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Böhmermann-Skandal: Beleidigungs-Prozess kann sich hinziehen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. Mai 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Die Staatsaffäre rund um Jan Böhmermanns Schmähkritik könnte sich noch eine ganze Weile in die Länge ziehen. Eine schnelle Entscheidung ist im Prozess wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten Erdogan nicht zu erwarten.

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  2. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Tja, so ist das halt mit der überlasteten Justiz in Deutschland. Da kann auch mal schnell was verjähren... wer weiß. ;)
     
  3. Lt_Spock

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    Ich würde mal laienhaft behaupten, dass die Verjährung aktuell gemäß § 204 BGB gehemmt ist.
     
  4. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Da selbst Schwerverbrecher schon wegen irgendwelcher gerichtlicher Versäumnisse freigekommen sind, würde ich nicht darauf wetten.
    Abgesehen davon war meine Bemerkung eher scherzhaft gemeint.
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Der "Beleidigungsparagraph" wird vor Verhandlungsbeginn gekippt (sinnloser Aktionismus meiner Meinung nach).
    Damit können sich dann alle Beteiligten in Unschuld suhlen...
     
  6. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    Das ja wohl nicht, da der Bundesrat die Streichung des Paragrafen 103 abgelehnt hat.
     
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Die Sofortstreichung.
    Antrag bzw. Anträge zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
    Kommt Zeit, kommt Rat. :D
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    § 204 bgb gilt für zivilrechtliche Ansprüche, in § 78a, b, c StGB findest Du aber auch einiges, was den Eintritt der Verjährung voraussichtlich verhindern wird.
     
  9. joegillis

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    Es ist für den Prozess vollkommen egal ob der Paragraph vor oder nach oder während der Verhandlung gekippt wird.
     
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Sicher?

    Weswegen sollte jemand angeklagt werden, wenn der Tatbestand nicht existiert?