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RBB kündigt Verfassungsbeschwerde gegen den Staatsvertrag an

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. November 2024.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Der RBB zieht vors Bundesverfassungsgericht. Ein vor einem Jahr in Kraft getretener Staatsvertrag verletze das Grundgesetz, so der Sender.

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  2. Nudler

    Nudler Senior Member

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    "...fast ein Jahr lang gewissenhaft geprüft, er ist kein Selbstzweck."
    Wichtiges Mantra.
     
  3. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Na ja, gehen wir mal gegen den Gesetzgeber an, mal sehen ob der Staatsvertrag sorgfältig ausgearbeitet wurde. Aber gerade der RBB, wurde durch ihn nicht erst so ein großer Stein ins Rollen gebracht?
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Was hat der Eingriff in die inhaltliche Programmhoheit (Sendeplätze, Ort der Büros) mit Frau Schlesinger zu tun?

    Irre ist daran, dass insbesondere Brandenburg ja gegen Beitragserhöhungen mit am stärksten opponiert, dann aber vorschreibt, es müssen dringend weitere Büros eröffnet werden.
     
  5. Antenne-HD

    Antenne-HD Gold Member

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    Bei der Sache muss wirklich mit größeren Hebel angesetzt werden wie Fusion von ARD und ZDF, Beschränkung der einzelnen Länderanstalten besonders der teilfusionierten . Es kann nicht sein dass immense Summen verschwendet werden für den Selbsterhalt und gleichzeitig Programme und Sender gestrichen werden sollen .
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ...siehe Regionalstudios und Regionalbüros | rbb
    Auf der Seite wird "Stand vom 04.04.2017 | 15:23 Uhr" angegeben.
    Alle dort aufgeführen Regionalstudios und Regionalbüros werden auch als minimum in §2 Abs. 3 rbb-Staatsvertrag genannt.

    Stand 04.04.2017 | 15:23 Uhr der Seite Regionalstudios und Regionalbüros | rbb ist aber offensichtlich falsch. Auf Wikipedia werden neben den beiden Regionalstudios nur die Regionalbüros Perleberg und Prenzlau genannt.

    Dazu dann noch:
    -> RBB stellt regionales Redaktionsbüro in der Hauptstraße vor | Stadt Brandenburg an der Havel (24.05.2024)
    In der Mitteilung heisst es auch weiter:
     
  7. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Irgendwelche Fakten schaffen, um seine Daseinsberechtigung künstlich zu untermauern. Ein tragfähiges Konzept vorlegen was mit dem aktuellen Staatsvertrag konform geht und gut ist es. Aber dieses Lückensuchen und rumlavieren.
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Siehe: RBB legt Verfassungsbeschwerde gegen eigenen Staatvertrag ein

    "Auch die Bestimmung, wo und in welcher Anzahl Regionalbüros und -studios in Brandenburg einzurichten sind, verletzte die in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschriebene Rundfunkfreiheit, erklärte der RBB. Der Staatsvertrag hatte dem RBB auferlegt, neben den bestehenden Studios in Cottbus und Frankfurt/Oder sowie den Regionalbüros in Prenzlau und Perleberg mindestens ein weiteres Regionalbüro in Brandenburg an der Havel zu betreiben."

    Unabhängig davon, ist das eine redaktionelle Entscheidung die von der Rundfunkanstalt getroffen werden sollte und nichts im Staatsvertrag zu suchen hat. In der Tat gibt es deshalb seit kurzem wegen der Verpflichtung im Staatsvertrag (der ist ja längst in Kraft) dieses Regionalbüro. Es kann auch sein, dass es das schonmal gegeben hat. Da die Öffis aber seit Jahren nichtmal einen Inflationsausgleich kriegen und das nach Wunsch von Herrn Woidtke auch so bleiben soll, macht es Sinn, dass die Zahl der Standorte überprüft wurde. Sparen verlangen und dann noch mehr "bestellen" bzw. sich beschweren, wenn gespart wird. Das ist purer Populismus.
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Du stehst also auf Staatsrundfunk, der das macht, was die Regierenden vorschreiben? Entspricht leider aber nicht dem Grundgesetz. Es wäre enttäuschend, wenn der rbb sich Eingriffe in die Rundfunkfreiheit gefallen ließe.
     
  10. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Wo siehst du Rundfunkfreiheit? Die Grundlage des ÖrR ist in Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 bezogen auf die Freiheit der Berichterstattung als Lex generalis. Das Lex Spezialis sind der Rundfunkstaatsvertrag der Länder (damit auch BB) und die bisher ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung. Daraus folgt, dass durch Änderung/Anpassung des Rundfunkstaatsvertrages der Länder auch die Rahmenvorgaben für den ÖrR, also auch den RBB, geändert werden können. Das davon einiges den Machern nicht gefällt ist aber dahin gestellt, solange der Grundauftrag der ÖrR nicht beeinträchtigt wird.
    Wenn ich einen Teich trocken legen will, frage auch nicht die Frösche, ich trage nur dafür Sorge das sie überlegen können.
    Und wie gesagt, der RBB, der in den letzten Jahren Schlagzeilen machte und seine Grenzen an bestimmten Stellen weit überschritten hat, sollte sich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Wenn es so arg pressiert, müssten sich eigentlich ganz andere gestandene Sendeanstalten melden (BR, WDR, NDR, MDR).
    Vorschriften müssen die Regierenden, wie du sie nennst, gar nicht machen, es wird genug im voreilenden Gehorsam an den Zuschauer gebracht, was an Unabhängigkeit und Überparteilichkeit durchaus berechtigte Zweifel aufkommen lassen kann. Aber von den von dir verwendeten Begriff Staatsrundfunk, sind wir noch weit entfernt. Also nicht mit Schlagwortpolitik antworten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. November 2024
    mischobo gefällt das.