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4 rechtliche Frage(n) zu Kabelfernsehen in Mehrfamilienhaus

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von emtewe, 3. Juli 2014.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Kennst sich hier jemand mit der rechtlichen Lage aus, was Kabelfernsehen angeht?
    Folgendes Problem: Eine Arbeitskollegin von mir ist umgezogen, in ein Mehrfamilienhaus. Die Altersstruktur in diesem Haus scheint allgemein eher fortgeschritten zu sein, die meisten Hausbewohner scheinen noch Kabel analog zu nutzen.
    Der Hausanschluss des Kabelbetreibers ist über 10 Jahre alt und befindet sich in einer Privatwohnung, die Dame die dort wohnt hat den in der Wand versenkten Kasten übertapeziert und einen Schrank davor gestellt, und will auch nicht weiter deswegen belästigt werden.

    Meine Arbeitskollegin würde jetzt mit dem Kabelnetzbetreiber gerne einen Vertrag mit Internet und Telefon abschliessen, dafür müsste natürlich einiges an Technik ausgetauscht werden, zum Teil durch den Kabelnetzbetreiber, zum Teil aber auch vom Hausbesitzer, oder sehe ich das falsch?

    1. So wie ich das verstehe MUSS der Hauseigentümer dem Kabelnetzbetreiber Zugang zum Anschlusskasten gewähren, richtig?

    2. Der Kabelnetzbetreiber ist für die Verdrahtung bis zum Anschlusskasten verantwortlich, richtig?

    3. Der Hausbesitzer ist für die Verdrahtung vom Anschlusskasten bis in die einzelnen Wohnungen verantwortlich, und müsste diese auch bezahlen, richtig?

    Jetzt möchte die neue Mieterin in der Hausgemeinschaft natürlich keinen Ärger machen, und überlegt deswegen sich mit Kabel Analog und Internet über Telefon (DSL) zufrieden zu geben. Ich habe ihr da natürlich abgeraten, in der Strasse liegt ein Glasfaserkabel welches Internet bis zu 150 MBit ermöglicht, und sowas gehört natürlich genutzt! Und Kabel analog geht heute ja nun gar nicht mehr!

    4. Hat man ein Recht auf HDTV und Kabel digital? Oder kann der Hauseigentümer sagen hier gibt es nur Kabel analog oder DVB-T mit Zimmerantenne. :(

    Ich hoffe ihr könnt mir noch ein paar Argumente an die Hand geben damit ich meine Arbeitskollegin überzeugen kann sich ruhig mit der Hausgemeinschaft anzulegen...;)
     
  2. captaindyck

    captaindyck Silber Member

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    AW: 4 rechtliche Frage(n) zu Kabelfernsehen in Mehrfamilienhaus

    Meine Meinung als Laie in Bezug auf rechtliche Sachverhalte:

    zu 1 und 2: Dem Kabelnetzbetreiber muss der Zugang zum Übergabepunkt möglich sein und er ist bis zu dieser Stelle auch für die korrekte Funktionsweise verantwortlich.

    zu 3: Für die weitere Verkabelung im Haus, wozu auch die ausreichende Verstärkung des Signals etc. gehört, ist erst einmal der Hauseigentümer verantwortlich. Mit dem technischen Betrieb des Hausnetzes kann der Eigentümer aber selbstverständlich auch ein anderes Unternehmen beauftragen. Mitunter bieten auch die Kabelgesellschaften gerne den Eigentümern die Modernisierung des Hausnetzes in Verbindung mit langfristigen und kostenpflichtigen Wartungsverträgen an. In dem hier vorliegenden Fall schätze ich aber, dass der Eigentümer direkt für das Hausnetz verantwortlich ist. Ggf. wäre die Kabelgesellschaft im Rahmen der Buchung eines Internetanschlusses aber auch bereit, einzelne veraltete Komponenten des Hausnetzes zu modernisieren. Dies darf sie aber selbstverständlich nur mit Einwilligung des Eigentümers. Konkret müsste wohl der Hausanschlussvertärker gegen ein rückkanalfähiges Modell getauscht und eingemessen werden. Zudem müssten ggf. die Anschlussdosen in Multimediadosen getauscht werden.

    Deine Bemerkung zum Glasfaserkabel verstehe ich nicht unbedingt. Das Kabelfernsehen benutzt üblicherweise keine Glasfaserkabel als Zuführung zum Endkunden, auch nicht für Internet- oder Telefondienstleistungen. Welcher Anbieter soll das überhaupt sein?

    Ebenso verwundert es mich, dass gar kein digitaler Fernsehempfang möglich sein soll. Digital- und Analogfernsehen werden zusammen übertragen. Ggf. sind bei einer veralteten Anlage einige Sender auf hohen Frequenzen nicht empfangbar, aber irgendwelche digitalen Angebote hat eigentlich jeder Anbieter in einem Frequenzbereich, der auch bei alten Anlagen bis 450 MHz empfangbar sein müssen. Wurde überhaupt schon einmal ein DVB-C-Empfänger angeschlossen und ein Suchlauf gestartet?

    zu 4: einen generellen Anspruch auf digitales Fernsehen - egal ob in SD oder HD - hat niemand, es sei denn es wurde ihm vertraglich zugesichert; ebenso wenig hat man ein Recht auf die Modernisierung des Hausnetzes, so dass Internet und Telefonie über das Kabelnetz möglich sind; sofern im Mietvertrag nur allgemein von "Kabelanschluss" die Rede ist, ist der Vermieter fein raus.

