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Arbeitsvertrag - Urlaub

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Pavel2000, 29. August 2024.

  1. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    Mir fehlt leider die praktische Erfahrung (bin der Firma, für die ich arbeite, zu treu).

    Aber wie denkt ihr über folgende Punkte in einem Arbeitsvertrag?

    a) Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer unter Anrechnung seines Resturlaubs arbeitsfrei zu stellen = Zwangsurlaub.

    b) Bei Krankheit über 2 Monate kann der Arbeitgeber noch nicht genommene Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen, streichen.

    c) Wenn Urlaub aus Krankheitsgründen bis zum Jahresende nicht genommen werden kann, verfällt der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehende Urlaub.

    d) Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer reduziert sich der Urlaubsanspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub.
     
  2. pedi

    pedi Wasserfall

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    ich denke, da ist der betriebsrat oder die zuständige gewerkschaft der idealere ansprechpartner, als ein forum, zumal rechtsberatung ohnehin nicht erlaubt ist.
     
    Gorcon gefällt das.
  3. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    Es ist ja keine Rechtsberatung erwünscht, sondern lediglich Meinungen oder Aussagen, ob sowas gängige Praxis ist. Betriebsrat und Gewerkschaft gibt es nicht.
     
  4. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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    Würde ich zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gehen.

    Kann mir nicht vorstellen, dass dies gängige Praxis ist. So was hatte ich bisher noch nicht gelesen, gehört.

    Aus dem Bauch heraus, sage ich mal, das die Punkte rechtswidrig sind. Bei Langzeitkrankheit verfällt der nicht genommene Urlaub nicht so schnell.
     
  5. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Eigentlich sind alle Punkte, so wie sie formuliert sind, abzulehnen. Das BUrlG regelt das Grundsätzliche.
    Verrechnung von Krankheit mit Urlaubsanspruch geht gar nicht. Ich würde derartige Vertragsklauseln nicht unterschreiben. Die Verbraucherzentrale kann auch befragt werden, wenn keine Gewerkschaft oder Betriebsrat zur Verfügung stehen.
     
  6. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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    So ein Fall zeigt wieder, wie wichtig ein Betriebsrat, Gewerkschaften sind. Auch wenn viele denken, das sei nicht mehr zeitgemäß.

    Dann braucht man sich aber nicht wundern, wenn in Arbeitsverträgen solche Punkte aufgeführt sind
     
  7. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    Keine Angst. Sowas würde ich maximal unterschreiben, wenn man mir eine Waffe an den Kopf halten würde. Wohl wissend, dass das dann anfechtbar wäre. Ich weiß jedoch, dass andere genau das unterschrieben haben, einfach, weil ihnen der Mut fehlte, Nein zu sagen.

    Nur mal zur Einordnung, wo das Ganze herkommt: Inhabergeführtes KMU aus dem Osten. Ein ehemaliger Kollege hat das und einige andere Highlights bei der Arbeitsagentur angesprochen. Die Reaktion war: Kennen wir und ist typisch für solche Unternehmen, die nach der Wende hier gegründet wurden. Chefs, die null Ahnung von der Firmen- und Mitarbeiterführung haben und einen despotischen Führungsstil pflegen. Das funktioniert, weil die Not der Leute, die aus verschiedensten Gründen nicht wegziehen können, ausgenutzt wird.