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ZDF vs. sächsische Polizei - Pegida-Anhänger verlässt das LKA

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. August 2018.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Nach dem Vorgehen gegen das ZDF verlässt der sogenannte "Hutbürger" die sächsische Polizei.

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  2. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

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    Glaubt immer noch jemand, das war eine gezielte Aktion des Hutbürgers? Wer sowas plant, dem ist auch klar, dass das nach hinten los gehen wird und zwar gewaltig.

    Bin ja gespannt, ob er noch rechtliche Schritte gegen das ZDF versucht, da er sich ja anwaltlich vertreten läßt oder ob er eine Karriere bei Pegida oder AfD anstrebt, wo er ja jetzt eine "adequate" aber nicht mehr "sensible" Tätigkeit inne haben wird.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Da wird ihm der Anwalt aber mit Sicherheit von abraten. ;)
     
  4. BartHD

    BartHD Talk-König

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    "Hutbürger"

    [​IMG]
     
  5. srumb

    srumb Guest

    Wieso ist der Hutbürger gegen das ZDF vorgegangen?
    Er ist gegen einen nicht bekannten Kameramann eines Kamerateams vorgegangen.
     
  6. digi-pet

    digi-pet Guest

    Wird halt als IM vorort gewesen sein aufgrund besonderer Eignung ;)
     
  7. simonsagt

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    Kommt drauf an, was er in Zukunft vor hat und ob sein Anwalt ihm vorrechnen kann, ob da Geld zu holen ist oder nicht. Falls er aus den Nachrichten still und leise verschwinden will, würde eine Klage den Streisand-Effekt begünstigen. Und falls er die Behandlung durch die Presse ausschlachten will, um in den Reihen von AfD und Co. aufzusteigen, sind alle Möglichkeiten offen.

    Dass er nicht nur öffentlich identifizierbar zu sehen war sondern auch danach noch in den sozialen und andern Medien regelrecht verarscht wurde, könnte eine Entschädigung rechtfertigen. Wären keine Karikaturen und dergleichen aufgetaucht und man hätte sich sachlich damit auseinandergesetzt, sähen die Chancen vermutlich anders aus.

    Um mir eine Meinung zu bilden, habe ich versucht ähnliche Fälle zu finden oder ob beim Ablichten von Straftaten die Täter einfach so identifierbar veröffentlicht werden dürfen. So genau konnte ich das nicht herausfinden. Aber was ich finden konnte, das Bundesverfassungsgericht scheint etwas gegen Anprangerung zu haben, also wenn der Veröffentlichte konkreten Schaden erleidet, weil er z.B. durch das Bekanntwerden seines Verhaltens in seinem sozialen Umfeld gebrandmarkt wurde. Auch hat er dadurch mittlerweile seine Stelle verloren, auch wenn er nicht arbeitslos geworden ist. Und die bei seiner neuen Stelle werden ja wohl wissen, warum er dorthin versetzt wird.

    Na das wäre ja nochmal eine ganz andere Wendung der Dinge. Falls er sich rausreden will, er habe nicht gewusst, dass der Kameramann vom ZDF ist und er dachte das wäre eine Privatperson gewesen, die da Großaufnahmen von Demonstranten machen will und irgendwelchen Schindluder mit diesen Daten anstellen möchte. Allerdings hätte er dann nicht kurz vorher noch Lügenpresse rufen dürfen. Also dass er nicht wußte, dass der für das ZDF arbeitet, würde ich vielleicht noch glauben, aber für "Presse" hat er den wohl schon gehalten.

    Übrigens das war kein Kamerateam. Der Filmer war alleine. Sein Reporter ist erst später dazu gekommen.
     
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  8. HD-Fan

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