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Ausschreibung der Medienrechte: Das DFL-Konzept im Detail für OTT Anbieter

Dieses Thema im Forum "DAZN" wurde erstellt von misteranonymus, 16. Mai 2019.

  1. misteranonymus

    misteranonymus Talk-König

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    laut Ausschreibung der Medienrechte: Das DFL-Konzept im Detail

    Der Spielplan
    Die Grundlage des avisierten DFL-Konzepts zur Vermarktung der Bundesliga-Medienrechte ab der Saison 2021/22 bildet natürlich die Gestaltung der künftigen Spielplanstruktur, die im Großen und Ganzen der jetzigen ähnelt.

    Bereits bekannt war, dass in der Bundesliga und 2. Bundesliga die Spiele am Montagabend abgeschafft werden:

    • In der Bundesliga sind dies aktuell fünf Partien pro Saison, die künftig mit den fünf Partien zusammengelegt werden, die aktuell sonntags um 13.30 Uhr angestoßen werden. Für diese zehn Partien gibt es im Konzept zwei Ansetzungsoptionen: entweder am Sonntag zur neuen, zusätzlichen Zeit um 19.30 Uhr oder als Parallelspiele am Sonntag um 17.30 Uhr.
    • Die aktuellen Montagsspiele der 2. Bundesliga sollen, wie bereits bekannt, am Samstagabend ausgetragen werden, entweder um 20.15 oder um 20.30 Uhr. Insgesamt betrifft dies 31 Partien pro Saison.
    Darüber hinaus gibt es nur zwei kleinere Anstoßzeit-Verschiebungen um jeweils 30 Minuten. So soll die 2. Bundesliga künftig samstags um 13.30 statt bisher 13 Uhr spielen. Zudem ist geplant, das späte Bundesliga-Spiel am Sonntag von aktuell 18 auf künftig 17.30 Uhr vorzuziehen. Damit geht die DFL zurück auf die Anstoßzeiten des vorletzten Zyklus.

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    Die Pakete
    Ähnlich wie beim Spielplan sehen auch die geplanten Rechtepakete ähnlich wie die aktuellen aus. Es gibt allerdings auch mehrere Anpassungen, von denen die zentralen Neuerungen folgende sind:

    • Die DFL plant, den Kern ihrer Live-Rechte für die Bundesliga nur in vier statt bisher fünf Paketen und zudem alle auch nur noch für das Pay-TV anzubieten. Das ist neu. Denn das Paket mit den Spielen für den Samstagabend wurde beim letzten Mal noch für eine Verwertung im Pay- und Free-TV ausgeschrieben.
    • Die Reduzierung auf vier Pakete bedeutet konkret, dass das im derzeitigen Zyklus noch von Eurosport gehaltene Rechtepaket aufgelöst wird. Dieses umfasst aktuell 45 BundesligaSpiele, primär die am Freitagabend. Der Großteil der Spiele wurde im Rahmen des neuen Ausschreibungskonstrukts in das aktuelle – und auch künftige – Paket „D“ integriert, welches damit alle 103 Bundesliga-Partien einer Saison am Freitag und Sonntag umfasst.

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    • Die ebenfalls im aktuellen Eurosport-Paket enthaltenen Spiele der Relegation kommen in das Paket „B“ (Einzelspiele am Samstagnachmittag, 15.30 Uhr), der Supercup wird Teil des Pakets „C“ (Samstagabend-Spiel, 18.30 Uhr).
    • Neu ist zudem, dass die Bundesliga-Relegation künftig nicht mehr exklusiv im Pay-TV verwertet werden soll, sondern zusätzlich im Free-Live-Paket „E“ integriert ist. Neben den Relegationsspielen zählen zu diesem Paket außerdem je eine Live-Partie der Bundesliga am 1., 17. und 18. Spieltag sowie das Zweitliga-Auftaktspiel.

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    • Auch bei den Highlight-Rechten gibt es mit sieben Paketen künftig eines weniger als bisher. Weggefallen ist das aktuell von RTL gehaltene Paket „N“, welches Highlight-Rechte für eine Verwertung am Montagabend ab 22.15 Uhr enthält. Die übrigen Highlight-Pakete für das lineare Fernsehen sind identisch geblieben.
    • Veränderungen gibt es zudem bei den Highlight-Rechten für eine On-demand-Verwertung. Erstens: Diese Rechte dürfen künftig im Pay-TV bereits ab Spielende verwertet werden. In der aktuellen Periode dürfen diese Highlights erst mit einer 40-minütigen Verzögerung gesendet werden. Und zweitens wird dieses Paket in Pay- und Free-TV-Rechte getrennt. Künftig wird es also ein singuläres Paket für eine Free-Verbreitung von On-demand-Highlights geben. Dieses soll zudem an bis zu drei Käufer non-exklusiv vergeben werden. Aktuell werden diese Highlights auf Abruf allein von Dazn gehalten und gelten noch für Pay- und Free-TV.
    Keine „No-Single-Buyer-Rule“
    Neben den beschriebenen Veränderungen bei der Paketierung gibt es eine weitere, sehr zentrale Neuigkeit im Konzept: Ein Alleinerwerbsverbot, die sogenannte „No-Single-Buyer-Rule“, ist im eigentlichen Sinne nicht mehr vorgesehen. Unter einem Alleinerwerbsverbot sind grundsätzlich jegliche Formen von Ausschreibungsregularien zu verstehen, die vorgeben, dass ein einziges Unternehmen nicht alle angebotenen Rechte erwerben kann. Bei Medienrechte-Ausschreibungen beziehen sich derartige Klauseln zumeist nur auf die Live-Rechte.

