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TM3 nimmt Stellung zu Urteil: "Wenn die Medien falsch berichten"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Februar 2019.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Der früher unter dem Namen Family TV bekannte Privatsender TM3 soll seinen Sendebetrieb ab sofort einstellen, teilte Anfang der Woche das Verwaltungsgericht Stuttgart mit. Nun nimmt TM3 auf Facebook dazu Stellung.

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  2. KLX

    KLX Lexikon

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  3. Nordi207

    Nordi207 Silber Member

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    Jetzt kennen wir die Meinugen beider Seiten. Was sagt aber ein neutraler Jurist dazu?
     
  4. Wenn es nach der Qualität gehen würde, müssten über 50 % der Sender den Betrieb einstellen. Leider geht es aber nicht nach Qualität.
     
  5. fernseh.schauer

    fernseh.schauer Platin Member

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    "Leider", Sender abschalten weil sie keine Qualität haben, das gibt es auch nur in einer Diktatur, offenbar willst du eine so wie du es darstellst. Aber hier in DACH, und darüber hinaus, geht es um nicht Qualität sondern um die Einhaltung von Gesetzen.

    Die Qualität ist auch scheiß egal, wenn du damit Zuschauer hast ist es okay. Nur sollte man halt die Rechte für sein Programm haben, und eine Berechtigung zum Senden haben, sonst ist es der "Wilde Westen" des Fernsehens. Und die Storost Sender sind wirklich die einzigen, die ihre Sendungen illegalerweise(also ohne Lizenz) senden, und damit eine Urheberrechtsverletzung begehen. Hat nichts mit Qualität, sondern mit Gesetzen zu tun...
     
  6. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    Ohne die Entscheidung des Gerichts direkt zu haben, ist es ein bisschen schwer, eine definitive Einschätzung zu geben. Es gibt aber keinen wirklichen Widerspruch zwischen dem Statement der LFK und dem Statement von Storost. Kurz gesagt: Genauso wie Storost natürlich gegen Entscheidungen von Behörden und Gerichten vorgehen kann, kann eine Behörde einen Bescheid sozusagen im "Ist so"-Format herausgeben.

    Das ist der Grund, warum die LFK nichts falsches veröffentlicht hat: Sie hat als Behörde die rechtliche Möglichkeit, den sofortigen Vollzug anzuordnen. Vielleicht hattest du schon einmal ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsübertretung bekommen, da ist es ja ähnlich. Da steht auch nicht drin "Bitte zahlen Sie x Euro sobald sie den Rechtsweg vollkommen ausgeschöpft haben oder sich gar nicht erst wehren wollen". Die Formulierung ist auch dort, dass man zahlen muss.

    Ansonsten (wie auch schon gestern in diversen Posts geschrieben):

    - Storost dürfte Recht haben, wenn er sagt, dass es sich nach den offiziellen Definitionen um einen Beschluss und um kein Urteil handelt. Auch die LFK spricht in ihrer PM von einem Beschluss, ein Urteil wäre beim aktuellen Verfahrensstand (zumindest soweit er uns bekannt ist) auch unwahrscheinlich.
    - Für uns hier im Forum spielt es keine Rolle, ob es ein Urteil oder Beschluss ist. Es ist eine Entscheidung eines Gerichts und damit natürlich so oder so relevant.
    - Im rechtlichen Kontext ist es in der Tat aber nicht ganz sauber, die Begriffe synonym zu verwenden. Es gibt (verfahrens-)technische Unterschiede zwischen einem Urteil und einem Beschluss. Gegen ersteres legt man Berufung ein, gegen letzteres Beschwerde. Das hat Storost auch richtig wiedergegeben. Da er einen Anwalt hat, ist das aber auch nicht weiter verwunderlich.
    - Storost geht es sicher auch um seine Beziehungen mit Werbepartnern. Wenn in der Presse steht, dass er seinen Sender sofort dichtmachen muss, werden sich Werbepartner die Buchung zweimal überlegen. Das erklärt entsprechend die Aggressivität, die bei dieser Stellungsnahme mitschwingt.
    - Rechtliche Situation ist allerdings, dass Timo C. Storost keinen vorläufigen Rechtsschutz hat. Vielmehr muss ein Gericht diesen erst anordnen. Dass ihm in den letzten Jahren bei Family TV noch nichts passiert ist, lag daran, dass die LFK auf Maßnahmen bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren verzichtet hat. Er ist auch jetzt darauf angewiesen, dass a) die LFK vorerst keine Maßnahmen vollstreckt oder b) ein Gericht (bei ihm der VGH Ba-Wü) den vorläufigen Rechtsschutz wiederherstellt. Anders gesagt: Ist-Zustand aus rechtlicher Situation ist (bei allen Möglichkeiten sich zu wehren), dass die LFK den sofortigen Vollzug fordern kann.

