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ANTI-TERROR-EINSATZ: Zugriff am Kölner Flughafen verärgert Innenministerium

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von PapaJoe, 4. Oktober 2008.

  1. PapaJoe

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    48
    Technisches Equipment:
    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
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    Das erinnert mich makaber an 33-45: Da waren sich die Dienste untereinander
    auch nicht GRÜN.

    Pure Steuerverschwendung, unsere 57 Geheimdienste...