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Landesmedienanstalt verhängt Bußgeld gegen YouTuber Leon Machère

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. September 2018.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat gegen den bekannten YouTuber "Leon Machère" wegen Schleichwerbung ein Bußgeld verhängt.

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  2. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    Rechte und Pflichten. Das wird vielen nicht schmecken.
     
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  3. Nordi207

    Nordi207 Silber Member

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    Sie hätten den schleich-werbenden nicht mit der Namensnennung auch noch belohnen dürfen.
    5000€ hat der Kerl bestimmt schnell als WKZ wieder drinn.
     
  4. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

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    Ein Youtube-Kanal soll also ein fernsehähnliches Telemedium sein. Soso

    Aus dem Rundunkstaatsvertrag (komischer Name für ein Gesetz)

    Wie kann das was da drinsteht für einen Youtuber gelten? Ist der jetzt privater Rundfunk, oder wie? Im allerersten Satz von dem Ding steht, das gilt für Rundfunk. Youtube ist kein Rundfunksender. Youtuber erst recht nicht.

    Es gibt andere Gesetze, die die Kennzeichnung von Werbung erfordern, diese hätte man heranziehen sollen. Ein Youtube-Kanal ist jedenfalls mehr ein Blog als ein Telemedien-Angebot eines Rundfunksenders. Und so ein Blogger muss seinen Kram auch als Werbung kennzeichnen, wenn es denn Werbung ist.

    Und in der heutigen Zeit scheinen da manche Richter und Konsumenten schlichtweg überfordert zu sein. Es soll sogar Leute geben, die verstehen nicht, was Sponsoring bedeutet und ereifern sich darüber, dass ein Hinweis auf Sponsoring keine Kennzeichnung für Werbung sei.

    Falls irgendwelche technikverwirrten Richter dazu gebracht wurden, Internetvideos und den Rundfunkstaatsvertrag in einen Topf zu werfen, sollte man jedenfalls soviel sein und dann die Präambel ändern. Oder sich mal mit Web 2.0 richtig auseinandersetzen, statt immer wieder zu versuchen andere Gesetze dafür krum zu biegen. Gibt es ja nicht erst seit letztem Jahr das 2.0. Achso ich vergaß, als die meisten der Gesetze geschrieben wurden, die auf das Web angewendet werden, gab es nichtmal Web 1.0.
     
  5. LizenzZumLöten

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    Der Rundfunkstaatsvertrag gilt/regelt seit einer Änderung in 2007 auch die Telemedien mit, und zu denen gehören "elektronische Informations- und Kommunikationsdienste", somit ist der RStV (VI. Abschnitt-Telemedien-) zuständig.
     
  6. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    Die ÖR machen ja keine Schleichwerbung .
     
  7. simonsagt

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    Die Präambel haben sie dann wohl vergessen.

    Und ein Youtubekanal ist kein Dienst. Youtube ist der Dienst.

    Die Anwendbarkeit auf das Web 2.0, also auf von Usern generierte Inhalte, ist schon sehr seltsam.

    Als Beispiel aus den echten Rundfunkanstalten: die kaufen oder lassen produzieren ein Format, eine Sendung. In der Sendung kommen Produktplazierungen vor. Wer muss die "Warnung" mit den Produktplazierungen setzen? Der Sender oder der Produzent der Sendung?

    Sogar bei so Dauerwerbesendungen, so Kochshows z.B. wo sie dir ein Küchengerät andrehen wollen. Wer muss da das Dauerwerbesendung einblenden? Der Sender oder die Show?
     
  8. Wambologe

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    Der Rundfunkstaatsvertrag ist kein Gesetz. Er ist - wie der Name richtig sagt - ein Vertrag unter den vertragsschließenden Staaten, speziell hier den deutschen Bundesländern. Erst durch ein Transformationsgesetz werden die Inhalte zu Landesgesetzen.

    Im Übrigen ist der offizielle Name dieses Vertrags inzwischen "Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien".


