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Recht auf Reparatur: Das Ende der Wegwerf-Kultur?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. Januar 2022.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke wirbt für das von der Koalition geplante Recht auf Reparatur für elektrische Geräte.

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  2. everist

    everist Talk-König

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    Wenn ich den Artikel richtig verstehe, ist Fr Lemke nicht der Meinung, die Politik könnte das Recht auf Reparieren festlegen, per Gesetz.
    Dann müsste man Preise vorschreiben, das geht natürlich nicht.

    Man könnte hier Ggfls an Mindestgarantien/ Gewährleistungen ansetzen.
    Bsp
    6 J auf TVs
    4 J. Elektrokleingeräte
    4 J auf elektrowerkzeug
    6 J. auf Elektrogroßgeräte…

    4 J. auf Akkus, egal wo drin verbaut..
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Gewährleistung bedeutet kostenlose Reparatur, Austausch oder Geld zurück. Unter bestimmten Bedingungen. Das wird sicher nicht auf 4 bis 6 Jahre ausgedehnt. Das kann sich kein Händler leisten.

    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und hier bestimmt ausschließlich der Hersteller die Regeln.

    Gemeint ist aber die Sicherstellung, dass Ersatzteile für eine kostenpflichtige Reparatur einen gewissen Zeitraum lang lieferbar ist.
     
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  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Aber auch das kostet. Ich arbeite im Sondermaschinenbau, und da bauen wir Anlagen die danach in die ganze Welt verschickt werden. Die Komponenten für die Steuerung, gibt es von verschiedenen Herstellern. Einige sind teurer, einige sind billiger. Ein Premiumhersteller bietet eine 20 Jahre Ersatzteilgarantie im Austausch. Du musst also ein defektes altes Gerät einschicken, damit ein neues altes bekommen kannst. Die Produkte mit 20 Jahre Ersatzteilgarantie kosten am Markt rund 40% mehr als die der Konkurrenz, die nur 5 Jahre Ersatzteilgarantie bietet. Klar, Lagerhaltung und Service für so eine lange Zeit kosten Geld. Denn du bekommst natürlich nicht nur 20 Jahre lang die Ersatzteile, sondern auch Service. Oh, und das kostet alles Geld. Du musst die Ersatzteile bezahlen, und den Service, nur die längere Verfügbarkeit von beidem, macht das Produkt schon deutlich teurer.
     
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  5. backspace

    backspace Silber Member

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    Meine Waschmaschine zum Beispiel ist jetzt ca.5 Jahre,sollte die muckern schau ich mir das mal an.Wenn ich das Ding nicht wieder zum laufen kriege hole ich mir ne Neue.Bei so alten Geräten lohnt es sich doch gar nicht einen zu bestellen der zur Reperatur kommt,der will erstmal 100 Euro für die Anfahrt.Da die "Kiste" damals nur knapp 400 Euro gekostet hatt lohnt sich eine Reperatur eh nicht .....?Oder???;);)
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Aus finanzieller Sicht lohnt sich eine Reparatur sicher nicht, rein umwelttechnisch hingegen schon. Und dieses Problem, versucht der Gesetzgeber zukünftig zu ändern. Ein neues Produkt muss teurer sein, als die Reparatur eines Gerätes bis zu einem bestimmten Alter. Das setzt voraus, dass die Hersteller ihre Produkte schon wartungs- und reparaturfreundlich fertigen, und passende Ersatzteile anbieten. Das wird nicht leicht...
     
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    @horud
    Gut erklärt von dir.

    Und es betrifft nicht nur rein die Hardware. Ein Hersteller muss bei Geräten welche mit Software arbeiten sicherstellen dass ein Gerät seine beim Kaufzeitpunkt beinhalteten Funktionen für mehrere Jahre behält.
    Bedeutet, ändert z.B. ein Streaminganbieter etwas in der Form dass ein Endgerät beim Nutzer bei diesem Anbieter keine Videos mehr abrufen kann dann muss der Hersteller des Endgerätes (z.B. TV-Gerät) diese Funktion per Softwareupdate wieder bereitstellen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2022
  8. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Ich wäre schon froh, wenn der Gesetzgeber es mal schaffen würde sicher zu stellen, daß Geräte überhaupt repariert werden können, denn es gibt genug Geräte die erst garnicht reparabel gebaut sind. Letztens erst wieder bei einem Brötchenbäcker gehabt, es hätte nur deir Heizstab ausgetauscht werden müssen was aber nicht ging weil 1. Reparatur nicht vorgesehen laut Lieferant und 2. Das Teil ohne totale Beschädigung garnicht auseinander gebaut werden konnte.
     
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  9. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Ich glaube das muss er nicht, vor allem nicht, wenn die Funktionen über die Funktionsbeschreibung hinaus gehen.
    Mein Technisat DVB-T Empfänger wurde ausgeliefert mit Youtube App in den Internetdiensten. Diese war aber nirgendwo in der Funktionsbeschreibung zugesichert, und so verschwand sie eines Tages auch. Dann müsste ich ja ein Recht auf Wandel haben, wenn der Auslieferungszustand da entscheidend wäre, oder?
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ähm, nein, es bedeutet nicht dass das Geräte neue Funktionen erhalten muss, nur die Funktionen behalten welche zum Zeitpunkt des Kaufs vom Hersteller zugesichert waren. (Nicht um Funktionen welche der Hersteller nicht beworben oder zugesichert hat.)

    Und ein solches Softwareupdate kann kostenpflichtig sein, nur innerhalb der Gewährleistungsfrist muss dieses kostenlos sein.
     
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