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Verfahren um Linux-Abmahnungen verunsichert Elektronikbranche

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. März 2018.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Das freie Betriebssystem Linux treibt nicht nur das Internet an, sondern steckt auch in unendlich vielen Elektronikgeräten. Nun schaut die Branche sorgenvoll einem Gerichtsverfahren in Köln entgegen, das eine Welle von Abmahnungen gegen Unternehmen auslösen könnte.

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  2. MartinP

    MartinP Talk-König

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    Ist "relativ absurd" so etwas wie "ein bisschen schwanger"?
     
  3. Kermit24

    Kermit24 Senior Member

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    Ich finde es traurig, dass Einzelpersonen gegen Firmen klagen müssen, anstatt das eine Free Software Stiftung wie z.B. die FSF oder ähnliche schon längst gemacht hätten. Die Firma im Beitrag ist ja kein Einzelfall und so wie ich aus dem Text lese, wurde die Firma, wie üblich, zuerst außergerichtlich dazu aufgefordert, den Quelltext offenzulegen.
    Die GPL ist nun wirklich kein Hexenwerk (von wegen komplizierte Lizenzbedingungen) und Verstöße dagegen werden leider viel zu selten verfolgt. :(
     
    jobatux gefällt das.
  4. MartinP

    MartinP Talk-König

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    Die Firma hat aber nach Ansprache sofort reagiert, und die Quellen öffentlich gemacht, wenn man den Artikel liest.

    Im Prinzip sind solche Schludrigkeiten natürlich in der Regel Absicht.

    Man möchte nämlich nicht, dass Kopien seiner Geräte schon auf dem Markt sind, bevor man mit der Softwareentwicklung fertig ist.... deshalb lässt man sich mit der Veröffentlichung machmal zumindest ein wenig Zeit ...

    In der Regel werden schon Quellen veröffentlicht. Ob diese wirklich immer dem aktuellsten auf den Geräten installiertem Stand entsprechen, ist natürlich die Frage ...

    Und dass die GPL in der Praxis kein Hexenwerk ist, finde ich nicht ... insbesondere, wenn man z. B. mitgelieferten hardwarenahen Quellcode eines Chip-Herstellers integrieren muss, der einer anderen Lizenz hat, oder sogar unter NDA steht ...

    Bei Gerätefirmware und Treiberentwicklung steckt man da manches Mal in einer ziemlichen Zwickmühle ...
     
  5. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Da braucht der Gesachäftsführer sich keine Sorgen zu machen. Ich hätte eine modifizierte Untderlassungsverpflichtungserklärung abgegeben und ggf. jedes deutsche Gericht mit einer Schutzschrift voersorgt. Es war natürlich dumm, die Lizenzbedingungen zu missachten, aber den Umstand hat er wohl geheilt. Also UVE abgeben, Abmahnung bezahlen und gut ist.
     
  6. MartinP

    MartinP Talk-König

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    In diesem Falle ist die Klage einer Einzelperson noch besonders böse - es gibt geschätzt insgesamt 15000 Contributoren, die zum Linux-Code beigetragen haben.

    Wenn die alle sich ein Taschengeld nebenbei verdienen wollen ....
     
  7. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Man will sich nicht dazu äußern, wie man gegen solche Typen am besten vorgeht, denn bei jedem findet sich etwas. Man muss dann halt die Privatperson genauer unter die Lupe nehmen und etwas finden, waqs man der anhängen kann. Gleichzeitig verhandelt man. Ei guter Anwalt schlägt das auch vor und zieht das durch. Notfalls muss es der Person, wenn das legal vertretbar ist, an die Existenz gehen. Dann enden die Drohungen schnell.

    Aber trotzdem würde ich natürlich zukünftig peinlich auf die Einhaltung der Lizenzbestimmungen achten.
     
  8. jobatux

    jobatux Junior Member

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    LOL, hier hat einer ein bischen zuviele amerikanische Anwaltsserien gesehen.

    Wie obe geschrieben wurde ist die GPL kein Hexenwerk. Wenn ein Unternehmer es nicht versteht, kann er immer einen Fragen, der es verstanden hat. Und das meist ganz ohne zusätzliche Kosten. Sollte das Gerät allerdings Hardware enthalten die den Einsatz des unter GPL stehen Linux unmöglich oder zu kompliziert macht:
    - kann man den Hersteller der Hardware nach dessen Einschätzung fragen,
    - auf den Einsatz der Hardware verzichten
    - oder auf den Einsatz des unter GPL stehenden Linux - Kernel verzichten

    Ich sehe jetzt nicht was daran kompliziert ist. Und hier Formfehler zu befürchten scheint mir konstruiert. Ich kann jetzt nicht erkennen wo der entstehen sollte, aber ich lasse mir das gerne erklären.