    Die Präambel ist nur ein Vorwort, hat aber keine unmittelbare Rechtsbedeutung. Die Tragweite des Rundfunkstaatsvertrages ist in § 1 Abs. 1 bestimmt:
    "Dieser Staatsvertrag gilt für die Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk in Deutschland in einem dualen Rundfunksystem; für Telemedien gelten nur der IV. bis VI. Abschnitt sowie § 20 Abs. 2."

    Der sechste Abschnitt ist sogar speziell und ausschließlich für Telemedien. Da werden also keine Regeln des Rundfunks einfach hingebogen.



    Weißt du auch, auf welcher Grundlage ein Blogger seine Werbung kennzeichnen muss? Auch auf Grundlage des Rundfunkstaatsvertrages.. (bzw. des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien). Alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste sind Telemedien. Es ist aber für die Klassifikation nicht entscheidend, ob zum Telemedium ein TV-Sender gehört (solche Regelungen gibt es nur für den ÖR, die nur sendungsbegleitende Telemedien anbieten dürfen). Anders formuliert: Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien gilt für alle Telemedien, nicht nur "Telemedien-Angebote eines Rundfunksenders".

    Damit gilt für ein Blog die gleiche Regelung wie für einen Vlog auf YouTube. § 58 Abs. 1 RStV regelt für beide: "Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein. In der Werbung dürfen keine unterschwelligen Techniken eingesetzt werden."

    Abs. 3 enthält dann noch Regelungen, die speziell für YouTube und fernsehähnliche Angebote sind:
    "Für Telemedien mit Inhalten, die nach Form und Inhalt fernsehähnlich sind und die von einem Anbieter zum individuellen Abruf zu einem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt und aus einem vom Anbieter festgelegten Inhaltekatalog bereitgestellt werden (audiovisuelle Mediendienste auf Abruf), gelten die §§ 7 und 8 entsprechend. Für Angebote nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 gelten zusätzlich die §§ 4 bis 6, 7a und 45 entsprechend."

    Erst da werden u.a. Kennzeichnungspflichten aus der TV-Welt in die Online-Welt rübergeholt, u.a. ist in § 7 Abs. (5) geregelt, dass Dauerwerbesendungen durchgehend gekennzeichnet werden müssen. Das ist verständlich, dass man das einfach übernimmt und nicht nochmal Wort für Wort in den Vertrag schreibt. Aber die grundsätzliche Kennzeichnungspflicht wird halt schon separat definiert.



    Bevor mans ich im Netz über etwas beschwert, sollte man eine grundlegende Ahnung von dem Thema haben.. wäre zumindest mal ein Anfang. Dass du einen Blog und einen Vlog für Angebote hältst, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen, ist schon ziemlich übel für jemanden, der groß aufschwätzen will.

    Nö, Youtube ist per Definition "Anbieter einer Plattform", der YouTubekanal ist ein Telemediendienst oder audiovisueller Mediendienst. Die "Dienstleistung" ist das Anbieten von Information oder Unterhaltung. Ein Blick ins Telemediengesetz hilft hier.


    Der Sender ist dafür verantwortlich, dass die Einblendung da ist. Ob er die selbst einblendet oder den Produzenten darum bittet, spielt keine Rolle. Bei Produktplatzierungen setzt sie aber für gewöhnlich der Sender, sicher auch um ein einheitliches Bild zu haben.

    Der Sender. Der Sender trägt die Verantwortung für das, was er ausstrahlt. Wenn er sich nicht um Einblendungen kümmert oder Inhalt nicht prüft, die von Dritten angeliefert werden, muss der Sender die Verantwortung tragen.

    Eine Dauerwerbesendung liegt nur dann vor, wenn der Werbecharakter im Vordergrund steht und die Werbung einen wesentlichen Teil ausmacht. Der Preis ist heiß ist eine Dauerwerbesendung, weil durchgehend Preise vorgestellt und beworben sind. Eine Kochshow, in der ein Küchengerät genutzt und vielleicht einmal mit Namen erwähnt wird, ist keine Dauerwerbesendung. Hierbei handelt es sich dann um eine Produktplatzierung.
     
