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Böhmermann will gegen Erdogans einstweilige Verfügung vorgehen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. Mai 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Jan Böhmermann geht zum Angriff im Rechtsstreit mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen seiner Schmähkritik über.

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  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Ja gut so, das er sich wehrt, auch wenn die Kosten des Rechtsstreites vom ZDF getragen wird.
    Aber hier sind diese Ausgaben des Gebührenzahlers sinnvoll, schließlich hat er den Gebührenzahler mit seiner
    Kontexterklärung was Satire nicht darf auch positiv und ggf. komödiantisch befriedigt.

    (y)
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Naja, das ist gerade das Gegenteil was er macht, er geht gerade (noch?) nicht gegen die einstweilige Verfügung vor, sondern hat Erdogan eine Frist zur Einleitung des Hauptsacheverfahrens gesetzt. Wenn Erdogan dies einleitet, womit zu rechnen ist, bleibt die einstweilige Verfügung erst einmal unbeschränkt in Kraft.

    Das Hauptsacheverfahren dauert länger und wird erst einmal wieder an der gleichen Kammer des Landgerichts verhandelt. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die ihre Meinung ändern.

    Ich könnte mir vorstellen, dass Schertz eine schnelle Entscheidung des OLG Hamburg im Verfügungsverfahren gerade vermeiden will, um das zivilgerichtliche Verfahren in die Länge zu ziehen. Wahrscheinlich sieht er tatsächlich wenig Chancen für seinen Mandanten, hier noch zu gewinnen. Ein OLG-Urteil würde beim Amtsgericht Mainz, welches bei einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft vermutlich das Verfahren durchführt, wahrscheinlich schon noch etwas mehr Eindruck als ein einfaches Urteil des Landgerichts Hamburg machen. Ob der kleine Amtsrichter, der für das Verfahren zuständig sein wird, das dann wirklich ganz anders beurteilt, als dann zwei Gerichte, u.a. das OLG in Hamburg, wird man dann sehen...
     
  4. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Da hast Du den Charakter einer EV aber nicht evrstanden.

    Man setzt der Gegenseite eine Klagefrist und zwingt diese in das Hauptsacheverfahren, um sich gegen die EV zu wehren. Ansonsten würde die ca. 1800 Euro kosten und das "Kunstwerk" dürfte nicht mehr gesendet werden.

    Ich wünsche Erdogan viel Erfolg.
     
  5. Kackmaddafacka

    Kackmaddafacka Senior Member

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    Typisch LG Hamburg.

    Das Gericht hat festgestellt, dass das Gedicht ein Kunstwerk sei, es dann aber zerlegt, um Teile davon isoliert zu verbieten. Man kann auch kein Gemälde auseinanderschneiden und dann nur teilweise freigeben.
     
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  6. dvb-reiner

    dvb-reiner Senior Member

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    Guten Tag zusammen,

    das sogenannte Kunstwerk mit Ziegen ficken ist einfach geschacklos und eine Unverschämtheit.
    Erdogan zu kritisieren und sein menschenunwürdiges Handeln anzuprangern ist richtig. Aber nicht so.

    Vielleicht sollte man ein paar Schähgedichte auf Bömermann verfassen. Ist das dann eine Beleidigung?

    Was wäre wenn jemand Bömermann ein blaues Auge verpasst und dies als Kunstwerk darstellt.
    Ist das dann Kunst oder eine Körperverletzung?

    mfG
     
  7. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Irgendjemand sagte letztens, dass Böhmermann deshalb verurteilt werden muß, weil es sonst Nachahmer geben könnte, die z.B. erst öffentlich den Holocaust leugnen oder fordern, dass Kindesmissbrauch legalisiert wird und danach in Böhmermann-Manier behaupten, sie hätte das nur gesagt, um deutlich zu machen, dass man das nicht tun darf. Satire darf insofern eben nicht alles.
    Das hat mich persönlich überzeugt. Er muß dafür m.E. eine Strafe bekommen.
    Ob nun unbedingt diese Majestätsbeleidigung auch verfolgt werden sollte, steht auf einem anderen Blatt.
     
    kjz1 gefällt das.
  8. hvf66

    hvf66 Gold Member

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    Irgendwer hat gesagt.... Irgendjemand sagt immer was. Holocaust Leugnung und die Legalisierung von Kindesmissbrauch mit der Majestätsbeleidigung des Osmanischen Sultans auf eine Stufe zu setzten, ist ein selten dämlicher Vergleich. Jetzt werden bestimmt alle Neonazis eine Satiresendung ala Böhmermann auf die Beine stellen, diese zur besten Sendezeit in den Öffentlich-Rechtlichen ausstrahlen lassen und darin frisch frei fröhlich behaupten, mit dem Vorsatz: "Das folgende darf man in Deutschland nicht sagen", der Holocaust hat nie stattgefunden. Selbstverständlich machen es die Pädophilen genauso um die Legalisierung von Kindesmissbrauch zu fordern. Ganz klar. Herr lass Hirn vom Himmel regnen!
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Nein, man kann auch Berufung gegen die einstweilige Verfügung einlegen, wenn man Wert darauf wert legt, dass sie schnell aufgehoben werden soll. Das läuft dann als Eilverfahren beim Oberlandesgericht und ggf. wäre sie in 1 bis 1 1/2 Monaten aufgehoben. Das macht man, wenn man gute Chancen für eine Aufhebung sieht.

    Wenn man den Gegner "nur" ins Hauptsacheverfahren zwingt, bleibt die einstweilige Verfügung erst einmal aufrechterhalten bis zu einer anderweitigen Entscheidung. Das Verfahren wird sich hinziehen. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass die nun nochmal befasste erste Instanz (LG Hamburg) ihr Urteil korrigiert. Mit einer Aufhebung ist also nicht zu rechnen. Dann geht es vielleicht in 6-12 Monaten mal zum OLG, das dann irgendwann, vielleicht erst in 1-2 Jahren entscheidet. Solange bleibt die einstweilige Verfügung sehr wahrscheinlich vollständig erhalten.
     
  10. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Mir ist nicht ganz klar, warum du das so vehement vom Tisch wischst (die Beleidigung am Ende ist natürlich besonders unangemessen).
    Wie kannst du ausschließen, dass sich bei einem Freispruch andere nicht tatsächlich darauf berufen?

    Mal ein etwas banaleres Beispiel: Wenn ich dich jetzt hier als Z.........er bezeichnen würde, es aber so umschreibe, dass ich behaupte ich schreibe das nur um aufzuzeigen, dass ich es nicht darf.
    Was meinst du, würde ein Mod das so stehenlassen oder mich wegen Beleidigung verwarnen und den Beitrag löschen?