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Rundfunkbeitrag: Eilantrag abgelehnt – ARD kündigt Folgen im Programm an

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. Dezember 2020.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Sie seien nicht gut genug begründet worden, entschieden die Richter des Ersten Senats am Dienstag.

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  2. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Wie lange hatte man Zeit diese Anträge auszuarbeiten ? Monate ? Ist ja nicht erst seit einer Woche klar, dass man ablehnen würde in Sachsen-Anhalt.

    Egal wie es am Ende ausgeht: schon jetzt ne Klatsche für die Justizabteilungen von ARD/ZDF.

    Jedenfalls sieht es das Gericht schon mal so, dass die nächsten Monate die Rundfunkfreiheit auch ohne Erhöhung sicher gestellt ist, sonst hätte man den Eilanträgen ja entsprechen müssen.

    Außerdem hat es - ganz nebenbei - zur Folge, dass der Medienstaatsvertrag verfällt. Der muss eigentlich neu ausgehandelt werden...
     
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  3. Joggerradio

    Joggerradio Senior Member

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    Der auch vom Landtag von Sachsen-Anhalt ratifizierte Medienstaatsvertrag verfällt nicht.
    er kann aber gekündigt werden
    "§116 1) Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Der Staatsvertrag kann von jedem der vertragschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2022 erfolgen. ...Kündigt ein Land diesen Staatsvertrag, kann es zugleich den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zum gleichen Zeitpunkt kündigen; jedes andere Land kann daraufhin innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Kündigungserklärung dementsprechend ebenfalls zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Zwischen den übrigen Ländern bleiben diese Staatsverträge in Kraft."

    Dadurch, dass Sachsen -Anhalt dem im Medienstaataatsvertrag hinterlegten Auftrag der ÖR Anstalten die Zustimmung erteilt hat, dann aber die Finanzierung dieses mitbeschlossenen Auftrags verweigert, liegt ja die Unglaubwürdigkeit, die eine Erfolgsaussicht der Klage begründet uund erhöht.
    Ich verweise auf die von mir zitierten Stellungnahmen in dem anderen Faden nebenan.
    Haseloff: ARD und ZDF sind immer noch „Westfernsehen“
     
  4. Wambologe

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    Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass die Rundfunkfreiheit auch ohne Erhöhung sicher gestellt ist. Im Grunde hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass die ÖRR zumindest für kurze Zeit Schulden machen können und - falls gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen wurde - den ÖRR entsprechende Ausgleichszahlungen zustehen. Großer Unterschied. Wäre die Rundfunkfreiheit auch ohne Erhöhung sichergestellt, würden den ÖRR keine Ausgleichszahlungen zustehen.


    Wenn die ÖRR jetzt aber Sparmaßnahmen umsetzen, dürfte ihnen der Ausgleich verweigert werden, siehe Urteil aus 2007. Wenn gespart wird, gibt es rückwirkend keinen Mehraufwand, da sich das Programm rückwirkend nicht ändern lässt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2020
  5. robiH

    robiH Foren-Gott

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    Es gilt die Schuldenbremse.
     
  6. NFS

    NFS Institution

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    Aber welche Folgen, sagt er nicht.
     
  7. Wambologe

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    Es gibt keine Schuldenbremse für ARD und ZDF. Und "Schulden machen" ist natürlich auch salopp ausdrückt. Inhaltlich stimmt es aber: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung dagegen explizit davon gesprochen, dass ARD und ZDF in Vorleistung gehen können.

    Natürlich ist es nicht nur ums Schulden machen oder Quasi-Schulden machen möglich, in Vorleistung zu gehen. Um der jährlichen Inflation Rechnung zu tragen, geben die Rundfunkanstalten in der Regel in der ersten Hälfte einer Beitragsperiode ohnehin weniger vom Beitragsaufkommen aus. Man kann Zahlungsziele nach hinten legen etc.

    Wenn ihnen all dies nicht möglich wäre, hätten sie das in ihrem Eilverfahren nur anmerken müssen.
     
  8. robiH

    robiH Foren-Gott

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    Ich überlege, was passieren würden, wenn die ÖR (nachdem die Saturns und Mediamärkte wieder offen sind) für eine begrenzte Zeit (30-90 Tage) die Verbreitung über UKW und Astra-SD unterbrechen,

    1. Um Geld zu sparen
    2. Um die dauerhafte Abschaltung veralteter Verbreitungswege zu erproben
    3. Um ein politisches Zeichen zu setzen, was passieren wird, wenn die BANP (Beitragsanpassung) ausbleibt
    4. Als kleines Konjunkturprogramm für Hardware-Hersteller (DAB+ und HDTV) und den Fachhandel
     
  9. Patrick S

    Patrick S Institution

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    ES wäre mal sinnvoll, wenn sie an ihrer aufgeblähten Verwaltung sparen würden. Das dürfte einiges bringen!
     
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  10. Gast 222768

    Gast 222768 Guest

    Die eigentliche Erhöhung finde ich an und sich nicht dramatisch. Sie muss einfach nur wohlbegründet sein.

    Dreist finde ich allerdings Buhrows Haltung, von einer noch nicht genehmigten Erhöhung die eigene Finanzplanung abhängig zu machen und nun wegen dieser Fehleinschätzung mit dem Säbel der Programmreduzierung zu rasseln:

    Analog wäre die Idiotie, zu seinem Chef zu gehen, eine Gehaltserhöhung zu verlangen, und wenn jener dieser nicht zustimmt, zu sagen, dass man nun aber nur noch weniger arbeiten könne, weil man sonst die Erholung aus dem bzw. das Geld für den bereits bezahlten Luxusurlaub nicht hätte.
     
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