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  9. simonsagt

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    Für dich ist Youtube ja leider kein Sender. Nur komisch, dass sie sich trotzdem darum scheren, was die einzelnen Kanäle im Angebot haben und das dann sogar auch mal sperren. Warum machen sie dass denn, wenn sie ja nur die Plattform sind und jeder Sender äh Anbieter von Inhalten äh Kanal selbstverantwortlich ist.

    Du magst das ganze als Aufschwätzen titulieren, aber das ist und war meine Meinung zu dem Thema: Web 2.0 ist nicht in diesen Gesetzen berücksichtigt. Das ist für richtige Firmen geschrieben, nicht für Klein- und Spartenpromis.

    Für Kennzeichnung auf Blogs gibt es noch drei oder vier andere Gesetze. Den Blogger/Vlogger/Youtuber mit einem "Dienstanbieter" gleichzusetzen ist für mich nach wie vor abstrus.

    Contentproduzenten von Web 2.0 sind Normalsterbliche. Manche gelangen zu Ruhm. Aber sie sind eher Privatpersonen als Firmen mit Rechtsabteilungen und dergleichen. Mir fehlt ein Sonderstatus, ein Schutz dieser Leute. Ich bin da etwas empflindlich, seitdem ich vor Jahren vom Mord an einer Youtuberin erfahren habe. Das war zwar nicht wegen einem Verfahren wegen Schleichwerbung oder weil sie eine Ladungsfähige Adresse (Erinnerung: 1-Personen-Firma, also normalerweise die Privatadrese) veröffentlichen musste, aber ihr Stalker hätte genauso gut so an ihre Daten kommen können. Und bei so Rechtssachen wäre es genau kein Problem, das über YT laufen zu lassen. Die sind schließlich mehr als nur ein Hostingserver für "Telemediendienstanbieter". Anfragen und Beschwerden könnte YT abwickeln. Soweit ich weiß, wurde vor dem Schleichwerbungsprozess doch Beschwerde eingelegt und der Youtuber hat es trotzdem nicht gekennzeichnet. Wenn das alles über YT gelaufen wäre, hätten die das dem entweder gegen seinen Willen als Werbung kennzeichnen können oder ihn notfalls gesperrt. Aber mit der derzeitigen Rechtslage scheint das ja nicht zu gehen.
     
  10. Wambologe

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    Zwei Gründe:
    1. Das Geschäftsmodell von YouTube ist es, Werbung zu vermarkten. Werbekunden wollen ein saubres Werbeumfeld. Allein deshalb löscht YouTube schon aus Eigeninteresse und auch mehr als sie eigentlich löschen müssten.

    2. Auch wenn YouTube kein Sender ist, haben sie als Plattform trotzdem auch eine rechtliche Verantwortung. Wenn sie Urheberrechtsverletzungen von Dritten dulden, machen sie sich selbst strafbar. In dem Fall sind sie in Deutschland aber kein Fall mehr für die Landesmedienanstalten, sondern für Gerichte. Gleichwohl gibt es aber auch Regelungen, bei denen die Landesmedienanstalten tätig werden könnten...


    Nein, die Regeln für Telemedien sind für alle geschrieben. Die Regelung, dass RTL und Sat.1 Sendezeiten für Drittanbieter freihalten müssen, das ist mit ganz großen Firmen im Kopf geschrieben worden. Bei den Telemedien standen schon immer alle Webseiten im Mittelpunkt.

    Wir reden bei den Betroffenen auch nicht um kleine Leute. Die verdienen gutes Geld und haben nicht selten professionelle Strukturen dahinter. Die Videos vom betroffenen YouTuber haben mehr Abrufe als kleine Sender Zuschauer. Der betroffene YouTuber hat Deals mit Unternehmen, verdient Geld damit.. er ist vielleicht keine Firma, aber Selbstständiger.. und muss sich da an die gleichen Regeln halten.