    Bei der Ausschreibung für den aktuell laufenden DFL-Rechtezyklus war ein derartiges Alleinerwerbsverbot erstmals eingeführt worden. Die Vorgabe damals: Ein Hauptkäufer darf entweder a) maximal vier der fünf Live-Pakete erwerben. Oder falls er b) doch alle fünf Live-Pakete erwirbt, kommt ein sogenanntes „OTT-Paket“ auf den Markt. Dieses beinhaltete die Exklusiv-Rechte für drei Spiele pro Spieltag für die Verbreitungswege Web-TV und Mobile. Der Hauptkäufer musste also unter dem Strich – vereinfacht zusammengefasst – entweder mindestens auf eine Partie pro Spieltag über alle Verbreitungswege verzichten oder auf drei Partien pro Spieltag über die Verbreitungswege Web-TV und Mobile.

    Am Ende kam es bekanntermaßen zur ersten Variante und Eurosport sicherte sich das Live-Paket „A“. Schon damals allerdings galt diese „No-Single-Buyer-Rule“ – im Vergleich zu Beispielen aus anderen Märkten – eher als „Light“-Variante, also als eine, die dem Hauptkäufer vergleichsweise viele Möglichkeiten einräumt. Sie war allerdings auch erst im finalen Ausschreibungskonzept als Vorgabe des Bundeskartellamts integriert worden und kein Bestandteil des ersten ursprünglichen DFL-Konzepts.

    Auch im neuen Konzept für den Zyklus ab der Saison 2021/22 schlägt die DFL dem Bundeskartellamt wieder vor, auf eine „No-Single-Buyer-Rule“ zu verzichten. Wenn es nach der DFL allein ginge, könnte der Hauptkäufer die Live-Rechte für alle Bundesliga-Spiele erwerben. Die einzige Einschränkung wäre dabei, dass er sich bei mindestens einem der Pay-TV-Live-Pakete („A“ bis „D“) die Verbreitung für die Wege Web-TV und Mobile mit einem zweiten Käufer teilen müsste. Diese Vorgabe verhindert also nur den exklusiven Erwerb eines kleinen Teils der Live-Rechte über zwei von vier Verbreitungswegen. Und nicht – wie vorher – den kompletten Erwerb aller Live-Rechte per se.

    Im Detail sieht die Regelung wie folgt aus: Der Hauptkäufer kann in der Auktion maximal zwei der vier Live-Pakete „A“ bis „D“ zur exklusiven Verwertung über alle Verbreitungswege erwerben. Erwirbt der Hauptkäufer drei oder vier Pakete, muss er anschließend festlegen, welche zwei seiner erworbenen Pakete er über alle Verbreitungswege exklusiv verwerten möchte. Das oder die vom Hauptkäufer nicht für eine exklusive Verbreitung ausgewählte[n] Paket[e] wird beziehungsweise werden dann in einer gesonderten Auktion für eine nicht-exklusive Verwertung nur über Web-TV und Mobile-TV erneut ausgeschrieben. Die Pakete heißen dann „AII“, „BII“, „CII“ oder „DII“. An dieser Auktion können alle interessierten Unternehmen teilnehmen, auch der Hauptkäufer. Dieser kann allerdings dann nur noch maximal ein weiteres Paket erwerben. Das bedeutet unterm Strich, dass sich der Hauptkäufer in dieser gesonderten Auktion zusätzliche Exklusivität für die Verbreitungswege Web-TV und Mobile-TV erwerben kann. Im Umkehrschluss bedeutet es aber auch, dass ein zweiter Käufer diese Pakete in jedem Fall nur nicht-exklusiv erwerben kann.

    Verbreitungsverpflichtungen
    Neben den großen Themen Alleinerwerbsverbot, Paketierung und Spielplan enthält das Ausschreibungskonzept weitere Aspekte, in denen es Neuerungen gibt. Die zentralste ist eine Reduzierung der sogenannten Verwertungsverpflichtung. Damit ist gemeint, dass jeder Käufer von Live-Rechten eine gewisse Art von Mindestverbreitung garantieren muss, da die Pakete grundsätzlich technologieneutral ausgeschrieben werden.

    Konkret sollen die Rechtekäufer künftig verpflichtet sein, mindestens zwei von vier definierten Verbreitungswegen (Satellit, Kabel/IPTV, Web-TV und Mobile-TV) zu nutzen. Der Verbreitungsweg Terrestrik (Antennen-Fernsehen) fällt aus der Betrachtung von Anfang heraus. Damit einher geht, dass ein Rechteverwerter statt vorher drei von fünf nun nur noch zwei von vier Verbreitungswegen abdecken muss. Das heißt auch, dass eine alleinige Verbreitung über Web-TV und Mobile-TV ausreichend ist und damit auch reine OTT-Anbieter die Verwertungsverpflichtungen erfüllen.

