1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Aus Mediavision wird Kabel D

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Digi2, 10. Juni 2002.

  1. Digi2

    Digi2 Junior Member

    Registriert seit:
    16. Januar 2001
    Beiträge:
    107
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Anzeige
    und wißt ihr wieso? Damit ish und iesy die pakete aus ihren Netzen werfen können. Es gibt bestimmt viele ish und iesy Kunden, die noch Vertäge mit Mediavision haben, da kann man die Pakete nicht einfach rausnehemen. Aber wenn Mediavision einstampft und es danach Kabel D nennt geht das. Kabel D kommt dann nicht rein. Schöne Schei...
     
  2. Chris

    Chris Wasserfall

    Registriert seit:
    30. Januar 2001
    Beiträge:
    8.609
    Zustimmungen:
    526
    Punkte für Erfolge:
    123
    fragt sich was ish bzw. kabel bw (bei mir) einfallen lässt für die Kanalbelegung.
    Egal wie oft ich Kabel BW anrufe, die sagen mir immer in etwa "wir wissen, das wir nix wissen, aber das wissen wir ganz genau"
    oder so ähnlich
    Null freude an der Neueinspeisung = Kabel BW in einem Satz formuliert
     
  3. garfield82

    garfield82 Gold Member

    Registriert seit:
    16. Januar 2001
    Beiträge:
    1.367
    Zustimmungen:
    10
    Punkte für Erfolge:
    48
    Wenn die lfr sagt, dass Paket X eingespeist werden soll, müssen die isher und easyier das machen.
    Und ein aus für MediaVision wäre auch ein aus für Vision Basic, in dem ARD und ZDF senden. Und ich glaube nicht, dass die isher diese Kanäle rauswerfen. Manchmal ist so ne Landesrundfunkanstalt doch gut... läc
     
  4. towomz

    towomz Board Ikone

    Registriert seit:
    22. Mai 2002
    Beiträge:
    3.339
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    Dreambox 8000 2x DVB-S, 2x DVB-C
    Die digitalen Bouquets von ARD und ZDF sind nicht Bestandteil von Mediavision sondern müssen gemäß der geltenden Mediengesetze in die Kabelnetze eingespeist werden. Dies bedeutet, dass selbst bei einem Sterben von Mediavision diese Pakete weiterhin empfangbar sind.

    Mediavision wird zwar eingestellt, doch mehr oder minder durch Digikabel ersetzt.

    <small>[ 21. Juni 2002, 21:34: Beitrag editiert von: towomz ]</small>
     
  5. garfield82

    garfield82 Gold Member

    Registriert seit:
    16. Januar 2001
    Beiträge:
    1.367
    Zustimmungen:
    10
    Punkte für Erfolge:
    48
    Das mein ich doch! Dennoch werden ARD und ZDF unter "VisionBasic" von MediaVision vermarktet. Wenn das Paket nun eingestellt wird, senden ARD und ZDF weiter, da die LfR z.B. das vorschreibt.
    Wenn nun ein neues Paket kommt, werden die Landesmedienanstalten auch einen Kabelplatz vergeben (wahrscheinlich wieder fast bundesweit gleich) mit neuen Inhalten, die dann auch eingespeist werden müssen.
    Ish und easy können aber nicht einfach sagen "ne, machen wir nicht, weil Telekom". Wenn LMA sagt, dann müssen sie machen. l&auml;c
     
  6. Digi2

    Digi2 Junior Member

    Registriert seit:
    16. Januar 2001
    Beiträge:
    107
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Doch, ish und iesy können da leider machen, was sie wollen, da sie selbst die Einspeiseverträge machen. Und wenn man ein Programmpaket nicht im eigenen Kabel haben möchte, macht man die Konditionen für den Programmabieter einfach zu schlecht. Ard, ZDF müssen sie dagegen einspeisen. Mediavision oder Kabel D dagegen nicht. Sie haben lediglich die Erlaubnis dazu.

    Und da iesy hier schon wieder 100 Leute entlassen hat und sich jetzt ganz auf analoges TV und Internet konzentrieren will, fliegt Mediavision hier wohl ersatzlos raus. Wobei ich allerdings auch nicht davon ausgehe, dass die dafür weitere analoge Programme einspeisen werden. Die lassen alles so wie es ist, um keine Kosten zu verursachen.
     