    Letztlich dürfte es also am Vermieter hänge, ob dieser bereit ist, das Hausnetz zu modernisieren und so auch seine Mietwohnung(en) attraktiver zu machen. Schlecht wäre in diesem Zusammenhang auch, falls es sich im Haus um Eigentumswohnungen handelt und womöglich die Dame, die ihren Schrank nicht wegrücken will, Teil der Eigentümergemeinschaft ist.
     
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: 4 rechtliche Frage(n) zu Kabelfernsehen in Mehrfamilienhaus

    Was das Glasfaserkabel angeht, das liegt ja wie ich sagte in der Strasse, nicht im Haus. Das ist aber, soweit ich das verstanden habe, die Voraussetzung für das schnelle Internet. Das ist hier ein Testgebiet, welches wie einige andere Städten in NRW schon mit dieser neuen Technik versorgt wurde. Der Anbieter ist Unitymedia.

    Ob digitaler TV Empfang möglich ist weiss ich nicht, hat wohl keiner getestet. Alle Mieter im Haus, und der Eigentümer der selber dort lebt, haben noch Röhrenfernseher und nutzen nur Kabel analog.

    Es geht meiner Arbeitskollegin in erster Linie nicht um das Fernsehen, sie möchte nur das schnelle Internet nutzen, die Option 2play bietet ja Telefon und schnelles Internet, ohne Fernsehen. DVB-T würde wohl zur Not reichen, das ist hier mit Zimmerantenne gut möglich.

    Die DSL Technik hier ist hingegen ziemlich veraltet, mein alter Anschluss kam nie über 3 MBit/s, da war VOD praktisch nicht möglich, maxdome lief dort nichtmal in SD vernünftig. Jetzt über Kabel habe ich 100 MBit, da läuft auch Amazon Prime in HD problemlos.
     
  4. Hugo Armani

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    AW: 4 rechtliche Frage(n) zu Kabelfernsehen in Mehrfamilienhaus

    Ich kann hier nur meine eigene Beurteilung der Lage angeben und keine rechtlichen Verbindlichkeiten, aber zu 4.

    Nein, es gibt weder ein Recht auf digitalen Emfpang oder HDTV und wenn der Vermieter sagt es gibt nur analog oder DVB-t, dann hat sie eben Pech gehabt.
    Man sollte so etwas vor dem Einzug klären.
     
  5. Gorcon

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    AW: 4 rechtliche Frage(n) zu Kabelfernsehen in Mehrfamilienhaus

    Wenn die Kosten für den Kabelanschluss in den Mietnebenkosten enthalten sind hat man sehr wohl einen Anspruch auf deren gesamte Leistung. Es wird ja nur in sehr wenigen Kabelnetzen noch ein Unterschied zwischen analogen und digitalen Sendern gemacht.
     
  6. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: 4 rechtliche Frage(n) zu Kabelfernsehen in Mehrfamilienhaus

    Interessant wäre es zu wissen was im Mietvertrag steht bzw. wie der Vermieter zu dem Ganzen steht. So ein schneller Internetanschluss ist auch ein Mehrwert für die Wohnung, von daher könnte der Vermieter auch ein Interesse daran haben das man diesen nutzen kann.
    Ich würde das direkte Gespräch mit dem Vermieter suchen und mit sachlichen Argumenten agieren. Wenn das nicht hilft ggf. Mieterbund oder einen Fachanwalt um Rat bitten. Mit "Ärger machen" hat das meiner Meinung nach wenig zu tun.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2014
  7. Gorcon

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    AW: 4 rechtliche Frage(n) zu Kabelfernsehen in Mehrfamilienhaus

    Eine andere Sache ist auch den Zugang zur Wohnung zu erhalten in der die Anschluss kästen bzw. Verkabelung steckt.

    Hier gabs deswegen auch Ärger weil im Hochhaus einige Mieter es nicht für nötig gehalten haben den Technikern Zugang zu ermöglichen um neue Kabel und Dosen verlegen zu können. Nach 4 vergeblichen Terminen wurde dann alles abgeblasen die Techniker haben kein Geld bekommen und hätten das selbst einklagen müssen (und hätten dann wohl auch nichts bekommen).
    Ich muss jetzt damit leben noch mit den alten Kabeln zu leben die nicht für das Glasfaserkabelnetz ausgelegt sind. Frequenzen um die 800MHz kann ich nicht mehr störungsfrei empfangen und genau hier wird jetzt ausgebaut.
    Egal bei wem ich mich da beschwere einer schiebt es dann auf den anderen.
     
  8. Antestor

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    AW: 4 rechtliche Frage(n) zu Kabelfernsehen in Mehrfamilienhaus

    Da würd ich mich nal gern einklinken.
    Bei uns sind die Kosten für Kabelanschluss in den Mietnebenkosten drin,Internet und telefon ist aber nicht möglich,da KDG erst einen neuen Verstärker installieren müsste im Haus, was die Eigentümer bisher nicht für nötig gehalten haben. Wie ist da die Rechtslage?
     
  9. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: 4 rechtliche Frage(n) zu Kabelfernsehen in Mehrfamilienhaus

    Diese Kosten sind aber auch nicht in den Mietnebenkosten drin! Mir ging es um die Kabelgebühren. ;)
    Der Vermieter ist aber schön dumm wenn er das nicht macht denn so sinkt der Wert der Wohnungen.
     
  10. Antestor

    Antestor Senior Member

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    AW: 4 rechtliche Frage(n) zu Kabelfernsehen in Mehrfamilienhaus

    Naja, soweit ich weiss betragen die Kabelkosten in den Nebenkosten 8 eur oder so im Monat. Wofür sind die?