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LFK: Werbung muss auch in virtuellen Welten gekennzeichnet sein

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 31. Januar 2018.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) wird in Zukunft verstärkt den Fokus aufs Smartphone legen. So muss Werbung muss auch online erkennbar bleiben. Aber brauchen Youtuber eine Rundfunklizenz?

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  2. UltimaT!V

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    Ich frage mich ob dieses Thema auch auf EU-Ebene gesehen und schon behandelt wird?! Denn wenn ich mir andere EU-YouTuber(innen) anschaue, scheint es in deren Ländern keine Regulierungsbehörde zu geben, oder die haben das noch nicht so auf dem Schirm wie hierzulande. Vielleicht sollten auch die Anstalten hier im Austausch mit denen anderer europäischer Länder sein. Wenn sie das sind, ist nichts davon zu bemerken, weil dort offenbar noch munter ohne Kennzeichnung präsentiert und geworben wird.

    Und vor allen Dingen sollte man auch zwischen Produktwerbung und Produktinformation unterscheiden. Diese ganzen Verbraucher-Aufklärungsshows in unserem ÖRR sehe ich als Verbraucher-/ Produktinformation, obwohl das auch mit Werbung ggf verschwimmt. Zu trennen sollte da eindeutig sein, ob über die "Inforamtion" Gelder oder Produkte "geflossen" sind, um so Werbung als Inforamtion deklarieren zu können. Inforamtion muss immer unabhängig bleiben, ohne Einfluss über die berichtete Firma oder das Produkt.

    Und selbiges muss auch EU-weit auf Webvideos und Webseiten gelten. Darum sag ich ja, braucht es mehr Medienbildung und daher Aufklärung für unbedarfte YouTuber beispielsweise. Da passiert echt zu wenig und zu zaghaft.
     
  3. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Die Lösung ist einfach: US-Gesellschaft gründen (über US oder UK-MCN arbeiten) und Angebot in englischer Sprache streamen und Deutschland als Overspill sehen.

    Impressum kann man sich sparen etc.

    Streamt man z.B. GTA 5, dann darf man nur ab 23 Uhr streamen...das alles kann man umgehen.