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DSGVO: Bislang 75 Bußgelder wegen Verstößen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Mai 2019.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Die Datenschutzbeauftragten der Länder haben laut einem Medienbericht seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im vergangenen Mai in mindestens 75 Fällen Bußgelder verhängt.

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  2. yoshi2001

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    Und die Gemeinden dürfen einfach mal so Personendaten ungefragt an eine GmbH (Rundfunkbeitrag) weiterleiten?
     
  3. Dave X

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    Es gibt durchaus Gemeinden, die dies nicht tun, weil auch sie Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe haben. Meine Gemeinde hingegen findet das völlig okay, Daten weiterzugeben. Auf meine diesbezügliche Beschwerde bei der Stadtverwaltung und Bitte um Löschung (Art. 17 DSGVO) meiner Daten bei der GEZ, äh... beim Beitragsservice, bekam ich die lapidare Aussage, dass die Weitergabe und Speicherung der Daten ja rechtmäßig sei, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben notwendig sei. Ah ja. Im Endeffekt kann man damit in jeglichem Fall die Weitergabe und Speicherung der Daten rechtfertigen. Auch beispielsweise die Werbewirtschaft braucht die Daten ja ganz dringend zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Da kann man sich Datenschutzgesetze eigentlich komplett sparen, wenn jeder die nach Lust und Laune aushebeln kann, wie es ihm gerade gefällt.
     
    yoshi2001 gefällt das.
  4. Kai F. Lahmann

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    Mir fällt in der Länderliste NRW auf: Mehr als die Hälfte aller Fälle und dann nur 15.600€ Bußgelder? Riecht so, als ob dort jemand Bagatellen verfolgt…

    Der dickste Fisch, von dem ich bisher gehört hatte, war ein Krankenhaus in Portugal: Die hatten mehr Leute in der Benutzergruppe "Arzt" ihrer Patientendaten als das Krankenhaus überhaupt Mitarbeiter hatte. Das kostete dann auch mal eine halbe Million.
     
  5. KLX

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    Der Rundfunkbeitrag - Datenschutz beim Beitragseinzug

    Wo ist die ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine GmbH?

    Der Rundfunkbeitrag - Impressum

    Du musst das Deutsche Datenschutzgesetz und die DSGVO nur richtig verstehen und interpretieren.
     
  6. Kai F. Lahmann

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    Das die Daten aus Sicht des "Beitragsservice" notwendig sind, ist klar – irgendwie müssen die ja ihre Rechnungen stellen. Nur was hat das die Gemeinden zu interessieren? Das ist ja nicht *DEREN* Aufgabe…
     
  7. KLX

    KLX Lexikon

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    Vor Wahlen wird auch immer regelmäßig darauf hingewiesen das man der Datenweitergabe an Parteien bei der eigenen Kommune widersprechen kann.

    In den FAQ vom Beitragsservice werden übrigens auch andere Datenquellen genannt, wo die Daten beziehen und das ganz legal.
     
  8. Dave X

    Dave X Gold Member

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    Wer entscheidet, was die korrekte Interpretation ist? Es ist doch möglich, Sachverhalte so zu formulieren, dass es nur eine Interpretationsweise gibt. Ich bin jedenfalls der Ansicht, dass ich die Datenschutzgesetze korrekt verstanden und interpretiert habe.

    Mein Daten werden ja schließlich auch nicht automatisiert vom Einwohnermeldeamt an Unternehmen XY weitergeleitet, eben weil das nicht rechtens ist. Eine AöR ist vor der DSGVO nicht anders gestellt, als eine GmbH oder eine AG. Wenn ARD/ZDF Gebührensünder finden wollen, müssen sie halt wieder Klinken putzen gehen. Kann ja nicht sein, dass man sich seinen eigenen Rechtsraum schafft, nur weil das bequemer ist.
     
    yoshi2001 und FilmFan gefällt das.
  9. KLX

    KLX Lexikon

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    Dann klag doch dagegen und schaffe Klarheit.