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Rundfunkbeitrag: BVG erlaubt Barzahlung unter diesen Bedingungen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. April 2022.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Unter bestimmten Bedingungen darf der Rundfunkbeitrag in bar bezahlt werden, wie das Bundesverwaltungsgerichts am Donnerstag urteilte.

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    Berliner gefällt das.
  2. KLX

    KLX Lexikon

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    Es lässt sich ja beim Bundeszentralamt für Steuern über ein Kontenabrufverfahren nachprüfen, ob jemand ein Konto in Deutschland hat oder nicht.
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Wieder Pech für die Verweigerer. Was als Schikane für die Behörden gedacht war, ist nun erlaubt. Blöd gelaufen.
     
    Mario789 gefällt das.
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Für Barüberweisungen wird das aber ein teurer Spass.
     
  5. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Ist ja jedem selbst überlassen, warum er wie sein Geld ausgibt.;):)
     
  6. Ansonsten eben ab in den Knast, wie es sich für solche "Verweigerer" gehört.
     
  7. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    An anderer Stelle hatte ich gelesen, dass wohl nur etwa 70 % der Beitragspflichtigen dem "Beitragsservice" ein SEPA-Lastschriftmandat und damit einen Abbuchungs-Freibrief erteilt haben. Ich gehöre übrigens auch nicht dazu, denn zu oft wurden mir gegenüber angebliche Beitragsschulden konstruiert, die dann aber vor Gericht nicht standgehalten haben (ja ich habe mehrfach gegen den SWR geklagt). Die bekommen von mir per Dauerauftrag genau das überwiesen, was ihnen auch zusteht, obwohl es für das, was da inhaltlich und qualitativ geboten wird, eigentlich zu viel ist.
     
  8. KLX

    KLX Lexikon

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    Man kommt wegen nicht gezahlter Rundfunkgebühren nicht in den Knast, nur dann, wenn mann die Vermögensauskunft nicht abgeben will, kann der Gläubiger einen Haftbefehl beantragen und der Verweigerer würde dann in Erzwingungshaft kommen. Es gibt ja welche die wollen so zum Held gewisser Personen werden. Nach außen wird dies dann von denen mit Absicht falsch kommuniziert. Man könnte solche auch als Querdenker und Schwurbler bezeichnen.
     
    Gorcon, EinSchmidt und conrad2 gefällt das.
  9. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Was ist das wieder für eine Überschrift?
    Die Berliner Verkehrsbetriebe erlauben hier gar nichts.
    Richtig ist "BVerwG".
     
    skykunde und KlausAmSee gefällt das.
  10. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Vermutlich sitzen in der DF-Redaktion keine Juristen.... :whistle:;)