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Bahn: Online-Rückerstattung kommt im Juni, dafür bald kein Ticketkauf beim Schaffner mehr

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Februar 2021.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Ab dem Sommer sollen Bahnkunden bei Verspätungen endlich auch online eine Rückerstattung beantragen können. Bahn-Vorstand Huber verspricht zudem weitere Verbesserungen.

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  2. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    Abgesehen davon, dass die Bahn sich vielleicht vorrangig Gedanken machen sollte, wie pünktlich sie ist und was man mit Kunden, die am Bahngleis stehen und nicht weiterkommen, angemessenerweise anstellt, finde ich die Entwicklung des Ticketkaufes bescheuert. Denn es gibt ja auch Menschen, die nicht täglich mit der Bahn fahren und folglich auch eigentlich keinen Schimmer davon haben, was sie erwartet.

    Man will doch vielleicht als Kunde eine direkte Möglichkeit, das passende Ticket zu erhalten, ohne lange am Automaten zu suchen. Warum soll das nicht der Schaffner machen? Die haben ja auch Zeit einem ständig Kaffee, Süssigkeiten, Zeitungen oder sonstwas anzubieten. Das Personal geht doch ohnehin durch den Zug. Und ich würde auch nicht sagen, dass jetzt jeder Fahrgast ein Ticket vom Schaffner benötigt. Nur die, die es eben in der letzten Sekunde noch reingeschafft haben oder weil der Kartenleser mal wieder nicht ging oder eine lange Schlage vor dem Automaten war, könnte man doch so bedienen.

    Ansonsten haben die ja auch die Zeit Personalien aufzunehmen für die 60 Euro als Schwarzfahrer und den Brief aus Baden-Baden. Was früher einmal selbstverständlich war und zum Service gehörte, wird irgendwie heute als Last bewertet. Aber auch Kunden, die bar im Zug zahlen sind letztlich Kunden. Und für Leute die keine Ahnung von den Tarifen, Strukturen, Rabatten und Kombinationen haben, macht man es durch solche Entscheidungen nicht leichter. Da die Energiewende sicherlich auch etwas damit zu tun hat, wie man als Kunde behandelt wird, ist das bestimmt kein richtiger Schritt in diesem Zusammenhang. Da würde ich eher den Zug meiden. Dann haben die auch nichts gewonnen.

    Dass man eine Onlinerückerstattung anbietet ist mehr als überfällig.
     
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  3. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Also ich habe das Fahregastrechte-Formular noch nie in Papierform eingerecht. Es hat immer geklappt, es als PDF-Anhang per Email zu verschicken.

    Ich halte aber die Erstattungsbedingungen für falsch. Die Bahn sollte nicht nur stur auf den letzten Bahnhof verweisen, sondern auch berücksichtigen, ob man den unter "Ihre Reiseverbindung" eingetragenen Anschlussbus auch bekommt. Was nützt es mir, "nur" 20 Minuten zu spät am Bahnhof zu sein, dann aber spät am Abend knapp 2 Stunden auf den nächsten Bus warten zu müssen (der übrigens damals auch noch von "Südbadenbus" *** betrieben wurde...). Da nehme ich dann einen Taxe, die allerdings mehr kostet als das Bahn-Sparticket. Natürlich wird die Taxe nicht erstattet, gar nichts, denn die Bahn interessiert nur der letzte Bahnhof.

    *** Korretur, es war nicht der "DBZugBus", sondern der "Südbadenbus". Der gehört aber auch zur Deutschen Bahn.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Februar 2021
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  4. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Auf der Fahrkarte steht in der Regel immer der letzte Bahnhof. Wie man vom letzten Bahnhof zu der Heimatadresse kommt, ist es nicht das Problem der Deutschen Bahn, sondern es ist ein privates Problem, um das man bitte schön selbst kümmern darf. :)
     
  5. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    die Bahn sollte einfach pünklich sein und wenn das nicht geht, dann soll sie dem Kunden das ersetzten was er zur Fortsetzung der Reise braucht. Klar, dann wirds für die Bahn teuer. Aber auch mal ein Anreiz besser zu sein. Allein die Tatsache wie die Bahn ihre Pünktlichkeitsstatistik berechnet ist alles andere als fair. Züge, die gar nicht fahren,tauchen darin gar nicht auf. So braucht man sich am Ende auch keine Gedanken machen, was das für Zahlungen bedeutet. Gegenwärtig gar nichts.
     
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  6. grmbl

    grmbl Platin Member

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    Man darf als Ziel natürlich nicht den letzten Bahnhof angeben, sondern muss das eigentliche Reiseziel vermerken. Das mag dann nicht mit dem Zug erreichbar sein, sondern mit dem Bus, aber man kann die Fahrkarte ja entsprechend lösen, und wenn man dann den Anschlussbus verpasst, steht die Bahn dafür auch gerade.
     
  7. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Nein, unter "Ihre Reiseverbindung" steht auch der Anschlussbus bis in den Heimartort ohne Bahnhof. Ich mache das immer komplett.
    Nein, mehrfach selbst erlebt, die Bahn interessiert nur der letzte Bahnhof. Wenn der Anschlussbus wegen Bahnverspätung verpasst wird, auch wenn diese Verbindung mit auf der Fahrkarte steht, gibt es keinen Erstattung (nur die bis zu diesem Reispunkt üblichen Erstattungen). Wenn der Anschlussbus um wenige Minuten verpasst wird, der Zug aber weniger als eine halbe Stunde Verspätung hatte, geht man leer aus.
     
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  8. grmbl

    grmbl Platin Member

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    Natürlich steht beim Bus kein Bahnhof, aber eine Haltestelle, und wenn die Bahn durch eine Verspätung ihrerseits verschuldet, dass man diesen Anschluss nicht erreicht, steht sie in der Pflicht.
     
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  9. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Ja, sollte man meinen, ist aber nicht so. Wie geschrieben, schon mehrfach selbst erlebt.
     
  10. NFS

    NFS Institution

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    Da stellt sich die entscheidende Frage: Gilt das nur für Direktverbindungen oder auch für Verbindungen mit Umsteigen?