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„Das Boot“: Kameramann kämpft weiter um faire Vergütung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. April 2021.

  1. DF-Newsteam

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    Der Chef-Kameramann von "Das Boot" braucht in seinem Streit um eine angemessene finanzielle Beteiligung am Erfolg des Filmklassikers einen langen Atem. Der Bundesgerichtshof hob heute ein Urteil des Oberlandesgerichts München von 2017 auf.

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  2. rx 50

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    Beteiligung am Erfolg. Gut , wenn Mio. eingenommen werden.
    Wenn ein Film ein Flop wird , muss er dann von den 100.000 € auch zurückzahlen ?
     
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  3. timecop

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    Das finde ich echt dreist, in den Achtzigern 200.000,- DM bekommen und wohl offensichtlich nicht entsprechend gut angelegt, sonst hätte man gut auskommen können, mit dem Einkommen.....
     
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  4. simonsagt

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    Ich verstehe das nicht wirklich. Der "Chef-"Kameramann hatte eine Pauschalvergütung bekommen (steht so im Urteil). Ich weiß nicht, wie diese Tätigkeit normalerweise vergütet wird. Sind gut 200 000 DM zu der Zeit eine übliche Vergütung gewesen? Wie sehr ist diese Tätigkeit am kreativen Schaffungsprozess tatsächlich beteiligt? Immerhin gibt es doch für sowas die Regie. Und man macht mehrere Aufnahmen und jemand wählt die Szenen dann aus und zusammenschneiden muss man das doch auch. Und den Leuten Anweisungen geben und eine Kulisse schaffen, etc. Hätten da nicht andere Leute noch viel höhere Nachforderungen, die sie durchsetzen könnten?

    Am Gewinn beteiligt ist doch normal nur, wer auch das Risiko getragen hat. Oder das vorher vereinbart hat. Die 200 000 DM, wurden die nach Fertigstellung ausgehandelt oder vorher? Weil der Film hätte doch auch floppen können.

    Der Grund, aus dem da nachgefordert wird, ist sowieso etwas obskur. Aber mit dem Urteil wurde hauptsächlich die Berechnung der "Nachforderung" auseinandergepflückt.
     
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