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AGB / SoKü-Recht, Pkt. 6.7

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von xyladecor, 19. März 2004.

  1. xyladecor

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    eine frage, wegen dem sonderkündigungsrecht:

    in den AGB`s steht unter punkt 6.7.

    "....
    BEI EINER ERHÖHUNG DER ABONNENTENGEBÜHREN IST DER ABONNENT BERECHTIGT, DAS ABONNEMENT MIT EINERFRIST
    VON VIER WOCHEN AB BEKANNTGABE DER GEPLANTEN
    ÄNDERUNG ZUM ENDE DES AUF DIE BEKANNTGABE
    FOLGENDEN QUARTALS SCHRIFTLICH ZU KÜNDIGEN.
    ...."

    verstehe ich das richtig, dass wenn ich JETZT (im märz) kündige, das abo per 30.6. endet?, da ja das darauffolgende quartal ab dem bekanntgabe der preiserhöhung ende juni endet.

    komisch ist nur, warum so viele leute die schon gekündigt haben, die bestätigung von premiere
    bekommen haben, dass ihr abo am 31.3. endet.

    ich blick mich da mittlerweile nicht mehr wirklich durch ;-(

    ciao ciao
     
  2. Lechuk

    Lechuk Institution

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  3. ukroll96

    ukroll96 Guest

    Prämiere schert sich leider nicht drum, habe meine SoKü zum 31.5.04 abgeschickt, Bestätigung zum 31.3. erhalten. Soviel zu Prämiere und seine eigenen AGB s.

    Forget it, wenn du zum 30.6. kündigst bekommst du die Bestätigung zum 31.3.

    Gruß

    UK
     
  4. Marco.Schaum

    Marco.Schaum Guest

    Bei einem Sonderkündigungsrecht handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung. Bei dieser ist grundsätzlich die Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zulässig. In unseren Fällen zum Ablauf des laufenden Abrechnungsmonats. Der Punkt in der AGB ist nur dafür wichtig, dass die außerordentliche Kündigung nach Bekanntgabe der zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden Gründe nicht zeitlich unbeschränkt zulässig ist. Würde sonst auch keinen Sinn machen, wenn du beliebig Zeit hättest die außerordentliche Kündiung geltendzumachen. Zulässig ist nach der AGB demnach die Kündigung jeweils (immer bezogen auf die jetzige Preiserhöhung!!!!) zum 31.03., 30.04. und 31.05.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    <small>[ 19. M&auml;rz 2004, 18:37: Beitrag editiert von: Marco.Schaum ]</small>
     
  5. ukroll96

    ukroll96 Guest

    Nur das in meinem Fall trotz Angabe Termin 31.5.04 Prämiere von diesem abgewichen ist und die Kündigung auf den 31.3 gelegt hat.

    Gruß

    Uk
     
  6. Marco.Schaum

    Marco.Schaum Guest

    Na also wenn du sowieso Premiere loswerden willst, dann ist das doch gut? Verstehe nicht, wo dann dein Problem liegt? Auf der einen Seite wegen den höheren Gebühren "sonderkünigen" und dann noch freiwillig länger als nötig bleiben wollen.............hä.............ich glaub ich steh im Wald........ breites_
     
  7. h2d

    h2d Guest

    In der AGB §3.5 steht "...auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen..." und das ist doch in diesem konkreten Fall der 31.3.2004. Andere Termine sind doch im Rahmen des Sonderkündigungsrechts gar nicht möglich, oder sehe ich das falsch ?
     
  8. xyladecor

    xyladecor Board Ikone

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    das heisst das wichtigste ist, innerhalb von 4
    wochen ab bekanntwerden die kündigung auszusprechen...

    aber auch das ist ja so eine sache und leicht
    dehnbar, das magazin kann am postweg verloren
    gehen, etc., manche bekommen es am 15. manche
    am 20., also selbst da ist alles dehnbar wie
    gummi, einfach ein witz das ganze!

    ciao ciao
     
  9. ukroll96

    ukroll96 Guest

    Nun, da ich ein korrekter "Kündiger" bin, habe ich dieses Datum genommen, hat nix mit dem Wunsch nach länger bleiben zu tun. l&auml;c

    Aber auch hier, klar zu sehen, es schert Prämiere einen ....

    Ob du im Wald stehst, keene Ahnung? l&auml;c

    Gruß

    UK
     
  10. Marco.Schaum

    Marco.Schaum Guest

    Ja siehst du falsch. Du musst die ganze Nr 3.5 lesen: "3.5 Premiere kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Eine Erhöhung darf jährlich nur einmal erfolgen und muss mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht. Die Kündigung muss Premiere spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Premiere wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist mit der Ankündigung der Preiserhöhung hinweisen."

    Premiere muss Preiserhöhungen drei Monate vorher ankündigen. In unserem Fall würde die aktuelle Ankündigung dazuführen, dass die Preiserhöhung erst zum 01.07.2004 greift (Zeitpunkt des Wirksamwerdens). Und demnach steht dir bis zum 31.05.2004 das SoKü zu. Ich würde auch jedem empfehlen, der bei Premiere bleibt für die Monate 04 / 05 / 06 die höheren Gebühren zurückzufordern und zwar mit Hinweis auf den obengenannten AGB-Punkt. Habe im übrigen bereits die Verbraucherschutzzentrale informiert, bin ja mal gespannt, ob und wann Premiere eine Abmahnung dafür bekommt!

    Insoweit sollte man dann vielleicht doch lieber gleich kündigen, nicht dass sonst noch die VSZ den Premiere-Plan zum Kippen bringt....

    <small>[ 19. M&auml;rz 2004, 19:05: Beitrag editiert von: Marco.Schaum ]</small>