    Anders als einige hier, die den Text wohl nicht gelesen haben, handelt der Programmierer nicht eigennützig, sondern es geht um ein Ordnungsgeld das dem Staat zufließt. Dieses Ordnungsgeld wurde wohl in einem Verfahren an einem Landgericht von diesem Gericht festgelegt und der Unternehmer wehrt sich nun gegen diese Entscheidung beim Oberlandesgericht. Der Programmierer will lediglich seine Ausgaben in Zusammenhang mit dem / den Gerichtsprozess(en) ersetzt haben.
    Der sehr tendenziöse Artikel scheint aber eher von bösen Absichten des Programmierers aus zu gehen. Im Grunde kann man dem Auerbach-Verlag dafür nicht böse sein, kennt man doch die Nähe zu einem großen Hardware-Produzenten der selbst gerne den Linux-Kernel auf seiner Hardware einsetzt und die entsprechenden Veränderungen evtl. auch gerne unveröffentlicht sehen würde?

    Daneben sei angemerkt, dass es sehr viele Unternehmen gibt, die beim Einsatz des Linux-Kernels gegen die entsprechende GPL verstoßen und Änderungen und Anpassungen nicht veröffentlichen, da sie dadurch einen Wettbewerbsnachteil befürchten. Den Wettbewerbsvorteil denn sie durch den Einsatz des Linux-Kernels mitnehmen, vergessen sie jedoch dabei.
    Es bleibt das wofür die GPL angepasst und mehrfach verändert wurde: Der Linux-Kernel ist nicht zum Nulltarif zu haben, man hat bei seinem Einsatz etwas an die Community zurück zu geben, damit dieser weiter entwickelt werden kann.

    Meiner Meinung nach hat das Landgericht Köln das Ordnungsgeld bzw. die ersatzweise Haftstrafe vollkommen richtig festgelegt und ich hoffe der Unternehmer, der sicher mehr als 250.000 EUR durch die nicht notwendige Entwicklung einer eigenen Software für seine Hardware erspart hat, muss diese auch nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln bezahlen. Ersatzweise kann er ja auch ein halbes Jahr in einer JVA und in aller Ruhe die GPL mit deren Versionen zu studieren.
     
  9. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Ich rede hier aus eigener Erfahrung und diese sagt mir auch, dass ldediglich eine (harmlose) einstweilige Verfügung erwirkt wurde. Ich habe genug davon im Schrank liegen. Die Kosten dürften bei einem Streitwert von 50.000 Euro dann so bei bei ca. 9500 Euro mit allem drum and dran liegen, teilweise auch günstiger, wen der eigene Anwalt mit sich reden lässt oder aber monatlich sowieso bezahlt wird. Wenn ich nun tatsächlich schuldig wäre und das ist ja nun mal hier ganz klar, wie Du ausführst, dann hätte ich es dazu nicht kommen lassen. Doch zugleich baut man eine Drohkulisse auf für den Fall, dass tatsächlich hier beispielsweise zuvor gedroht wurde. Das musste ich auch mal so handhaben in Deutschland.

    Und, weil Du die USA anführst: In den USA war es günstiger in einem vergleichbaren Fall mit einem ähnlichen Streitwert, zumindest im teuren Kalifornien. Auch in New York City war es günstiger, weil Anwälte oft auf Beteiligungsbasis arbeiten. Außerdem darfst Du dort Schuldnern beispielsweise nicht mal mit einer Meldung an die Kreditauskunft drohen. Das ist dort alles "extortion" und außer - ich glaube - in einem Bundesstaat überall strafbar.
     
  10. Wechsler

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    Sonst wird doch immer geklagt, daß Raubkopierer nicht mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt werden. Jetzt soll es auf einmal schlecht sein, weil es mal die "Elektronikbranche" trifft? ;)

    Wenn man die Lizenzbedingungen nicht versteht, dann darf man die Werke unter fremden Urheberrechtsschutz halt nicht verwenden und verbreiten. Ist nun wirklich ganz einfach zu erkennen, wem das Copyright gehört: es steht bei jeder Datei oben drüber.