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Ab heute nutzerfreundlichere Internet- und Handy-Verträge

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. Dezember 2021.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Ab Dezember verlängern Handyverträge sich nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit und auch ein Internet-Speedtest könnte sich lohnen.

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  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Ergänzung zum Mobilfunkvertrag, was scheinbar nicht nur Wenige betrifft....wer sich gerade in einer "Kündigung nach 2 Jahre Spar-Knebelvertrag verpennt" Phase mit 12 Monate Teuer-Knebelanschlussvertrag befindet, kann diesen ab heute ebenfalls mit Monatsfrist kündigen.
     
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  3. Tumnus

    Tumnus Guest

    Kann man das irgendwo nachlesen?
     
  4. fallobst

    fallobst Guest

    Jetzt Wundere ich mich nicht mehr warum mir ständig O2 Anruft zwecks Vetragsverlängerung
     
  5. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Ja, hier: Gesetze im Internet
     
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  6. Tigerfox

    Tigerfox Senior Member

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    Und es ist das passiert, was ich mir aufgrund der Formulierung, die in den Medien zu hören war, schon gedacht habe: Die Anbieter sind nun verpflichtet, auch einen Tarif anzubieten, der nur 12 Monate Vertragslaufzeit hat - keiner hat gesagt, das dieser Tarif auch was taugen muss.

    Die Telekom hat das z.B. folgendermaßen gelöst: Es gibt nun Magenta XS mit DSL 16, aber ohne Telefonflat ins dt. Festnetz (0,029€/Min), für 29,95€, also 5€ weniger als Magenta S mit Telefonflat, welcher aber die ersten 6 Monate nur 19,95€ kostet.

    Also nicht nur, dass einen der Tarif im ersten Jahr 30€ mehr kostet und man über zwei Jahre nur 30€ spart, wenn man nicht zu den Menschen gehört, die garnicht wissen, was ein Festnetztelefon ist, geht der 12-Monatsvertrag wahrscheinlich deutlich mehr ins Geld.

    Mal wieder ein Fall von "gut gemeint, lieber Gesetzgeber", aber schlecht umgesetzt, möglicherweise aufgrund von Lobbyarbeit.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Dezember 2021
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  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Bei den Verbraucherzentralen. Ich bin selbst Betroffener (seit Oktober 12 Monate Anschlussvertrag) und habe meinen Anbieter mit Bezug auf die Neuregelung informiert dass ich mehr Volumen zum selben Preis brauche, sonst Kündigung zum 31.12.21. Schwupp...2 Tage später mehr als das doppelte Datenvolumen zum selben Preis.
     
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  8. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Und da wo Licht, dort auch Schatten.
    (für Mobilfunk)
    "Eine weitere wichtige Info im Zusammenhang mit der Rufnummernmitnahme ist noch die folgende: Bisher war die Rufnummernmitnahme bis zu 90 Tage nach Vertragsende möglich. Diese Frist verkürzt sich auf 1 Monat. Quelle
     
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  9. b-zare

    b-zare Gold Member

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    VU+Duo², VU+zero, Vu+zero4k, ua.
    Dass sich die bis-zu-Regelung bei der Geschwindigkeit nun - wenn auch nicht direkt proportional - auf das Entgelt auswirkt, ist gut.
    Wie wird das zB. berechnet, wenn zB. der 150 mbit-LTE-Anschluss tagsüber die Leistung erbringt, abends aber auf 4 mbit in die Knie geht?

    Auch in Österreich hat sich das Telekommunikationsgesetz geändert, dort muss man nun von einer bisher streng artengeschützten Institution Abschied nehmen: der Telefonzelle!
     
  10. Klaus B

    Klaus B Gold Member

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    VU Solo SE V2
    Sony KD-75ZD9
    Yamaha RX A2080( Klangverteiler)
    JBL und Kef LS zum hören
    Hallo , nun mal ne Frage. Hier als Beispiel ein Angebot von Vodafone : 100 Mbit/s zu 39,99€ mit bis zu 100 Mbit/s im Download ....
    Im " Kleingedruckten" steht aber :
    https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/red-iundp-dsl-100-nov-21.pdf
    und somit sind nur 54 Mbit/s garantiert.
    Mit welcher min. Geschwindigkeit ( 54 Mbit/s x 0,8 = 43,2 Mbit/s ) kann ich hier eigentlich Einspruch erheben, bzw. weniger Geld überweisen?
    Finde es unmöglich den Endanwendern mit solcher Werbung von zb.100 Mbit/s und vertraglich nur 54 Mbit/s liefern zu müssen, so Sand in den Augen zu streuen.:devilish: