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Höherer Rundfunkbeitrag wird ab August von Konten eingezogen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. August 2021.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Nach der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Erhöhung des Rundfunkbeitrags startet noch im August der Einzug des höheren Betrags von monatlich 18,36 Euro.

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  2. Ofen

    Ofen Gold Member

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    Also kann der Passus, der eine Einstimmigkeit für solch eine Anpassung vorsieht auch gestrichen werden, da er wie man sieht, eh wirkungslos und eine Farce ist. Die GEZ oder wie sich dieser gewaltige Selbstbedienungsladen auch immer jetzt nennt, bekommt schon unser Geld.
     
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  3. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Also von mir wird gar nichts gezogen, ich habe denen kein Lastschriftmandat erteilt ;)
     
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  4. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Ich auch nicht. Aber dürfte doch klar gewesen sein, oder dachtet ihr, die warten bis nächstes Jahr? ;)
     
    KlausAmSee gefällt das.
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Also überweist Du. Macht nur mehr Arbeit.
     
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  6. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Ja, ich überweise demnach auch. Macht möglicherweise auch mehr Arbeit. Aber ich hätte gern die Rechnung drüber (nur so halt) und ich verteile ungern Lastschriftmandate von meinem Konto. Vielleicht eine blöde Angewohnheit, aber ist nunmal so.
     
    Satsehen gefällt das.
  7. Lefist

    Lefist Institution

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    Wäre mal interessant zu erfahren wieviele "Abonnenten" aus Protest nun weiterhin 17,50 monatlich überweisen werden. ;)
     
    DocMabuse1 gefällt das.
  8. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Beruf: Terrorexperte
    Kann auch nicht glauben, dass jemand dem Verein freiwillig ein Lastschriftmandat genehmigt.

    Hab 4 Daueraufträge eingerichtet:

    1. des Monats: 4,37€
    5. des Monats: 4,37€
    10. des Monats: 4,37€
    15. des Monats: 4,37€

    Sind genau 2 Cent zu wenig jeden Monat, eine Mahnung hab ich noch nie bekommen.
     
    DocMabuse1, Psychodad110, KL1900 und 2 anderen gefällt das.
  9. AllBlackNZ

    AllBlackNZ Platin Member

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    Lies dir die Urteilsbegründung noch mal durch!
    Wie willst du eine Einstimmigkeit erreichen, wenn nicht abgestimmt wird?! Das lag hier nämlich vor!
    Außerdem geht es bei der Abstimmung nicht darum, ob einem die Erhöhung passt, sondern ob der vorgeschlagene neue Finanzrahmen auch so ok ist, oder ob hier von Seiten der Behörde, zu wenig oder zuviel veranschlagt wurde!

    Darüber hinaus haben die Länder natürlich auch weiterhin das Recht den Auftrag zu verändern, aber der stand bei der Abstimmung nicht zur Debatte, sondern die Finanzierung dessen, was beauftragt wurde und von einer unabhängigen Kommission ermittelt wurde.
    Die Änderungen des Auftrags bedürfen dann hier natürlich auch weiterhin der Zustimmung aller Bundesländer, und dahingehend, wird hier das Gericht auch garnicht urteilen, ob es ok ist, wenn z.B. die Länder beschließen, dass der Sender ONE eingestellt werden muss. Insofern ist alles korrekt, wie es ist! Sprich, wer das Programm bestellt, muss eben auch deren Finanzierung sicherstellen.
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Einstimmigkeit? Mit wem willst Du Dich denn abstimmen? Worüber genau?

    Oder geht es Dir um die Lastschrift. Vielleicht schaust Du Dir die Einzugsermächtigung, die Du erteilt hast, nochmal genau an, ob da damals ein Betrag drinstand. Ansonsten kannst Du sofort kündigen. An der Pflicht zur Beitragszahlung ändert sich da aber nichts.