    Das erwähnt übrigens auch Storost korrekt in seinem Statement, wenn auch etwas versteckt und hinter "kanns" versteckt. Er muss laut eigenem Statement erst noch beantragen, dass a) entweder die LFK gebeten wird, auf eine Vollziehung erst noch zu verzichten (!) oder b) ein Gericht ihm (temporären) Rechtsschutz zuspricht. Und was er ebenfalls nur mit "kann" indirekt erwähnt: Rein theoretisch ist es natürlich möglich, dass das abgelehnt wird. Ich würde aber annehmen, dass man ihn gerichtlich erst noch senden lässt bevor ein Beschluss ergeht.

    Die Medien berichten entsprechend auch nicht falsch (von den Begriffen Urteil/Berufung abgesehen, deren Unterschied für uns wie gesagt wenig Bedeutung hat). Die LFK kann den sofortigen Vollzug anordnen, damit muss Storost eigentlichden Betrieb einstellen, allerdings kann dagegen noch vorgehen. Aber erst, wenn er dagegen vorgeht, muss er ggf. den Betrieb (vorläufig) nicht einstellen.

    Interessant dazu ist auch der Vergleich mit Blizz. Da vergingen zwischen dem Beschluss des VG Augsburg und des VGH München zwei Monate. Dem Urteil des VG Augsburg nach, hat die BLM nach dem Beschluss des VG Augsburg am 7. September 2017 mit Zwangsgeldbescheiden nicht lange gewartet. Gleich drei wurden vor dem Beschluss des VGH München verschickt, nämlich am 13. September 2017, vom 21. September 2017 und vom 29. September 2017. Das zeigt schon, dass die Behörden nicht zwangsläufig auf die nächste Instanz warten müssen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2019
    mischobo gefällt das.
  7. hsi

    hsi Silber Member

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    Für den unbedarften Laien schon etwas seltsam: Es wurde also "gerichtlich bestätigt, dass die Veranstaltung des Programms TM3 sofort zu beenden ist", und wie interpretiert das der Veranstalter: "Der Sendebetrieb ist demnach nicht einzustellen." Na logisch ...
     
  8. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    deswegen brauchen wir ja auch die Justiz, weil wir Normalos sind zu blöd das "richtig" zu interpretieren und zu verstehen. EIne juristische Bewertung sieht das halt oft anders als der laienhafte Blick. Da kann man z. B. vom wörtlichen Sinn eines Begriffs sicher auch bis zum Gegenteil kommen, wenn man das pfiffig genug anstellt. Und damit verdienen die halt Geld. Auch wenns der Laie hinterher dann nicht mehr begreifen kann.
     
  9. Lady on a Rooftop

    Lady on a Rooftop Talk-König

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    Hoffentlich hält Storost noch lange durch, die ganze Geschichte ist höchst unterhaltsam!:LOL:
     
  10. orionk53

    orionk53 Guest

    Der Storost wird noch so lange senden -bis er von der Polizei aus dem Gebäude getragen wird. Traurig, aber als "Vorbestrafter" bildet er sich sehr viel ein und denkt er kann alle "übers Ohr hauen" ....
     
    Kai F. Lahmann und MWT gefällt das.