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50 Euro Abmahngebühr: Bundesregierung hat Herz für Raubkopierer

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von gabel84, 26. Januar 2007.

  1. gabel84

    gabel84 Junior Member

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    Quelle: www.http://www.satnews.de/mlesen.php?id=f124e497edd02343ba2aa3bdd768feeb
     
  2. dehlya

    dehlya Silber Member

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    AW: 50 Euro Abmahngebühr: Bundesregierung hat Herz für Raubkopierer

    Der Titel ist falsch, es geht schliesslich nicht um Raubkopierer sondern um dreiste Praktiken mancher Abmahnvereine/Anwälte.

    Super Entwurf, hoffentlich kommt er durch!
     
  3. NFS

    NFS Institution

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    AW: 50 Euro Abmahngebühr: Bundesregierung hat Herz für Raubkopierer

    Ganz richtig kann das nicht sein, denn so entsteht Ware, die dem Markt fehlt.
    Wenn Ware nicht verkauft werden kann, weil sie nicht vorhanden ist, können auch keine Einnahmeausfälle geltend gemacht werden.
     
  4. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: 50 Euro Abmahngebühr: Bundesregierung hat Herz für Raubkopierer

    Das ist zwar prinzipiell auch ne UhR-Verletzung. Der einzige Sender der da was dagegen hat, ist jedoch das ZDF. Den anderen Sendern ist das entweder egal oder sie sehens sogar als kostenlose Werbung. Ausnahme sind natürlich Musiksendungen, da hat dann der Sender nix dagegen sondern die Gema.
     
  5. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: 50 Euro Abmahngebühr: Bundesregierung hat Herz für Raubkopierer

    SUPER ... dann überweise ich jedes Jahr pünktlich zum 02.01.xxxx vorsorglich schonmal 50€, und dann geht's ab.
    Brennen und verkaufen bis Reichelt keine Rohlinge mehr hat. :D

    Ist doch Schwachsinn was die da vorhaben. :rolleyes:
     
  6. dehlya

    dehlya Silber Member

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    AW: 50 Euro Abmahngebühr: Bundesregierung hat Herz für Raubkopierer

    Es geht nicht um Ansprüche gegen Raubkopierer, diese bleiben unberührt-es geht um Abmahnabzocker! Lasst Euch doch nicht vor jeden Karren spannen.


    Im Übrigen:
    Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung ...
     
  7. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: 50 Euro Abmahngebühr: Bundesregierung hat Herz für Raubkopierer

    Das ist doch positiv, schliesslich kann jede weitere Abmahnung mit Hinweis auf die erste abgewehrt werden. Niemand kann wegen desselben Vergehens 2mal...
     
  8. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: 50 Euro Abmahngebühr: Bundesregierung hat Herz für Raubkopierer

    Das Problem bei manchen scheint wohl das Lesen und Verstehen einiger Texte.

    Es handelt sich bei den 50€ lediglich um die erste Abmahngebühr.

    Ich nenne jetzt mal das Beispiel L*gist*p, welche ja angeblich mit ihrer Software sämtliche Filesharer dingfest machen soll. Pustekuchen! Stattdessen hat es von einer bekannten Kanzlei Briefe mit angeblich geladenen Dateien gegeben, welche in der dort erwähnten Form nicht existiert haben, oder aber bei Leuten, die garkeine Tauschbörsen nutzen/genutzt haben. Trotzdem wurden Abmahngebühren erhoben.

    Ich finde es korrekt die Abmahngebühren zu senken, damit diese Abzockkanzleien sich nicht mehr so ohne Weiteres ihren Arsch versilbern können. Immerhin obligt die wirkliche Verurteilung zu irgendwelchen Zahlungen immernoch dem Gesetz. Und das sind bei uns nunmal die Gerichte.

    Das die 50€ nur einmalig sind, erachte ich für falsch. So kann man nämlich einfach 2 Abmahnungen rausschicken und das Problem dann schön umschiffen.

    @uli12us

    Andere Datei, anderes Vergehen.
     
  9. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: 50 Euro Abmahngebühr: Bundesregierung hat Herz für Raubkopierer

    @ Harry Potter

    Mann, nimm doch nicht alles so stock ernst.
     
  10. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: 50 Euro Abmahngebühr: Bundesregierung hat Herz für Raubkopierer

    Das ist logisch aber wenn du nur eine einzige Datei hast, die beanstandet werden kann, dann gibts dafür auch nur eine Abmahnung. Wenn das von dir Missverstanden wurde nochmal: wenn du angenommen Herrn A und Frau B um die Ecke bringst dann kannst du selbstverständlich 2 mal verurteilt werden. Wenn aber nur HerrA dann geht das halt nur einmal. Da kann nicht einfach ein anderer (Staats)anwalt nochmal daherkommen. Jetzt mal von den berüchtigten Fällen abgesehen wo jemand für einen Mord verurteilt worden ist und nachdem er wieder draussen war seinem quicklebendigen Opfer auf der Strasse begegnet ist. Für den dann folgenden tatsächlichen Mord wurde derjenige nochmal verurteilt, obwohl die Strafe für den Justizirrtum schon verbüsst war.