  7. garfield82

    garfield82 Gold Member

    Registriert seit:
    16. Januar 2001
    Beiträge:
    1.367
    Zustimmungen:
    10
    Punkte für Erfolge:
    48
    Wenn ish und easy alles entscheiden, wozu haben wir dann die LMAs?
     
  8. garfield82

    garfield82 Gold Member

    Registriert seit:
    16. Januar 2001
    Beiträge:
    1.367
    Zustimmungen:
    10
    Punkte für Erfolge:
    48
    So, jetzt muss ich mich leider selbst korrigieren.

    Ish und easy werden wohl wirklich nicht das Kabel D Paket in die Kabelnetze einspeisen.

    Abgesehen davon sendet doch ein Kabel D Paket auf der 450MhZ, oder? Dann besteht eh das Problem, dass auf der Frequenz bereits ein ish-Visavision Paket ausgestrahlt wird.

    Egal, zum Thema Digitales Fernsehen und "wer bestimmt, was in die Netze kommt?" habe ich folgendes bei der LfR gefunden:

    Für das Programmangebot im digitalen Bereich des Kabels sind nach § 52 Rundfunkstaatsvertrag die Kabelbetreiber verantwortlich. Sie unterliegen dabei jedoch bestimmten Auflagen, z.B. müssen sie den öffentlich-rechtlichen Programmen und regionalen Programmen Kabelplätze zur Verfügung stellen und das Vielfaltsgebot beachten.

    § 52
    Weiterverbreitung

    (1) ...
    (3) Der Betreiber einer Kabelanlage hat sicherzustellen, dass

    1. die erforderlichen Übertragungskapazitäten für die für das jeweilige Land gesetzlich bestimmten Fernsehprogramme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner Programmbouquets zur Verfügung stehen,

    2. die Übertragungskapazität eines analogen Fernsehkanals für die im jeweiligen Land zugelassenen regionalen und lokalen Fernsehprogramme sowie die Offenen Kanäle zur Verfügung steht; soweit diese Übertragungskapazität danach nicht ausgeschöpft ist, richtet sich die Belegung nach Landesrecht; die landesrechtlichen Sondervorschriften für Offene Kanäle und vergleichbare Angebote bleiben unberührt,

    3. die technischen Übertragungskapazitäten nach Nummern 1 und 2 im Verhältnis zu anderen digitalen Kanälen technisch gleichwertig sind,

    4. Entgelte und Tarife für die Programme nach Nummern 1 und 2 offengelegt werden; Entgelte und Tarife sind im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes so zu gestalten, dass auch regionale und lokale Angebote zu angemessenen und chancengleichen Bedingungen verbreitet werden können; die landesrechtlichen Sondervorschriften für Offene Kanäle und vergleichbare Angebote bleiben unberührt.

    (4) Die Entscheidung über die nach Absatz 3 hinausgehende Belegung mit in digitaler Technik verbreiteten Fernsehprogrammen und Mediendiensten trifft der Betreiber

    1. innerhalb einer weiteren Übertragungskapazität im Umfang von einem Drittel der für die digitale Verbreitung zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität, soweit er darin unter Berücksichtigung der Interessen der angeschlossenen Teilnehmer eine Vielzahl von Programmveranstaltern sowie ein vielfältiges Programmangebot an Vollprogrammen, nicht entgeltfinanzierten Programmen, Spartenprogrammen und Fremdsprachenprogrammen einbezieht sowie Mediendienste angemessen berücksichtigt,

    2. innerhalb darüber hinausgehender Übertragungskapazitäten allein nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze.

    (5) Der Betreiber einer Kabelanlage hat die Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen oder Mediendiensten der zuständigen Landesmedienanstalt mindestens zwei Monate vor ihrem Beginn unter Vorlage eines Belegungsplanes sowie in den Fällen des Absatzes 3 seiner Vertragsbedingungen anzuzeigen. Werden die Voraussetzungen des Absatzes 3 und des Absatzes 4 Nr. 1 durch den Betreiber einer Kabelanlage nicht erfüllt, erfolgt die Auswahl der weiterverbreiteten digitalen Fernsehprogramme und die Belegung der digitalen Kanäle nach Maßgabe des Landesrechts. Zuvor ist dem Betreiber einer Kabelanlage eine angemessene Frist zur Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zu setzen. Bei Änderungen der Belegung gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend.