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Gericht entscheidet: Arte muss DNMG Einspeiseentgelte zahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. Juli 2025 um 10:22 Uhr.

  1. DF-Newsteam

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  2. Discone

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    So gut wie gar nichts los hier. Die Einspeise-Entgelte waren früher mehr Aufregung wert. Erst hat das ZDF vom BGH eine Zahlungsverpflichtung auch gegenüber kleineren Kabelnetzbetreibern ausgestellt bekommen, dann war die ARD dran und bei ARTE glaubt man immer noch, eine Sonderstellung zu haben. Ist das nicht vorsätzliche Gebühren-Verschwendung? Ja gut, finanzieren tut eh der Beitragszahler das Scharmützel, ARTE braucht keine Rechtsschutzversicherung, da kann man schon mal ins Risiko gehen.
    Bei Satvision gibt's noch paar mehr Infos, sehr interessant (oder sollte ich eher kurios schreiben?) ist die Argumentation der ARTE-Advokaten.
    Vor dem Landgericht München hatte ARTE insbesondere mit folgenden Argumenten zu Punkten versucht: Sie übe keine Markttätigkeit aus und frage keine Einspeisung nach. Ihr Ziel sei die Völkerverständigung und ARTE sei nicht Teil der nationalen Grundversorgung. An der Verbreitung ihres Programmsignals habe sie kein wirtschaftliches Interesse, die Finanzierung basiere auf Rundfunkbeiträgen. Dem ist das Landgericht München in seinem Urteil entgegengetreten. Die Erstellung und Ausstrahlung der Programme gebührenfinanzierter Rundfunkanstalten sei keine Ausübung hoheitlicher Befugnisse. Gerade aufgrund der Beitragsfinanzierung könne seitens der Beitragszahler erwartet werden, auch ARTE übertragen zu bekommen.