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Gratis-Lautsprecher von Sonos durch Versandfehler

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Juni 2022.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Dumm gelaufen: Ein Fehler im Versandsystem kommt den Lautsprecher-Anbieter Sonos teuer zu stehen.

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  2. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Ist in Deutschland auch so, nicht bestellte Ware kann man behalten ohne zu bezahlen und kann sie auch benutzen...
     
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  3. roku73

    roku73 Senior Member

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    Ich habe, als der Sonos Move in weiss rauskam, einen in einem Shop bestellt, zwei erhalten, nur einen bezahlt, und seit dem beide im Einsatz
     
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  4. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Leider komplett falsch. Schon mal was von "ungerechtfertigter Bereicherung" gehört? In Deutschland steht was komplett anderes im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):

    §241a BGB (Unbestellte Leistungen): "Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war."

    §812 BGB (Herausgabeanspruch): "Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet."
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juni 2022
    mischobo gefällt das.
  5. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Aus deinen zitieren Paragraphen laut VZ. ;)
    Unbestellte Ware: Was mache ich bloß mit dem Zeug? | Verbraucherzentrale Hamburg

    Zu beachten.

     
  6. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    In Deutschland gilt immer noch das BGB und nicht irgendwas anderes.
    Der §241a Absatz 1 bezieht sich erst mal darauf, dass man nicht tätig werden muss, wenn man was ungefragt zugeschickt bekommt (z.B. besteht kein Anspruch darauf, dass die Ware bezahlt werden muss). Aber der Absatz 2 bezieht sich eindeutig auf den Irrtum und daher kann der Anbieter schon Ansprüche geltend machen, z.B. die Herausgabe der Ware. Bzw. wenn diese vernichtet wurde auf Schadenersatz. Der Anbieter ist schließlich immer noch Eigentümer der Sache.

    Naja, die Aussage: " Betroffene können die Produkte einfach nutzen oder entsorgen." finde ich da schon steil. Die Nutzung finde ich noch unkritisch, aber mit dem Entsorgen wäre ich jedenfalls sehr vorsichtig, könnte ja sein, dass der Anbieter mir schreibt und z.B. einen Rückversandschein schickt, oder eine Abholung beauftragt.

    Und genau das trifft für den Sonos-Fall auch zu. Es war ein Irrtum des Unternehmens. Die Kunden haben z.B. einen Gerät bestellt, aber 6 Geräte bekommen. Das kann man als Kunde sehr leicht erkennen. Wenn der Anbieter also einen Paketdienstleister mit der Rückholung beauftragt, dann darf ich die Herausgabe nicht verweigern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juni 2022
    Wolfman563 und horud gefällt das.
  7. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Ja, klar die VZ kennt sich im Gegensatz zu dir wohl in den Paragraphen nicht aus. Und die berufen sich auf genau den selben Paragraphen und nicht irgendwas. :rolleyes:
     
  8. janth

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    Es geht um "US-Kunden", die richten sich eher nicht nach dem deutschen BGB...
     
  9. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    @Winterkönig: Leider schreiben VZ oftmals auch ziemlichen Müll ... Fakt (ausgeurteilt): Sollte eine Firma Dir etwas aufgrund von Irrtum zusenden, können sie es auf ihre Kosten zurückverlangen ... Du musst Dich aber nicht bei denen melden.
     
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  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Richtig. Man hat ja nicht unbestellt etwas bekommen, sondern erkennbar ein Gerät mehr als bestellt, durch einen Softwarefehler des Unternehmens. In dem Fall besteht sogar die gesetzliche Pflicht, hier aktiv mitzuwirken. In diesem Fall darf man den zusätzlichen Artikel weder behalten noch vernichten oder gebrauchen.

    Nur wenn Sonos einem völlig ohne Grund etwas zustellt, also ohne vorherige Bestellung, dann besteht keine Rücksendepflicht. Oder der Verkäufer schickt es einem absichtlich zu.
     
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