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EU stärkt Verbraucherrechte beim Online-Kauf

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Januar 2019.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Verbraucher in der gesamten EU haben beim Online-Kauf künftig die gleichen Rechte wie im stationären Handel.

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  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Das Rückgaberecht wird wohl zu Lasten der Verbraucherseite aufgeweicht.
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Aber wie kannst Du nur so pessimistisch sein, schließlich lautet die Überschrift "EU stärkt Verbraucherrechte beim Online-Kauf". ;)
     
  4. KLX

    KLX Lexikon

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    Wann schützt die EU endlich mal die Verkäufer vor sogenannten "Arschlochkunden"? :rolleyes::eek:o_O:confused:
     
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  5. Ludwig II

    Ludwig II Board Ikone

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    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    Besser wäre, wenn Käufer im stationären Handel künftig die gleichen Rechte hätten wie beim Online-Kauf.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2019
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  6. pedi

    pedi Talk-König

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    da gebe ich dir voll und ganz recht.
    einige nützen dieses recht schamlos aus.
     
  7. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Einige nutzen auch Messer als Mordinstrument...;)

    Notfalls kann der Händler schon heute:
    - Wertersatz verlangen
    - den Kunden sperren
    - oder auch anzeigen (Wenn Betrug vorliegt)
     
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  8. NFS

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    Haben Ladendiebe auch Anspruch auf Nachbesserung?
    Genau danach klingt die fehlende Differenzierung!
     
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  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Die 2 Jahre Gewährleistung kennen wir ja aus Deutschland. Allerdings mit dem gewaltigen Pferdefuß der Beweislastumkehr nach 6 Monaten und damit normal einhergehender Wertlosigkeit bzw. faktisch nur 6 Monate Gewährleistung. Mal sehen wie das die EU Regelung händelt. 2 Jahre Gewährleistung ohne die Beweislastumkehr wäre schon ne Ansage, was zu deutlich höheren Preisen führen dürfte. Oder zu mehr Sorgfalt bei den Herstellern und wieder langlebigeren Produkten.

    Unklar ist mir allerdings, wie bspw. die studentischen Verkäufer im Media Markt ("Händler") für Firmwareupdates der Smart TV sorgen sollen :rolleyes:. Das ist Herstelleraufgabe.
     
  10. Nordi207

    Nordi207 Silber Member

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    Ich finde, dass innerhalb von zwei Jahren eine Reparatur verpflichtend sein sollte. Oft landen die Geräte aufgrund der „Kundenfreundlichkeit“ oder aus Angst vor negativer Bewertung auf dem elektromüll, und der Kunde soll ein neues Gerät bekommen. Teilweise fehlt dem Gerät noch nicht mal was (AW-Fehler/nur zum Langzeittest bestellt/Sw-Fehler)