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Anga kritisiert Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Oktober 2011.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Der Bundestag hat den geplanten Gesetzentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes angenommen. Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber ist vor allem mit der Bestimmung, dass Kabelangebote nicht mehr unter die geschützte Frequenznutzung fallen sollen, unzufrieden.

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  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Anga kritisiert Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

    Tja, wenn ihr von der ANGA nicht eure Kabel so müllig verlegt, dann passiert auch nichts. Ihr solltet eigentlich haftbar gemacht werden für alle Störungen anderer Frequenzen. So wird ein Schuh draus, nicht die anderen stören euch, sondern ihr die anderen.

    Und haftbar gemacht werden kann jeder eurer Mitarbeiter mit all seinem Vermögen und Organen.
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Anga kritisiert Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

    Ich glaube gleich kommt irgendjemand aus der Riege der Kabelnetzanbieter und postet dass die Kabelnetzbetreiber nicht für Störungen verantwortlich sind welche im Bereich der NE4 verursacht werden bzw. dort auftreten.
    Der Verantwortungsbereich der NE4 liegt im Bereich der Vermieter und die wollen meist die maroden Hausverteilnetze nicht modernisieren, weil denen das zu kostspielig ist.
    Nein, ich gehöre selber nicht zu den TV-Kablern...
     
  4. tonino85

    tonino85 Foren-Gott

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    AW: Anga kritisiert Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

    Wo du / Sie (such(en) dir / Sie (sich) was aus) Recht hast... ;)
     
  5. hans-hase

    hans-hase Platin Member

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    div. weitere DAB+-Empfänger
    FireTV 2 Box
    Pyur-Kabel (Ex KMS), Abos mit Conax;
    (DVB-T2: Antenne defekt)
    AW: Anga kritisiert Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

    Wenn die Schwarzschilling-Nachfolge-NE3 nicht nicht an maroder NE4 (Mit-)Schuld sein wollten, bestünde kein Grund, von der BNetzA Rücksicht auf die NE4 einzufordern.
    Einfluss haben diese NE3 sehr wohl auf die NE4: durch Gestaltung von Preis, Vertag und Angebotsumfang...
    Außerdem: Ein großer Teil dieser NE4 gehört inzwischen der NE3...
     
  6. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Anga kritisiert Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

    Nun ja dieser Kabelinteressenverband.... soll erst mal seine ureigensten Hausaufgaben machen! Was ich aber als Verbraucher positiv sehe, sind folgende Punkte:

    - DSL-Anbieter müssen künftig eine Mindestbandbreite garantieren
    - ein Anschlusswechsel darf nur einen Tag dauern
    - für Call by Call gibt es eine Tarifansage
    - Warteschleifen demnächst generell kostenlos wobei dazu folgendes zu beachten gilt: Warteschleifen dürfen für den Übergangszeitraum von einem Jahr eingesetzt werden, wenn lediglich die ersten zwei Minuten der Verbindung ab Rufaufbau für den Anrufer kostenfrei sind. Der Rufaufbau beginnt, nachdem der Anrufer die letzte Ziffer der Telefonnummer des Angerufenen eingegeben hat. Die Kostenfreiheit endet spätestens zwei Minuten nach Beginn des Rufaufbaus. Wer die Kosten in diesen ersten zwei Minuten ab Rufaufbau trägt, lässt das Gesetz bewusst offen. Verwirklichen lässt sich diese Übergangslösung durch einen verzögerten Connect, bei dem der Rückkanal erst mit einer Verzögerung von bis zu 120 Sekunden aufgebaut wird.
    - Wegfall der Bagatellgrenze (Das bedeutet, dass Weitervermittlungen mit bis zu 30 Sekunden Dauer künftig nicht mehr berechnet werden dürfen)
    - Wer berufsbedingt umzieht und von seinem bisherigen Festnetz-Anbieter nicht mehr versorgt werden kann, kann künftig mit einer Frist von drei Monaten aus dem bisherigen Vertrag ausscheiden. Gleichzeitig dürfen die Anbieter aber auch für den Umzug einen Betrag in Rechnung stellen. Dieser soll sich an den Kosten für einen Neuanschluss orientieren
    - Handynutzer erhalten künftig einen Anspruch darauf, jederzeit die Portierung ihrer Rufnummer verlangen zu können. Bei Gebrauch davon, besteht aber der bisherige Vertrag weiter.
    - Verbesserungen beim WAP-Billing