    Ganz davon abgesehen dürfte es jetzt auch keine überzogene Forderung sein, dass er an ein bezahltes Video Werbung schreibt. Aber der betroffene YouTuber hat ohnehin ein Problem mit dem Recht, schließlich wurde er auch schon zweimal vor Gericht zu Geldstrafen verurteilt.

    Du darfst die Gesetze hierzulande gerne für dumm, überreguliert oder sonst was halten... das ist deine Meinung, die ist dir überlassen, vielleicht würde ich in manchen Punkten zustimmen. Deine Erklärung ist aber Unsinn und da geht es nicht mehr um Meinung.


    Diensteanbieter ist laut Gesetz "jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt; bei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert"

    Dait ist ein Blogger/Vlogger/YouTuber zu 100% ein Diensteanbieter. Die Definition wurde übrigens 2007 gewählt. Zu dem Zeitpunkt war YouTube bereits online und eine große Nummer. Facebook hat MySpace verdrängt. Und RTL sowie ProSiebenSat.1 haben versucht, eigene Produkte als Konkurrenz zu YouTube und Facebook zu etablieren.

    Wenn es noch drei oder vier andere Gesetze gibt, würde ich mich schon mit zwei zufrieden geben. Nenne sie mir doch bitte. Sollte ja kein großes Problem sein.



    Contentproduzenten wollen in erster Linie Geld verdienen. Sie handelt nicht als Privatpersonen, weil sie ihre Inhalte nicht privat und nicht für einen kleinen Personenkreis anbieten. Sie wollen die größtmögliche Öffentlichkeit um den größtmöglichen Haufen Geld zu verdienen.

    Wir reden hier nicht über kleine Twitterer, die parallel zur Topmodel-Ausstrahlung müde Witzchen schreiben, die von paar Hundert Leuten geliket werden oder die mal ein lustiges Video von ihrem Hund bei YouTube hochladen. Die interessiert kein Schwein, auch keine Landesmedienanstalt.

    Es geht hier um Leute, die das regelmäßig machen, Geschäfte betreiben, Geld verdienen wollen und ihr eigener Chef sein wollen... sich also im Grunde ein Unternehmen aufbauen. Und da haben sie schlichtweg Pflichten wie alle anderen. Und auch Selbstständige sind im weitesten Sinne Einzelunternehmen.

    Und dann kommt hinzu: Die Landesmedienanstalten sind die letzten, die sofort ein Megabußgeld verhängen. Die verwarnen, äußern öffentlich Tadel.. aber es muss schon sehr viel passieren bis die ein Bußgeld verhängen.

    Seit 1997 gibt es das Gesetz, dass Personen, die eigene, nicht rein private Inhalte ins Netz stellen, ein Impressum angeben müssen. Das muss sich jeder bewusst sein, auch dass die Daten missbraucht werden können, klar. Genauso wie die Bäckereiverkäuferin oder der Tankstellenverkäufer damit rechnen müssen, das irgendwann jemand mit einem Messer vor ihnen steht. Und die sind in der Regel kleiner und mehr Privatperson als der YouTuber.

    Wenn jemand einen Stalker hat, ist das ein Fall für die Polizei...


    Korrekt. Mit der jetzigen Rechtslage geht es nicht.. genauso wie Unitymedia nicht zur Kasse gebeten werden kann, wenn RTL seine Werbung nicht kennzeichnet.

    Ich würde es auch anzweifeln, ob YouTube sein Angebot weiterhin so anbieten wird, wenn sie direkt verantwortlich für die Inhalte sind. Landesmedienanstalten sind noch harmlos, die rüfflen dich zuerst nur. Aber bei Urheberrechtsverletzungen, Beleidigungen und übler Nachrede sind Anwälte nicht so zurückhaltend, die würden ihre Geldforderungen dann direkt an YouTube schicken... und ob YouTube dieses Risiko dauerhaft übernehmen möchte?

    Inwiefern ist YouTube aber mehr als ein Hostingserver? Welche redaktionellen und inhaltlichen Leistungen erbringen sie?
     
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