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Arbeitsrecht Frage (Österreich)

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von pokerstar, 24. Februar 2010.

  1. pokerstar

    pokerstar Silber Member

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    Hi,

    ich bin seit Mai 09 bei einen Wirtschaftstreuhänder angestellt und mir wurde am 13.01.2010 mittgeteilt dass ich per 28.02.2010 gekündigt werde.

    Gemäß § 20 Abs 2 AngG kann der Dienstgeber - mangels einer für den Angestellten günstigeren Vereinbarung - das Dienstverhältnis mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres durch vorgängige Kündigung lösen.

    Laut diesen Gesetzestext kann ich also erst per 31.03.2010 gekündigt werden. Sehe ich das richtig?

    Wenn ja, was kann ich dagegen machen?

    Gruß
    pokerstar
     
  2. axeldigitv

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    AW: Arbeitsrecht Frage (Österreich)

    Was sagt dein Arbeitsvertrag ??????
    Wenn da ne kürzere Kündigungsfrist vereinbart wurde...keine Chance
     
  3. pokerstar

    pokerstar Silber Member

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    AW: Arbeitsrecht Frage (Österreich)

    ich zitiere die Stelle vom Dienstvertrag:

    "Hinsichtlich der Kündigung gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetz mit der Maßgabe, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber jeweils zum 15. oder Letzten eines Monates möglich ist."

    Danke für deine Hilfe:winken: