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Prime und Joyn von ZAK als Rundfunk-Plattformen klassifiziert

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. September 2019.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Nun ist es amtlich: Die ZAK Streamingdienste Joyn und Prime Video als rundfunkrechtliche Plattformen klassifiziert.

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  2. KLX

    KLX Lexikon

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    Und jetzt? Brauchen die nun eine Rundfunklizenz?
     
  3. Richard D.

    Richard D. Silber Member

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    Das klingt fast nach dem selben Schwachsinn, mit denen sie Twitch-Streamer in Deutschland zwingen wollen, eine Rundfunklizenz zu erwerben (wenigstens die Twitch-Partner).
     
  4. Wambologe

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    Nö. Plattformen sind keine Rundfunksender und benötigen daher keine Lizenz. Der Betrieb einer Plattform muss lediglich angezeigt werden, kann aber bei entsprechender Relevanz der Plattform rundfunkrechtliche Verpflichtungen mit sich führen.

    §52 ff.
    https://www.die-medienanstalten.de/...taatsvertraege/Rundfunkstaatsvertrag_RStV.pdf

    Die Sender auf der Plattform (egal ob die Plattform nun Joyn oder Twitch ist) brauchen dagegen unter Umständen eine Rundfunklizenz.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. September 2019
    Kai F. Lahmann gefällt das.