terrestrisch empfangbaren Programme
    einzuspeisen.

    Die Kanalbelegung ist Bestandteil der Rundfunkregulierung und damit vom
    Landesgesetzgeber zu regeln.

    Für die Kanalbelegung haben die 16 Bundesländer in 15
    Landes-Mediengesetzen Regelungen geschaffen. Der Freiheitsgrad des
    Netzbetreibers bei der Belegung der analogen Kabelkapazitäten differiert
    zum Teil sehr stark.

    Für alle Bundesländer besteht aber für uns, ebenso wie für alle anderen
    Kabelnetzbetreiber die Verpflichtung, die 7 sogenannten gesetzlich
    bestimmten Programme in alle von Kabel Deutschland betriebenen
    Kabelnetze in analoger Form einzuspeisen: ARD, ZDF, landesbezogenes 3.
    Programm, Phoenix, 3sat, ARTE und KiKa.

    Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind neben den sieben gesetzlich
    bestimmten Programmen in der Regel die von der jeweiligen
    Landesmedienanstalt im Land lizenzierten Programme einzuspeisen. Soweit
    das jeweilige Landesmediengesetz die Auswahlentscheidung auf den
    Kabelnetzbetreiber überträgt, werden verbleibende Kanalplätze von diesem
    unter Beachtung bestimmter Auswahlkriterien belegt.

    Auch soweit Kabel Deutschland weitgehende Freiräume bei der Auswahl der
    Programme, wie z.B. in Sachsen, eingeräumt werden, haben die
    Landesmedienanstalten weiterhin die Kontrollfunktion i.S. einer sog.
    Missbrauchsaufsicht. Sie überwachen die gesetzlich vorgegebene
    Programmvielfalt. In aller Regel überprüfen die Landesmedienanstalten
    die Kanalbelegungsentscheidung in regelmäßigen Abständen. Wenn

    · sich eingespeiste Programme inhaltlich stark ändern, oder
    · neue attraktive Programme eingespeist werden möchten, oder
    · im Land neu lizenzierte lokale Programme eingespeist werden
    müssen,

    überarbeiten die Landesmedienanstalten ihre Rangfolgeentscheidungen, um
    den Vorgaben wie z.b. Programmvielfalt oder Kundenakzeptanz weiterhin
    gerecht zu werden.

    Da die Breitbandverteilnetze grundsätzlich voll belegt sind, können neue
    Programme nur zu Lasten bereits eingespeister Programme weiterverbreitet
    werden.

    Nichts anderes geschieht, wenn die Belegungsentscheidung beim
    Kabelnetzbetreiber liegt.

    Wir würden uns freuen, wenn unsere Ausführungen Ihnen den Sachverhalt
    transparent darlegen konnten, danken für Ihre konstruktive Kritik und
    verbleiben

    mit freundlichen Grüßen

    Kabel Deutschland
    Beschwerdemanagement
     
  9. Gorcon

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    AW: Bald doch mehr ARD-Radio im Kabel?

    Ja, so wie ich es geschrieben habe, die KDG hat nichts angekündigt das sie dei Sender einspeisen wollten.
    Die obere Meldung stammt ja von den ÖR und nicht von der KDG.

    Gruß Gorcon
     
  10. Hagan

    Hagan Senior Member

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    AW: Bald doch mehr ARD-Radio im Kabel?

    Die ARD gehört aber auch zu den ÖR und nicht zur KDG. Deshalb stimmt digifreaks Aussage.