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Facebook-Konto der toten Tochter: Eltern hoffen auf BGH

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. Juni 2018.

  1. DF-Newsteam

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    Ob Facebook-Seite oder Fotos in der Cloud: Wer heute stirbt, hinterlässt auch viele Dinge im Netz. Sie werden nicht automatisch vererbt. Den Eltern eines toten Mädchens lässt das keine Ruhe.

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  2. KLX

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  3. joegillis

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    Wieder mal kommt die Gesetzgebung der Realität nicht nach.
     
  4. KLX

    KLX Lexikon

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    Die meisten Politiker in Verantwortung leiden an Profilneurose. Da hat man keinen Blick für dringenderes.
     
  5. joegillis

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    Der BGH hat wie die erste Instanz entschieden! Gute Entscheidung, endlich Gewissheit für die Eltern.
     
  6. KLX

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    BGH-Urteil: Eltern dürfen Facebook-Konto der toten Tochter einsehen
     
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  7. Hannah Wells

    Hannah Wells Guest

    Eine Schande für Facebook, dass die Eltern dafür extra den BGH bemühen mussten.
    Das wäre schließlich so, als gäbe eine Bahnhofsverwaltung das Tagebuch der toten Tochter nicht raus, weil es in einem ihrer Schließfächer lag.
     
  8. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Vorweg, ich mag Facebook nicht, war noch nie dort und werde dort nie sein!

    Fairerweise muss man schreiben: Ganz so einfach ist, bzw. war es doch nicht.

    Denn es ging hierbei auch um: Facebook rechtfertigte seine Haltung damit, dass der "Gedenkzustand" nicht nur die Rechte toter Nutzer schütze, sondern auch die von ihren Facebook-Kontakten. Diese würden davon ausgehen, dass private Nachrichten privat bleiben.

    Also um den Schutz der Kontakte, damit jene sicher gehen können, dass privat oder vertrauliche Inhalte auch vertraulich bleiben, ohne Dritte (was hier halt die Eltern/Mutter nun mal sind). Den Kontakten gegenüber.
    Die andere Seite dessen, sind Regelungen der Erbfolge. Da galt es abzuwägen.

    Nun hat man Klarheit. Wissend, dass manche Kontakte bis Inhalte später durchaus von anderen gelesen werden könnten, die man heute aufgrund der derzeitigen Situation(en) bzw. Lebensumstände, noch gar nicht "auf dem Schirm hat".
     
  9. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Wie willst Du das denn mit Briefen machen die in der Schublade liegen oder im Schuhkarton, das ist genau die gleiche Situation, der Erbe hat halt den Einblick.
    Ein Unding, daß man für sowas bis zum BGH gehen muß.
     
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