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Vodafone erhöht Preise: Verbraucherzentrale will klagen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. Mai 2023.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Internetkunden von Vodafone sollen für ihren Anschluss jetzt höhere Preise zahlen. Die Verbraucherzentrale will dagegen vorgehen.

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  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Da kann Sky echt froh sein, eine weitaus gemütlichere Kundschaft zu haben, die nicht gleich wegen jeder Preiserhöhung zum Kadi rennt. Deren nun regelmäßige Preiserhöhungen dürften einer rechtlichen Überprüfung auch eher nicht standhalten.
     
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  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... u.a. Preiserhöhungen werden in den AGB geregelt. Preiserhöhungen kann man meist widersprechen. Das dürfte in den meisten Fällen zu einer Kündigung seitens des Anbieters zum Vertragsende führen ...
     
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  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Auch das ist Gutsherrenart. Es gibt Urteile, nach denen Kunden ein Recht auf Vertragsfortführung haben, wenn die Preiserhöhung rechtswidrig ist! Man muss eine Kündigung wegen "wenns dir nicht passt hau ab" nicht hinnehmen, ebenso machen bei langfristigen Verträgen Sonderkündigungsrechte nicht aus einer rechtswidrigen eine rechtmäßige Preiserhöhung. Wohl auch deswegen geht die VBZ zurecht gegen VF vor.
     
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  5. fernsehen

    fernsehen Silber Member

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    wird Zeit das diesen Monopolisten beim Kabel/DSL beim Kabel/TV endlich einmal die Kunden die Möglichkeit bekommen sich nicht immer alles gefallen zu lassen (y)

    das sollten alle Preistreiber gezeigt bekommen einen Haufen >>> :poop:
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Mai 2023
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  6. joegillis

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    Fragt sich nur, ob das was in den AGB steht auch rechtlich zulässig ist. Nur weil es da steht, muss es nicht zwangsweise gesetzeskonform sein.
     
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  7. everist

    everist Talk-König

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    Genau, viele Teile in vielen AGBs sind vor Gericht schon auseinander genommen worden.

    Wie heißt es am Schluss typischerweise immer:

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder einer Anlage ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Die Vertragspartner vereinbaren für diesen Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der anderen Regelung möglichst entspricht. Gleiches gilt für Lücken des Vertrages.
     
  8. Stern Borussia

    Stern Borussia Silber Member

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    Ehrlich gesagt bin ich froh über diese 5€-Preiserhöhung :LOL: Habe sofort mein außerordentliches Kündigungsrecht wahrgenommen und meinen Internetanschluss bei einem viel günstigeren Anbieter abgeschlossen. Wäre noch über ein Jahr an Vodafone gebunden, aber nun zahle ich ab Juni 9€/Monat bzw. 14€/Monat weniger, hätte ich die Preiserhöhung einfach hingenommen. Danke Vodafone! :D
     
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  9. crazytv

    crazytv Talk-König

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    Wenn überhaupt, fällt Vodafone über das "dauerhaft" bei GigaCable Max 39,99€. Mal schauen.
     
  10. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Und genau diese Klausel in den AGB ist vollkommen überflüssig, da genau das in §306 BGB geregelt ist. Etwas abweichendes ist nach §306a und §307 BGB auch nicht zulässig.