    Sonstiges
    Neu im Ausschreibungskonzept sind zudem die folgenden Aspekte:

    • Die DFL plant, dass sowohl in der Bundesliga als auch in der 2. Bundesliga künftig nur noch am 34. Spieltag alle Partien parallel angesetzt werden. Bisher war dies auch am 33. Spieltag der Fall.
    • Es soll erstmals ein Paket für „digitale Außenwerbung“ angeboten werden, das Rechte für eine „Vorführung über digitale Werbe und Informationssysteme“ enthält. Das können zum Beispiel Informationsanzeigen in Bahnhöfen sein. Die Rede ist von einem begrenzten Umfang wie zum Beispiel 60 Sekunden. Ein Verwertungszeitraum wurde noch nicht definiert.
    • Erstmals sollen zudem alle Rechtepakete gebündelt für eine Verwertung in der DACH-Region und in Liechtenstein angeboten werden. Bisher wurden die Märkte getrennt behandelt. Allerdings soll es den Erwerbern zustehen, die Rechte außerhalb Deutschlands zu sublizenzieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Mai 2019
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  2. misteranonymus

    misteranonymus Talk-König

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    Relegation 1. Liga wieder im FreeTV
    Auftaktspiel 2. Liga im FreeTV
    Highlight Clips sofort nach Abpfif statt Wartezeit von 40 Minuten
    nur noch 4 Livepakete, somit wird die Einstiegshürde deutlich nach oben verschoben(in Zukunft könnte es sein das jedes Paket im deutlich dreistelligen Bereich liegen wird)
    es reicht aus, nur WEB und mobile als Verbreitungsweg, somit noch interessanter für DAZN, Amazon etc.
    am 33. Spieltag nicht mehr alle Spiel zeitgleich
    die DFL meint es wirklich ernst, ein Zweitligaspiel am Samstagabend zur Primtime anzusetzen
     
  3. sanktnapf

    sanktnapf Guest

  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    2. Liga Samstag 20.15 Uhr :ROFLMAO::ROFLMAO:

    Die DFL hat wohl "ran" um 20.15 Uhr Samstag zur Jahrtausendwende vergessen. Ein Quotendesaster der Sonderklasse und nach wenigen Wochen zurückgedreht. Da werden sich die Zweitligaklubs aber drum reißen Samstag vor leeren Rängen vor dem TV spielen zu wollen.

    10 Zweitligaspiele

    Die No-Single-Buyer-Rule wird durch die Reduzierung der Live-Pakete von 5 auf 4 nun erst recht kommen, da damit die Einstiegshürden für Konkurrenten von Sky wieder deutlich erhöht wurden. Die paar Fitzel Online Spiele parallel (nicht mal exklusiv) die die Rule unnötig machen sollen sind noch lachhafter wie die Rule light der letzten Ausschreibung. Da wird das Kartellamt leichtes Spiel haben. Und damit würde Sky dann massiv geschädigt werden dank DFL, da nun ein großes oder wertiges (C) Livepaket flöten ginge. Mit reiner Onlineverbreitung zudem eine große Chance dann für die entsprechenden Anbieter nur auf diesem Weg.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Mai 2019
  5. gaxi87

    gaxi87 Senior Member

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    Schon interessant. Welches Paket wäre für Sky wohl am ehesten zu verschmerzen wenn man es nicht exklusiv hätte? Eventuell 'C'? Dann wären aber die Topspiele auch bei einem anderen Anbieter. Mal sehen wie das läuft.

    Edit: Vorausgesetzt es gibt keine Single-Buyer Rule
     
  6. VM_83

    VM_83 Guest

    Naja, das ist aber auch fast 20 Jahre her. Bin gespannt, wie es diesmal ausgeht.

    Aus dem oben verlinkten Artikel

     
  7. gaxi87

    gaxi87 Senior Member

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    Die So-Single_Buyer-Rule war das letzte Mal ursprünglich auch nicht drinnen, sondern wurde erst im Nachhinein hinzugefügt.
     
  8. VM_83

    VM_83 Guest

    Ich denke, sie umgehen die Regel mit den non-exklusiv-Paketen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Mai 2019
  9. tbusche

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    Möglicherweise noch den Eurosportplayer
    Sky kann alles kaufen von Paket A-D. Man hat es dann via Kabel/Sat, Web und Mobil.

    Dann kommt eine weitere Ausschreibung. Die besagt, dass der Hauptkäufer 2 Pakete nennen muss, bei dem er sich eine co-exklusive Verbreitung vorstellen kann.

    Der Hauptkäufer und alle anderen dürfen an der Auktion teilnehmen. Gekauft werden darf vom Hauptkäufer 1 von 2 Paketen. Man hat also 32-174 Partien co-exklusiv mit DAZN, Amazon, Telekom oder Eurosport.

    Paket B 174 Spiele
    Paket C 32 Spiele
    Paket D 103 Spiele
     
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