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Art. 5 GG @ GAG HALFRUNT

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von top12, 10. Juli 2002.

  1. top12

    top12 Junior Member

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    Hallo Gag Halfrunt,

    jetzt muss ich doch auch mal was schreiben.
    Ich beziehe mich auf Deinen Beitrag zu Athlonpower, dort zitierst Du Art. 5 GG.
    Zum Schluss schreibst Du :"Und selbst wenn er noch so kontrovers und weiterführend Diskutieren kann -- sobald er sich daneben benimmt, hat er dieses Recht verwirkt."

    Aber hallo, schau mal bitte in Art.18 GG, dort steht, wer seine Grundrechte verwirken kann. Alles andere wäre ja noch schöner. Schließlich haben wir für Beleidigungen und ähnliches andere rechtliche Möglichkeiten.
    Man kann so oft A******och sagen wie man will, dadurch verwirkt man keine Grundrechte, wohl aber muss man mit anderen Konsequenzen rechnen.

    Eins muss ich noch loswerden und glaube mir es ist nicht persönlich gemeint, aber als Journalist sollte man doch zunächst mal recherchieren. Gerade in der Juristerei bzw. besonders beim GG kommt es genau auf die verwendeten Worte an.

    SO, jetzt hau mir nicht gleich vorn Kopp.
    Beste Grüße
    Top 12
     
  2. Cord

    Cord Junior Member

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    Ich weise hier mal auf die herschende Meinung in der Rechtsprechung hin, die der Meinung ist, dass ein Grundrecht im Regelfall nur dann gem. Art 18 GG verwirkt werden kann, wenn dieses vom Bundesverfassungsgericht festgestellt und beschlossen wird.

    Es gab bisher vier solche Verfahren vor dem BVerfG. In keinem wurde eine Grundrechtsverwirkung ausgesprochen.
     
  3. top12

    top12 Junior Member

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    Gut recherchiert, Cord.

    Allerdings ist es keine herrschende Meinung, dass eine Verwirkung durch Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden muss, sondern das steht ausdrücklich im Art. 18 GG drin.

    Siehe Text:

    Artikel 18 [Grundrechtsverwirkung]

    Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

    Gruß
    Top12
     
  4. zahni

    zahni Board Ikone

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    durchein

    Mein 1. und wohl letzes Posting dazu:

    Dies ist ein Forum, das von jemanden betrieben wird. Der stellt die Regeln auf, wie man sich zu verhalten hat. Ist sozusagen sein Haus. Wer gegen die Regeln verstoesst, fliegt. Das Recht auf Meinungungsfreiheit ist davon nicht beruehrt. Jeder kann selber ein Board oder eine HP aufmachen und da seinen Dunst ablassen. Vielleicht sollte man auch mal, wie das Tuxbox-Forum, das Board eine Weile dicht machen.

    -Zahni
     
  5. Thomas5

    Thomas5 Guest

    @zahni:
    Volle Zustimmung!!!

    @ all:
    Da sich einige Leute hier so prächtig im deutschen Recht auskennen, ist ihnen sicherlich auch bekannt, dass ein Forumsbetreiber haftbar gemacht werden kann, wenn ein User rechtswiedrige Beiträge postet und diese nicht sofort gelöscht werden. (Beispiel: Jemand beleidigt mich - wobei im rechtlichen Sinne schon ein "ehrverletzender" Begriff ausreicht - und ich könnte die Admins vor den Kadi zerren.) Über den Sinn und Zweck einer solchen Regelung kann man geteilter Meinung sein, ABER sie ist geltendes Recht. Somit bleibt den Moderatoren gar nichts anderes übrig, als so zu handeln, wie sie es in den letzten Wochen gemacht haben.

    Vielleicht sollten sich manche Leute hier im Forum nochmal an die Bedingungen erinnern, denen sie bei ihrer Registrierung ausdrücklich zugestimmt haben. Wer dann trotz mehrfacher(!) Ermahnung immer noch meint, er müsse sich hier daneben benehmen, muss eben die Konsequenzen tragen. Es geht nicht darum, welche Meinung jemand hier vertritt, sondern in welcher Art und Weise er das tut!

    Und noch mal was zum Nachdenken: Die allermeisten hier werden wohl nur die "entschärften" Postings eines gewissen (Ex-)Users gelesen haben, nachdem die Mods schon eingegriffen hatten und haben sicherlich nicht mitbekommen, was "hinter den Kulissen" (z.B. in PMs) gelaufen ist. Kann man sich dann ein objektives Urteil erlauben? Wohl kaum!

    <small>[ 11. Juli 2002, 10:27: Beitrag editiert von: Thomas5 ]</small>
     
  6. Michael 1708

    Michael 1708 Gold Member

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    Genau so ist es ! Absolute Zustimmung !
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Moin,

    anscheinend habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Meine Formulierung war etwas unglücklich, ich bezog das lediglich auf das allgemeine Recht, mitdiskutieren zu dürfen, nicht auf die Aberkennung der Grundrechte.
    Das habe ich in dem zweiten Posting, das ja leider mit dem Abstimmungsthread ins NUL-Device verschoben wurde, noch einmal deutlicher geschrieben.

    Den Sinn und Zweck des Art. 18 ist mir sehr wohl bekannt, jedoch habe ich in dem Moment nicht daran gedacht, dass man das auf ihn beziehen könnte.

    In dem Fall weise ich Deinen Vorwurf zurück, ich hätte nicht sorgfältig recherchiert, verstehe es aber als Kritik, dass ich mich nicht unmissverständlich ausgedrückt habe. winken

    Gag
     
  8. Ice-Eagle

    Ice-Eagle Guest

     
  9. BikerMan

    BikerMan Platin Member

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    "Und noch mal was zum Nachdenken: Die allermeisten hier werden wohl nur die "entschärften" Postings eines gewissen (Ex-)Users gelesen haben, nachdem die Mods schon eingegriffen hatten..."

    Nachträglich abgeänderte Postings kann man immer an der kleinen Zeile:
    [ xx. Juli 2002, xx:xx: Beitrag editiert von: xxx ] erkennen, auch nur so zum Nachdenken....

    Was hinter den Kulissen läuft kann man in der Tat nicht beurteilen.
     
  10. BikerMan

    BikerMan Platin Member

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    Bei dieser eurer Grundgesetz-Diskussion ist der Art.18 übrigens unpassend.

    Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Absatz 1 muß man immer in Verbindung sehen mit Art. 5 Abs 2 und den anderen Grundrechtsartikeln, hier insbesondere der Grundgedanke des Artikel 2 GG Abs 1:

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    BikerMan