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arbeiter-einen ***** wert

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von pedi, 21. August 2008.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: arbeiter-einen ***** wert

    Es ist schlichtweg ein Märchen, dass Krankeit grundsätzlich vor Kündigung schützt. Gibt es nicht. In den ersten 6 Monaten der Betriebszugehörigkeit schon gar nicht, danach (in engen Rahmen) durchaus möglich.

    Auf die Probezeit kommt es nicht an, der Kündigungsschutz gilt erst ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit, unabhängig von der vereinbarten Probezeit. Also auch, wenn die vereinbarte Probezeit nur 3 Monate laut Vertrag läuft, gilt der Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten. Innerhalb der vereinbarten Probezeit muß der ArbG nur die Kündigung nicht begründen.

    Tarifliche Sonderregelungen gehen natürlich diesen gestzlichen Grundlagen vor.


    @ pedi: WICHTIG:

    Deine Frau hat aber trotz der Kündigung Anspruch auf die vollen 6 Wochen Entgeltfortzahlung (natürlich nur, sofern so lange überhaupt krank). Auch das wissen die meisten nicht. Sie soll sich in dem Falle auf § 8 Abs 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz berufen:

    :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. August 2008
  2. pedi

    pedi Talk-König

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    AW: arbeiter-einen ***** wert

    @ horud,
    danke für diese auskunft. wusste ich auch nicht.
    allerdings ist ja nicht zu beweisen, dass die krankheit der kündigungsgrund ist, obwohls ja eindeutig ist.
    steht allerding nicht explizit in der kündigung.
     
  3. ms0705

    ms0705 Silber Member

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    AW: arbeiter-einen ***** wert

    Geld regiert die Welt
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: arbeiter-einen ***** wert

    Vielleicht bringt es was, sich mal bei der Krankenkasse zu erkundigen, die müßten das genau wissen. Die haben sicherlich Erfahrungen mit Kündigungen in der Probezeit und Entgeltfortzahlung. Bei deiner Frau scheint es ja offensichtlich mit der Krankheit zu tun zu haben. Notfalls ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht, nicht der Arbeitnehmer. Wenn es um solche Abrechnungsfragen geht, meines Wissens auch in der Probezeit.

    Der Arbeitgeber könnte auch ein Problem haben, denn die Krankenkassen zahlen idR keine Lohnfortzahlungserstattungen, wenn der Arbeitnehmer nicht mindestens einen Monat beschäftigt war.

    Das berührt aber nicht die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer.

    Da könnte man denen somit noch zusätzlich einen zum Abschied "mitgeben" ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. August 2008
  5. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: arbeiter-einen ***** wert

    Schei**egal, ob Probezeit oder nicht. Wer sagt denn, dass man nicht kündigen darf, wenn jmd. erkrankt.

    Abgesehen davon, dass es hier die AWO ist, wo ich so was weniger verstehen kann, muss man aber auch verstehen, dass ein Arbeitgeber bei einer absehbar längeren krankheitsbedingten Abwesenheit eine Ersatzkraft einstellen muss und diese auch Wert auf eine sichere langandauernde Beschäftigung legt.

    Ist zwar brutal im Einzelfall, doch ist hier das Pech des Einen das Glück des Anderen.
     
  6. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: arbeiter-einen ***** wert

    Wen der Arbeitgeber nicht so dämlich war, in der Kündigung einen anfechtbaren Grund anzugeben, nützt das herzlich wenig. Man müsste schon auf einen sehr, sehr verständigen Richter treffen, wenn man das anfechten will. Selbst dann würde ein positives Urteil in der nächsten Instanz sicher kassiert werden.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Das ist die Frage. Wenn es offensichtlich ist, dass es wegen der Krankheit war, hat sie auf jeden Fall Anspruch darauf. Auch der Richter muss sich an Gesetze halten.

    Der Arbeitgeber muss schon vor Gericht nachweisen, was ihn letztendlcih zur Kündigung bewegt hat.
     
  8. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: arbeiter-einen ***** wert

    Kündigungsschutz besteht leider nicht.
    Man kann aber doch was machen. Zuerst Mal im Unternehmen anrufen und eine/n Gleichstellungs- oder Antidiskriminierungsbeauftragte/n verlangen. Auf jeden Fall notieren mit wem man gesprochen hat. Gibt es im Unternehmen keine Gleichstellungsbeauftragte, dann ist es schon das erste Anzeichen dafür, dass die Arbeitnehmer im Unternehmen diskriminiert werden. Wenn es einen Beauftragten gibt, dann kann man sich dort wegen Diskriminierung beschweren. Gleichzeitig würde ich mich bei der Anwaltskammer nach einem Anwalt für Arbeitsrecht (besser für AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) erkundigen.

    Hier liegt eindeutig eine Diskriminierung vor und man kann lt. AGG Schadensersatz verlangen. Lt. EU muss der Schadensersatz abschreckend hoch sein! :winken:
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Worin besteht eine Diskriminierung, wenn man vertragsgemäß innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigt?

    Denn genau darin liegt der Hund begraben: Dadurch, dass man auf jede Begründung verzichtet -- was in der Probezeit ja möglich ist --, hat man keinen Anhaltspunkt auf eine Diskriminierung.

    Das ist übrigens auch der Grund, warum große Unternehmen ihren Bewerbern mittlerweile auch nur noch 08/15-Absagen schicken und keinerlei Aussage darüber treffen, warum ein Bewerber abgelehnt wurde.

    Gag
     
  10. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: arbeiter-einen ***** wert

    Es ist richtig, dass man bei der während der Probezeit Kündigung nicht begründen muss.

    Laut AGG muss man Diskriminierung nicht beweisen. Es müssen lediglich Indizien vorhanden sein. z.B. Kündigung ist nach der Krankheit erfolgt, dazu kommt es dazu, dass die Frau schon einen Schichtplan für nächsten Monat hatte. Indizien liegen vor. Jetzt muss nach AGG der Arbeitgeber beweisen, dass man nicht diskriminiert hat.