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Netzagentur: "Vodafone nicht anders behandeln als die Telekom"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Mai 2018.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Bundesnetzagentur-Chef Jochen Homann will Vodafones Marktmacht nach der Unitymedia-Übernahme teilweise regulieren. Er sieht aber auch positive Konsequenzen.

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  2. Give

    Give Junior Member

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    Das wäre ja auch noch schöner wenn das nicht so wäre!
    Die Übernahme ist eh ein Witz! Man sollte die Kabeleinspeiseentgelte die in den Nebenkosten "versteckt" sind abschaffen und sie ebenso (kaputt)-regulieren wie die Telekom.
    Ich (und ihr wohl auch) würden es uns doch auch nicht gefallen lassen wollen wie wir unser Haus/Garage ect. zu vermieten hätten......Drecks Vodafone
     
  3. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Kabeleinspeiseentgelte und das Nebenkostenprivileg nach BetrKV sind zwei komplett verschiedene Sachverhalte und haben nichts miteinander zu tun.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... im Kabel-TV Markt sind Unitymedia und Vodafone Anbieter mit vorherrschender Marktmacht. Daher liegen die Kabeleinspeiseentgelte der nachträgliche Entgeltregulierung durch die Bundesmetzagentur. Wenn ein Programmanbieter der Ansicht ist, Vodafone und/oder Vodafone würden ihm zu hohe Einspeiseentgelte in Rechnung stellen, weil die Anbieter ihre Marktmacht mißbrauchen, kann er sich bei der Bundesnetzagentur. Diese hat dann die Entgelte zu überprüfen und muss ggf. regulierend einschreiten.

    Kabeleinspeiseentgelt haben rein gar nichts mit Mietnebenkosten zu tun. Auch Vodafone hat nichts mit den Mietnebenkosten zu tun. Ob das Kabelanschlussentgelt über die Mietnebenkosten abgerechnet wird, entscheidet der Vermieter. Ob das Wohnobjekt überhaupt von Vodafone mit Kabel-TV versorgt wird, entscheidet nicht Vodafone, sondern der Vemieter. Der Vermieter kann auch andere Kabel-TV Anbieter mit der Versorgung beauftragen mit Deutsche Telekom, Telecolumbus, sog. City Carrier á la Netcologne und KMS München oder einen der vielen Kabel-TV-Reseller beauftragen.
    Aber auch ob sein Wohnobjekt mit einem Kabelanschluss versorgen lassen möchten, entscheidet der Vermieter. Er hat auch die Möglichkeiten einen (örtlichen) Fachbetrieb eine Sat-ZF-Anlage betreiben zu lassen.

    Bis hierher hat das eigentlich nichts mit dem eigentlichen Thema dieses Threads zu tun, denn es um die Internetversorgung via Kabel-TV, bei der die Bundesnetzagentur ggf. regulierend eingreifen möchte.
    Nur viel wird die Bundesnetzagentur da nicht regulieren können.
    Wie schon erwähnt, entscheidet nicht Vodafone ob ein Wohnobjekt mit deren Kabelanschluss, sondern der Eigentümer des Wohnobjektes. Ohne Vertrag mit dem Eigentümer erhält Vodafone keinen Zugang zu den entsprechenden Haushalte und so kann Vodafone da ihre Breitbandprodukte nicht anbieten. Daran kann auch de Bundesnetzagentur nichts ändern.
    Wenn sich der Eigentümer für einen Kabel-TV-Anschluss der Telekom entscheidet, wird Vodafone die entsprechenden Haushalte via Kupferdoppelader erreichen können. Dazu muß Vodafone dann die Teilnehmeranschlussleitung der Telekom mieten.

    Das wird zu einem stärkeren Wettbewerb im Kabel-TV-Markt zwischen Vodafone und Deutsche Telekom und damit zu attraktivieren Konditionen für die Wohnungswirtschaft führen.
    Die attraktivsten Konditionen gibt es, wenn die Wohnungswirtschaft ihre Mieter "zwangsverkabelt".
    Der mit der Fusion von Unitymedia mit Vodafone zu erwartende Wettbewerb wird deshalb meines Erachtens die "Zwangsverkabelung" forcieren.
    Man darf auch erwarten, dass Vodafone und Deutsche Telekom ihre Kabelanschlüsse der Wohnungswirtschaft praktisch zu Dumpingpreisen anbieten werden, was in Folge alternative TV-Versogungsmöglichkeiten (z.B. Sat-ZF-Verteilungen) für die Wohnungswirtschaft unwirtschaftlicher erscheinen lässt.
    Aber in Sachen Preisgestaltung hat die Bundesnetzagentur bei Unternehmen mit vorherrschender Marktmacht kann die Behörde regulierend eingreifen ...